BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13750 21. Wahlperiode 17.07.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dennis Thering und Birgit Stöver (CDU) vom 10.07.18 und Antwort des Senats Betr.: Stationäre Behandlung von Alkoholvergiftungen in den Jahren 2016 und 2017 Missbräuchlicher Alkoholkonsum ist weiterhin ein großes Problem in unserer Gesellschaft. Auch 2015 wurden immer noch 863 Personen mit einer Alkoholvergiftung in ein Hamburger Krankenhaus eingeliefert und behandelt, wie durch eine CDU-Anfrage herauskam. Neuere Zahlen sind bislang nicht bekannt. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie viele vollstationäre Krankenhausfälle mit der Hauptdiagnose F10.0 gab es in den Jahren 2016 und 2017 in Hamburger Krankenhäusern? Bitte für jedes Jahr einzeln und nach Geschlecht und Alter aufgliedern. Vollstationäre Krankenhausfälle in den Krankenhäusern auf Hamburger Stadtgebiet mit der Hauptdiagnose F10.0 (Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol, Akute Intoxikation) nach Alter und Geschlecht im Jahr 2016: Altersgruppen 2016 Männer Frauen Gesamt 10 bis unter 15 10 20 30 15 bis unter 20 101 69 170 20 bis unter 25 23 11 34 25 bis unter 30 21 5 26 30 bis unter 35 36 17 53 35 bis unter 40 49 19 68 40 bis unter 45 52 20 72 45 bis unter 50 67 13 80 50 bis unter 55 59 15 74 55 bis unter 60 50 12 62 60 bis unter 65 27 15 42 65 bis unter 70 26 6 32 70 bis unter 75 2 11 13 75 und älter 14 11 25 Gesamt 537 244 781 Krankenhausdiagnosestatistik der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz 2016 Hinweis: In dieser Statistik werden die aus der vollstationären Behandlung entlassenen Fälle je Berichtsjahr gezählt. Personen, die mehrfach wegen der gleichen Erkrankung im Krankenhaus behandelt werden, können auch mehrfach als Fall in der Statistik enthalten sein. Die Daten für 2016 befinden sich noch in der Aufbereitung und sind somit vorläufig. Die Daten des Jahres 2017 liegen noch nicht vor. Drucksache 21/13750 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Wie verteilen sich diese Behandlungsfälle in den Jahren 2016 und 2017 jeweils auf welche Hamburger Krankenhäuser? Vollstationäre Krankenhausfälle in den Hamburger Krankenhäusern auf Hamburger Stadtgebiet mit der Hauptdiagnose F10.0 (Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol, Akute Intoxikation) nach Krankenhäusern im Jahr 2016: Krankenhäuser in alphabetischer Reihenfolge 2016 Albertinen Krankenhaus 35 Altonaer Kinderkrankenhaus 29 Asklepios Klinik Wandsbek 37 Asklepios Klinik Altona 86 Asklepios Klinik Barmbek 46 Asklepios Klinik Nord 117 Asklepios Klinik St. Georg 16 Asklepios Klinikum Harburg 31 Asklepios Westklinikum Hamburg 44 Bethesda KH Bergedorf gGmbH 40 Helios Mariahilf Klinik Hamburg 33 Kath. Kinderkrankenhaus Wilhelmstift 37 Kath. Marienkrankenhaus 22 Schön Klinik Hamburg Eilbek 72 Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf 108 Wilhelmsburger KH Groß-Sand 13 Weitere Krankenhäuser* 15 Gesamt 781 Krankenhausdiagnosestatistik der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz 2016 * Krankenhäuser mit weniger als zehn Fällen sind zusammengefasst. 3. Welche Kosten entstehen in diesen Fällen im Durchschnitt pro Person für a. den Transport, b. die Behandlung, c. die Nachversorgung? Die Gebühren für den Transport mit einem Rettungswagen (RTW) der Feuerwehr Hamburg auf Grundlage der Gebührenordnung der Feuerwehr (GebOFw) betrugen 2017 nach dem entsprechenden Gebührensatz 397,00 Euro. Im Übrigen siehe Drs. 21/5527. 4. Bei wie vielen der oben genannten Krankenhauseinlieferungen wegen einer Alkoholvergiftung erfolgte in den Jahren 2016 und 2017 ein Polizeieinsatz ? Bitte jahresweise aufschlüsseln. 5. In welcher Höhe müssen sich die betreffenden Personen (oder deren Erziehungsberechtigte) an diesen Kosten beteiligen? Schulden Patienten der Stadt Hamburg noch diverse Beträge? Wenn ja, in welcher Gesamthöhe? Siehe Drs. 21/5527. 6. Welche Maßnahmen gedenkt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde zu ergreifen, um die Zahl der alkoholintoxikierten Personen in Hamburg langfristig zu reduzieren? 7. Welche Maßnahmen gedenkt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde zu ergreifen, um die Zahl der alkoholintoxikierten Personen in Hamburg kurzfristig zu reduzieren? Der Senat hält am bisherigen Konzept fest. Grundsätzlich werden die bisher getroffenen Maßnahmen als erfolgreich angesehen. Die in der Drs. 21/5527 genannten Maßnahmen werden weiterhin verfolgt. Im Übrigen siehe Drs. 21/9899. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13750 3 8. Wie hat sich die Summe der städtischen Zuwendungen an Alkoholpräventionsprojekte seit 2011 entwickelt? Bitte jahresweise aufschlüsseln. 9. Wie hat sich die Summe der städtischen Zuwendungen an Institutionen, die schwerpunktmäßig auf dem Gebiet der Alkoholprävention tätig sind, seit 2011 entwickelt? Bitte jahresweise aufschlüsseln. Die Zuwendungen für das Jahr 2017 beliefen sich auf 1.014.718 Euro. Im Übrigen siehe Drs. 21/9899. 10. Wie hat sich die Summe der städtischen Zuwendungen an Projekte auf dem Gebiet der Alkoholsuchthilfe seit 2011 entwickelt? Bitte jahresweise aufschlüsseln. 11. Wie hat sich die Summe der städtischen Zuwendungen an Institutionen, die schwerpunktmäßig auf dem Gebiet der Alkoholsuchthilfe tätig sind, seit 2011 entwickelt? Bitte jahresweise aufschlüsseln. Die Zuwendungen für das Jahr 2017 beliefen sich auf 18.339.190 Euro. Im Übrigen siehe Drs. 21/9899.