BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13743 21. Wahlperiode 17.07.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Jörn Kruse (AfD) vom 09.07.18 und Antwort des Senats Betr.: Nachwuchsförderung an der Universität Hamburg – Stipendium am Zentralinstitut für Kunstgeschichte in München Das von der Freien und Hansestadt Hamburg finanzierte Stipendium am Zentralinstitut für Kunstgeschichte in München dient der wissenschaftlichen Weiterbildung und der Durchführung von Forschungsvorhaben in Verbindung mit einer zeitweisen Mitarbeit am Institut in München. Es wird Kunsthistorikern gewährt, die an der Universität Hamburg promovieren oder promoviert worden sind. Das Stipendium wird zunächst für zwölf Monate bewilligt, die Verlängerung für ein zweites Jahr ist möglich. Die monatliche Förderung beträgt 1.000 Euro; der Aufenthalt in München ist obligatorisch. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Universität Hamburg (UHH) wie folgt: 1. Wann ist das Stipendium am Zentralinstitut für Kunstgeschichte in seiner gegenwärtigen Form ins Leben gerufen worden? Die Richtlinien für die Vergabe des Stipendiums am Zentralinstitut für Kunstgeschichte in München (Kunststipendium) wurden am 7. August 1975 erlassen. Die aktuelle Fassung stammt vom 24. März 2006. 2. Wie viele Personen erhalten gegenwärtig ein solches Stipendium? Eine Person. 3. Wie viele von ihnen sind Doktoranden, Postdocs beziehungsweise Habilitanden ? Eine Person. 4. Wie viele Personen, die gegenwärtig ein Stipendium erhalten, hatten zu Beginn der Förderung mehr als drei Jahre zuvor ihr Studium abgeschlossen ? Keine. 5. Wie viel Geld steht dem Programm pro Semester insgesamt zur Verfügung ? Das Jahresbudget für das Kunststipendium am Zentralinstitut für Kunstgeschichte in München beträgt 12.000 Euro. Die Vergabe findet einmal jährlich mit Stipendienbeginn September/Oktober statt. Die Vergabe erfolgt immer für ein Jahr. 6. Wie viele Personen sind bereits durch ein Stipendium am Zentralinstitut für Kunstgeschichte gefördert worden? Drucksache 21/13743 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Nach den Richtlinien für die Vergabe des Stipendiums am Zentralinstitut für Kunstgeschichte in München (Kunststipendium) vom 7. August 1975 wurden bisher 25 Personen gefördert. 7. Wie viele der Geförderten haben sich nach dem Abschluss ihrer Promotion in Hamburg habilitiert? 8. Wie viele Geförderte haben ihre Promotion beziehungsweise Habilitation trotz Unterstützung nicht abgeschlossen? Diese Daten werden statistisch nicht erfasst. 9. Müssen Personen, die ihre Promotion trotz Förderung vorzeitig abbrechen , das Geld zurückzahlen? Falls ja, wie hoch ist die Gesamtsumme solcher Forderungen gegenüber ehemaligen Stipendiaten? Nein. 10. Wie viel Geld haben die Geförderten im SS 2017 und WS 2018 jeweils erhalten (bitte die bewilligte Gesamtsumme nennen)? Die Vergabe des Kunststipendiums erfolgt nicht nach Semestern. Einmal pro Jahr wird ein Kunststipendium mit einer Laufzeit für ein Jahr gewährt. Die monatliche Stipendienrate beträgt 1.000 Euro. 11. Ist in Zukunft eine Aufstockung des Programms geplant? Falls ja, inwiefern? Falls nein, warum nicht? Der Senat hat sich hiermit nicht befasst.