BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13749 21. Wahlperiode 17.07.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Jörn Kruse (AfD) vom 10.07.18 und Antwort des Senats Betr.: Seed-funding an der Universität Hamburg Seed-funding ist eine Programmlinie der Abteilung Internationales der Universität Hamburg, die zum Ziel hat, die Zusammenarbeit mit strategischen und thematischen Partnerhochschulen aufzubauen und zu etablieren. Das Hauptanliegen von Seed-funding ist es, neue Projekte in der Forschung und Lehre mit diesen Partnerhochschulen zu initiieren. Das Antragsverfahren ist unkompliziert gehalten und Anträge können laufend gestellt werden. Das Programm ist sowohl für wissenschaftliches Personal der Universität Hamburg als auch für Wissenschaftler von den definierten Partnerhochschulen geöffnet; Anträge von Wissenschaftlern der Partnerinstitutionen müssen über ihre akademischen Kontaktpartner an der Universität Hamburg eingereicht werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Universität Hamburg (UHH) wie folgt: 1. Wie viele Wissenschaftler der Universität Hamburg nehmen gegenwärtig am Seed-funding teil? 2. Aus welchen Studienfächern stammen diese Leute? 2017 nahmen 136 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler am Seed-funding teil, davon aus den Fakultäten: Geisteswissenschaft: 25, Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften: 25, Rechtswissenschaft: 14, Betriebswirtschaftslehre: 1, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften: 8, Erziehungswissenschaften: 10, Zentrale Einheiten beziehungsweise sonstige: 53. 3. Welche Hochschulen zählen gegenwärtig zu den strategischen Partnern der Universität Hamburg? Siehe https://www.uni-hamburg.de/internationales/profil/ hochschulpartnerschaften.html. 4. Seit wann bestehen diese strategischen Partnerschaften und aus welchem Grunde wurden sie jeweils abgeschlossen? Drucksache 21/13749 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Seit 2012 baut die Universität Hamburg im Rahmen ihrer Internationalisierungsstrategie ein nachhaltiges, strategisches Netzwerk von internationalen Hochschulpartnerschaften auf. Die strategischen Partnerschaften der Universität Hamburg zielen auf eine nachhaltige Zusammenarbeit und Entwicklung in Forschung und Lehre ab. 5. Welche Hochschulen zählen gegenwärtig zu den thematischen Partnern der Universität Hamburg? New York University, Johns Hopkins University, Northwestern University, University of California Berkeley. 6. Seit wann bestehen diese thematischen Partnerschaften und aus welchem Grunde wurden sie jeweils abgeschlossen? Die Zusammenarbeit mit den genannten Partnerhochschulen in Nordamerika ist stark thematisch und forschungsorientiert. Aus diesem Grund können die Partnerhochschulen sowohl als strategische als auch thematische Partner definiert werden. Im Übrigen siehe Antwort zu 4. 7. Wie viele Wissenschaftler der Universität Hamburg wurden bislang im Rahmen des Seed-funding gefördert? Seit 2015 sind insgesamt 277 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gefördert worden. 8. In wie vielen Fällen ist eine Förderung der Reise- und Aufenthaltskosten erfolgt? In allen 277 Fällen. 9. Wohin sind die Geförderten in diesem Zusammenhang gereist und wo haben sie sich aufgehalten? Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind an die Partnerhochschulen gereist und haben sich im Regelfall in der Hochschule, in Hotels oder Gästehäusern der besuchten Universitäten aufgehalten. 10. Wie hoch beläuft sich die Gesamtsumme solcher Fördermittel? Die Gesamtsumme beläuft sich auf 122.268,51 Euro. 11. In wie vielen Fällen hat die Initiierung akademischer Zusammenarbeit zu folgenden Ergebnissen geführt? a) Keine langfristige Kooperation b) Langfristige Kooperation, die jedoch heute nicht mehr besteht c) Langfristige Kooperation, die bis heute andauert 12. Auf die Kontakte zu welchen Hochschulen treffen die Unterpunkte a), b) und c) aus Frage 11. zu? Das Programm besteht im Wesentlichen seit dem Jahr 2015. Eine Überprüfung der langfristigen Effekte erfolgt seitens der UHH im Abstand von mindestens fünf Jahren. Derzeit liegen noch keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.