BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13747 21. Wahlperiode 17.07.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Jörn Kruse (AfD) vom 10.07.18 und Antwort des Senats Betr.: Neuer IZH-Chef Mohammad Hadi Mofateh – Ein Revolutionswächter wird Partner der Hansestadt Hamburg Das Islamische Zentrum Hamburg (IZH) steht aufgrund seiner islamistischen Agenda seit mehr als zehn Jahren unter der Beobachtung des Hamburger Landesamtes für Verfassungsschutz und wird von der Bundesregierung als Institution beschrieben, deren Ideologie gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet ist.1 Trotz seiner Mitgliedschaft in der SCHURA, welche seit November 2012 durch die Unterzeichnung des Staatsvertrags zu den offiziellen Partnern des Senats zählt, hat das IZH fortwährend gegen die in Artikel 2 fixierten Wertegrundlagen verstoßen. So auch am 9. Juni 2018, als führende IZH-Vertreter am antisemitischen Al-Quds-Tag in Berlin teilnahmen , welchen sie augenscheinlich sogar mitorganisiert hatten. Einem Bericht „Der Bild“ zufolge hat sich im Windschatten dieser Ereignisse nun ein Führungswechsel im IZH ereignet. Künftig werde nicht mehr Ajatollah Reza Ramezani, sondern Mohammad Hadi Mofateh die Imam-Ali-Moschee an der Außenalster leiten und damit den Posten des iranischen Statthalters in Deutschland versehen. Mofateh ist keineswegs ein Unbekannter, gilt er doch als ausgesprochen linientreuer Funktionär der iranischen Regierung, der nach eigenen Angaben sogar einst den berüchtigten Revolutionsgarden angehörte – einer paramilitärischen Formation, die im Iran für die Verfolgung und Folterung von Regimekritikern sowie im Ausland für die Unterstützung schiitischer Milizen verantwortlich ist. Vor diesem Hintergrund ist die Berufung Mofatehs nicht mit den Wertegrundlagen des Staatsvertrages vereinbar. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: In der Verfassungsordnung des Grundgesetzes ordnen die Religionsgesellschaften ihre Angelegenheiten selbständig (Artikel 140 des Grundgesetzes i.V.m. Artikel 137 Absatz 3 der Verfassung vom 11. August 1919). Es bestehen keine Mitwirkungsrechte des Staates und auch keine Anzeigepflichten gegenüber Behörden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Seit wann war dem Senat bekannt, dass Reza Ramezani seinen Posten als Leiter des IZH räumen wird? 2. Wann hat der Senat erstmals davon erfahren, dass Mohammad Hadi Mofateh der Nachfolger Ramezanis sein würde? 3. Was ist dem Senat über die politische Vergangenheit Mohammad Hadi Mofatehs bekannt? 1 Confer BT.-Drs. 18/13237. Seite 3. Drucksache 21/13747 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Wann wird Mohammad Hadi Mofateh offiziell in sein Amt inauguriert? Weder das Islamische Zentrum Hamburg (IZH) noch die iranische Regierung haben den Senat über personelle Veränderungen am IZH in Kenntnis gesetzt. Dem Senat liegen auch keine über die Medienberichterstattung hinausgehenden Informationen vor. Darüber hinausgehende Angaben im Sinne der Fragestellung könnten Rückschlüsse auf die Arbeitsweise und Einblickstiefe des Verfassungsschutzes zulassen und eine künftige Beobachtung würde dadurch unverhältnismäßig erschwert werden. Detaillierte Angaben können daher aus Gründen des Staatswohls nur gegenüber dem nach § 24 Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz für die parlamentarische Kontrolle des Senats auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes zuständigen Kontrollausschusses (PKA) gemacht werden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 5. Hat der Senat Bedenken, dass mit Mofateh ein ehemaliger Revolutionswächter zu seinen Partnern in der SCHURA zählt? Falls ja, welche? Falls nein, warum nicht? 6. Inwieweit kollidiert die Ernennung Mohammad Hadi Mofatehs aus Sicht des Senats mit den Wertegrundlagen des Staatsvertrags? Siehe Vorbemerkung. Im Übrigen hat sich der Senat hiermit nicht befasst. 7. Hat es im Vorfeld der Berufung Mohammad Hadi Mofatehs Gespräche mit dem Senat gegeben? Falls ja, welche und wann? Nein, siehe Vorbemerkung. 8. Steht die Berufung Mohammad Hadi Mofatehs in Zusammenhang mit der Kritik, die seit Jahren aufgrund islamistischer Verfehlungen am IZH geübt wird? Falls ja, inwiefern? Hierüber liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. 9. Wann ist Mohammad Hadi Mofateh in Hamburg angekommen? 10. Wie lautet der aufenthaltsrechtliche Status von Mohammad Hadi Mofateh sowie seiner Ehegattin und Kinder? 11. Hat sich Mofateh nach Kenntnis des Senats bereits in der Vergangenheit in Deutschland aufgehalten und dabei das Netzwerk der Schiitischen Gemeinde Deutschland (IGS) kennengelernt, welchem auch das IZH angehört? 12. Wie oft beziehungsweise wann und wie lange hat sich Mofateh in der Vergangenheit bereits in Hamburg aufgehalten? Herr Mohammad Hadi Mofateh reiste mit einem von der deutschen Botschaft Teheran – ohne Beteiligung der Hamburger Ausländerbehörde – erteilten Schengen-Visum ein. Nach Angaben des Melderegisters ist er seit dem 21. Juni 2018 in Hamburg gemeldet. Über Voraufenthalte in Deutschland liegen keine Erkenntnisse vor. Angaben zu seiner Ehegattin und seinen Kindern können aufgrund des Schutzes personenbezogener Daten nicht gemacht werden; insofern überwiegt das Schutzinteresse der unbeteiligten Dritten das Auskunftsinteresse des Fragestellers.