BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13744 21. Wahlperiode 17.07.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 09.07.18 und Antwort des Senats Betr.: City-Hof: Neuer Sachstand nach Protestschreiben an UNESCO und ICOMOS? Die rot-grüne Mehrheit in der Bürgerschaft hat am 30. Mai 2018 den Antrag der Fraktion DIE LINKE abgelehnt, „alle vorbereitenden Maßnahmen und alle konkreten Abrissmaßnahmen umgehend einzustellen beziehungsweise nicht aufzunehmen, bis ein abschließendes Urteil von ICOMOS und dem UNE- SCO Weltkulturerbe vorliegt“ (Drs. 21/13090). Stattdessen legte rot-grün einen Antrag vor, der das Vorantreiben des Abrisses und der Neubauplanung „in enger Abstimmung mit der UNESCO“ fordert (Drs. 21/13224). Da der Senat mit dem Abriss des City-Hofs den Status der Welterbestätte Kontorhausviertel gefährdet, haben sich verschiedene (hamburgische) Organisationen und auch die Fraktion DIE LINKE mit großer Sorge an das UNESCO Welterbezentrum, das Welterbekomitee und ICOMOS gewandt und um eine Befassung mit den Auswirkungen gebeten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat übermittelte am 15. März 2018 über die Kultusministerkonferenz (KMK), das Auswärtige Amt (AA) und das UNESCO Welterbezentrum ein „Heritage Impact Assessment“ (HIA) zur „Kulturverträglichkeitsprüfung“ an ICOMOS mit der abschließenden Feststellung, dass der Abriss des City-Hofs keine Auswirkungen auf den außergewöhnlichen universellen Wert der Hamburger Welterbestätte hat. ICOMOS hat daraufhin mitgeteilt, dass es diese Feststellung nicht teilt (siehe dazu Drs. 21/12931). Mit Schreiben vom 18. Juni 2018 hat die zuständige Behörde geantwortet , dass die Argumente des HIA Bestand haben und weitere Gespräche sowie eine Beratungsmission angeboten. Am 11. Juli 2018 erreichte die zuständige Behörde ein Schreiben des UNESCO Welterbezentrums mit Datum vom 28. Juni 2018, in dem Interesse an einer Beratungsmission signalisiert wird. Derzeit werden die nächsten Schritte beraten, die Überlegungen sind noch nicht abgeschlossen. Die Veröffentlichung sämtlicher Gesprächsergebnisse von schriftlichen oder mündlichen Kontakten seitens des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörden mit der UNESCO und ICOMOS seit April 2018, von Vermerken, Stellungnahmen und Briefen, käme einer Aktenvorlage gemäß Artikel 30 HV gleich, die an Voraussetzungen gebunden ist, die im Rahmen der Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage nicht erfüllt sind. Gleichwohl wird derzeit gemäß Drs. 21/13072 für die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg Akteneinsicht in die Unterlagen zum City-Hof vorbereitet. Bezüglich einer unmittelbaren Veröffentlichung relevanter Unterlagen im Transparenzportal sind die Prüfungen noch nicht abgeschlossen. Drucksache 21/13744 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Sprinkenhof GmbH und der AUG. PRIEN Bauunternehmung (GmbH & Co. KG) wie folgt: 1. Welche schriftlichen oder mündlichen Kontakte seitens des Senats mit der UNESCO, ICOMOS auf welcher Ebene (informell, offiziell, Arbeits-, Präsidialebene, mittelbar über das Auswärtige Amt) hat es seit dem 30. Mai 2018 wann gegeben? Bitte die jeweiligen Ebenen auf beiden Seiten, den jeweiligen Anlass der Kontakte und das Datum angeben. Falls es keine Kontakte gegeben hat: Wie stellt der Senat die „enge Abstimmung mit der UNESCO“ sicher? 2. Welche schriftlichen oder mündlichen Kontakte seitens der UNESCO und/oder ICOMOS hat es seit April 2018 auf welcher Ebene (informell, offiziell, Arbeits-, Präsidialebene) wann gegeben? Bitte die jeweiligen Ebenen auf beiden Seiten, den jeweiligen Anlass der Kontakte und das Datum angeben. 3. Laut Drs. 21/12931 vom 11.5.2018 bereitete der Senat seinerseits eine Stellungnahme an das UNESCO Welterbezentrum und an ICOMOS auf die am 24. April 2018 eingegangene Stellungnahme von ICOMOS vor. a. Wann und mit welchen Inhalten wurde oder wird die Stellungnahme abgegeben? b. Wann und wo wird der Senat seine Stellungnahme der Öffentlichkeit zugänglich machen? Falls es keine Veröffentlichung geben soll: weshalb nicht? Siehe Vorbemerkung. 4. Der Senat hat in seiner Sitzung am 28.02.2018 dem Abriss des City- Hofs zugestimmt. a. Wann hat der Investor welche Anträge im Zusammenhang mit dem Abriss des City-Hof und der geplanten Neubebauung gestellt? Bitte jeweils Datum und genauen Inhalt angeben. b. Wie ist der Bearbeitungsstand der Anträge? Bitte jeweils Datum von Rückfragen, (Vorab-)Genehmigungen, Fristsetzungen et cetera angeben . c. Wurde die vom Senat in der Antwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/13051 genannte „Beseitigungsgenehmigung“ bereits beantragt? Wenn ja: Wann wurde beziehungsweise wird voraussichtlich die Genehmigung erteilt? d. Enthält die Beseitigungsgenehmigung eine aufschiebende Wirkung bis zu einer Stellungnahme beziehungsweise bis zu dem Ergebnis der engen Abstimmung mit der UNESCO? Falls nein: weshalb nicht? Mit Antrag vom 20. Dezember 2017 hat der Investor für die Belegenheit Klosterwall 2 bis 8 den „Abbruch Bürogebäude und Neubau Büro-, Wohn-, Hotelgebäude“ nach § 62 Hamburgische Bauordnung (HBauO) – Baugenehmigungsverfahren mit Konzentrationswirkung – bei der zuständigen Behörde beantragt. Der Antrag befindet sich im Prüfverfahren. Teilbaugenehmigungen wurden bisher nicht erteilt. 5. In der Drs. 21/13051, Nummer 7., begründet der Senat eine Beseitigungsgenehmigung auch mit einer Verkürzung der Leerstandszeit, die erhebliche Sicherungsmaßnahmen erforderlich mache. a. Welche Sicherungsmaßnahmen wurden nach dem Auszug des Bezirksamtes Hamburg-Mitte ergriffen? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13744 3 Als Maßnahmen wurden die Sicherung der Türen und Fenster bis zum 2. Obergeschoss sowie aller Gewerbeflächen im Innenhofbereich und der Außenhülle des Objektes, die Dauerbewachung durch einen Sicherheitsdienst und die Installation von Alarmanlagen im Gebäude getroffen. b. Wie hoch waren die Kosten hierfür? Die Schlussrechnungen für die Kosten liegen noch nicht vor, da teilweise noch Maßnahmen durchzuführen sind. c. Welche über die bisher ergriffenen Sicherungsmaßnahmen hinaus sind erforderlich, wenn der Leerstand bis zum Zeitpunkt der geplanten Vorweggenehmigungsreife des Bebauungsplans im Frühjahr 2019 anhält? Die Vorhaltung und Instandhaltung von Alarmanlagen im Gebäude sowie die Fortführung der Dauerbewachung durch einen Sicherheitsdienst bis zur Übergabe an den neuen Eigentümer. 6. Welche Schritte und Maßnahmen zur Vorbereitung des Abrisses des City-Hofs sind bisher erfolgt? Bisher erfolgte die Beendigung aller Mietverhältnisse und Rücknahme aller Mietflächen , ausgenommen der Überlassung von Räumen an den Deutschen Caritasverband e.V., die Stellung eines Trafos für Bauzusatzstrom, die Trennung der Versorgungsleitungen und -anschlüsse, der Ausbau der Zähleranlagen der Ver- und Entsorger im gesamten Objekt und der Abbau der Digitalfunkanlage auf dem Dach sowie Baum-Rodungsarbeiten. 7. Welche Schritte und Maßnahmen sind im Zusammenhang mit dem geplanten Abriss und der Neubebauung nach derzeitigem Stand bis zum Frühjahr 2019 geplant? Die zuständige Behörde bereitet die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) vor. Parallel dazu wird der Entwurf für den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan abgestimmt. Für August 2018 wird der Arbeitskreis I und für Ende 2018 die Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB angestrebt. Die Vorweggenehmigungsreife gemäß § 33 Absatz 1 BauGB ist für Frühjahr 2019 angestrebt. Des Weiteren ist eine Bauzaunstellung, die Entkernung und Schadstoffsanierung im Inneren der Gebäude sowie nach Abriss der Mittelbauten die Einrüstung der Hochhäuser und der anschließende Abbruch geplant. Der Abbruch der Untergeschosse geht mit den Verbau- und Gründungsarbeiten für den Neubau einher. 8. Die rot-grüne Bürgerschaftsmehrheit hat den Senat zu einer „engen Abstimmung mit der UNESCO“ aufgefordert. a. Wie wird diese umgesetzt? Siehe Vorbemerkung. b. Ist eine schriftliche Zustimmung der UNESCO zum Abriss erforderlich ? Falls ja: Liegt diese bereits vor? Falls nein: weshalb nicht? Nein. Die UNESCO beurteilt den außergewöhnlichen, universellen Wert (OUV) von (potenziellen) Welterbestätten und entscheidet über ihre Aufnahme in die Welterbelisten gemäß dem Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt vom 16. November 1972. Die beigetretenen Staaten sind souverän dafür verantwortlich , das auf ihrem Gebiet befindliche Welterbe in Übereinstimmung mit geltendem Bundes- beziehungsweise Landesrecht zu erfassen und zu erhalten (vorliegend maßgeblich vor allem BauGB, HBauO, Hamburgisches Denkmalschutzgesetz).