BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13751 21. Wahlperiode 17.07.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 10.07.18 und Antwort des Senats Betr.: Entwicklung der Fluglärmbeschwerden und Verspätungen in Hamburg 2018 (4) Die Belastungen für die Anwohnerinnen und Anwohner in Hamburg durch Fluglärm sind ungebrochen hoch und steigen immer weiter. Mit den Folgen für die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger ist nicht zu spaßen. So ist die unzureichende Umsetzung des auf Druck der CDU-Fraktion von der Hamburgischen Bürgerschaft beschlossenen 16-Punkte-Plans dafür verantwortlich , dass für die Betroffenen noch keine spürbare Verbesserung erzielt worden ist. Dass es auch 2016, 2017 und 2018 in großer Regelmäßigkeit und hoher Anzahl An- und Abflüge zwischen 22 Uhr und 7 Uhr über den Hamburger Nordosten gab und somit die Bahnbenutzungsregeln laufend missachtet wurden, ist nicht länger hinnehmbar. Auch ist die weiterhin hohe Zahl an verspäteten An- und Abflüge nach 23 Uhr nicht länger zu akzeptieren. Allein im Mai 2018 kam es zu 170 Starts und Landungen nach 23 Uhr. Aufgrund der weiterhin anhaltenden Verweigerungshaltung des rot-grünen Senats, wesentliche Punkte des 16-Punkte-Plans gegen Fluglärm umzusetzen, ist eine regelmäßige Kontrolle notwendig. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Umsetzung des 16-Punkte-Programms ist ein wichtiger Bestandteil des Regierungsprogramms des Senats. Die zuständigen Behörden und die Flughafen Hamburg GmbH (FHG) arbeiten – unterstützt von der Fluglärmschutzkommission – gemeinsam daran, dieses Programm zum Schutz der Betroffenen umzusetzen und gleichzeitig die Leistungsfähigkeit des Flughafens im Interesse von inzwischen über 17 Millionen Nutzerinnen und Nutzern im Jahr zu erhalten. Der Flughafen Hamburg verfügt über eine Betriebsgenehmigung, die zwischen 6 und 23 Uhr planmäßige Flüge zulässt. Daher werden die Zahlen für An- und Abflüge unterteilt in die Zeiträume 22 bis 23 sowie 23 bis 24 Uhr. In der Zeit zwischen 23 und 24 Uhr dürfen im Wege einer pauschalen Ausnahmegenehmigung lediglich nachweislich unvermeidbar verspätete Flüge abgewickelt werden. Zwischen 0 Uhr und 6 Uhr sind Starts und Landungen nur mit Einzelausnahmegenehmigung möglich. Die Auswahl der Betriebspisten liegt in der Zuständigkeit der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS). Gemäß § 27c Absatz 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) hat die DFS zu gewährleisten, dass der Flugverkehr sicher, geordnet und flüssig abläuft. Die DFS berücksichtigt daher insbesondere die Verkehrs- und Wetterlage. Nur subsidiär, das heißt soweit es mit dem vorrangigen Auftrag nach § 27c LuftVG in Einklang zu bringen ist, kommen die Bahnbenutzungsregeln zur Anwendung, die im Luftfahrthandbuch (AD 2 EDDH 1 – 9, Ziffer 2) veröffentlicht sind. Die vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen, teilweise auf der Grundlage von Auskünften der FHG und der DFS, wie folgt: Drucksache 21/13751 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Wie viele Beschwerden gegen Fluglärm sind bei den zuständigen Fachbehörden und dem Flughafen im Monat Juni 2018 eingegangen und wie viele Beschwerden gab es bisher im gesamten Jahr 2018? 2018 Juni Januar-Juni Anzahl Beschwerden 5.715 35.046 2. Wie viele anonyme Beschwerden gegen Fluglärm sind bei den zuständigen Fachbehörden und dem Flughafen im Monat Juni 2018 eingegangen und wie viele anonyme Beschwerden gab es bisher im gesamten Jahr 2018? In der Beschwerdestatistik wird unterschieden zwischen Beschwerden, die Beschwerdeführern zugeordnet werden können (zuzuordnende Beschwerden) und Beschwerden , die keinem Beschwerdeführer zugeordnet werden können (nicht zuzuordnende Beschwerden). Bei letzteren sind nicht ausreichend personenbezogene Daten für die Zuordnung vorhanden. Als Pflichtangabe ist gemäß § 3 Absatz 1 S. 1 Nummer 1 Fluglärmschutzbeauftragtengesetz (FLSBG) jedoch zumindest der Wohnort beziehungsweise in Hamburg zusätzlich der Stadtteil anzugeben. Die Pflichtangabe dient der sachlichen Bearbeitung der Beschwerden und deren räumlicher Zuordnung innerhalb der Statistik. 2018 Juni Januar-Juni Anzahl nicht zuzuordnende Beschwerden 2.686 21.357 3. Warum unterscheiden die zuständige Fachbehörde und der Flughafen zwischen Beschwerden und anonymen Beschwerden? 4. Werden die anonymen Beschwerden in die Zahl der Beschwerde führenden Personen mit eingerechnet? Wenn nein, warum nicht, warum wird diese Zahl überhaupt erhoben und welche Aussagekraft hat diese Zahl dann noch? Gemäß § 2 Absatz 1 S. 2 Nummer 1 FLSBG ist die Fluglärmschutzbeauftragte für die Beschwerdestatistik zuständig, der Flughafen ist nicht eingebunden. Nach § 3 Absatz 1 S. 1 Nummer 4 FLSBG wird unter anderem die Anzahl der Beschwerde führenden Personen statistisch erfasst. Beschwerdeführer haben jedoch auch die Möglichkeit, ihre Beschwerde ohne Angabe personenbezogener Daten nur mit Angabe ihres Wohnortes einzureichen. Dann wird sie als nicht zuzuordnend gezählt. Um eine differenzierte Betrachtung der Geschäftsstatistik insbesondere in Bezug auf die ermittelte Anzahl der Beschwerdeführer zu erreichen, werden die Beschwerden in zuzuordnende und nicht zuzuordnende unterschieden. Aus Datenschutzgründen werden Beschwerden und Beschwerdeführer unabhängig voneinander statistisch ausgewertet und ausgewiesen. Daher werden weder zuzuordnende Beschwerden noch nicht zuzuordnende Beschwerden in die Zahl der Beschwerde führenden Personen eingerechnet. In der Gesamtstatistik (Herkunft der Fluglärmbeschwerden und der Beschwerdeführer in Hamburg und im Umland) werden sowohl zuzuordnende als auch nicht zuzuordnende Beschwerden aufgeführt, um größtmögliche Transparenz zu ermöglichen. 5. Wie viele Starts und Landungen gab es nach 23 Uhr im Monat Juni 2018 und wie viele Starts und Landungen gab es bisher im gesamten Jahr 2018? Uhrzeit Monat/Jahr Landungen Starts 23-24 Uhr Juni 2018 122 39 Gesamt 2018 488 103 Aufgelistet sind Flugbewegungen ab 23.00 Uhr. Im Übrigen siehe Antwort zu 10. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13751 3 6. Wie viele An- und Abflüge gab es im Monat Juni 2018 und für das Gesamtjahr 2018 nach 22 Uhr über den Hamburger Nordosten und aus welchen Gründen jeweils? Landungen Starts 23* 05* Uhrzeit Monat/ Jahr 22-24 Uhr Juni 2018 316 19 Gesamt 2018 706 129 * Landungen Piste 23 = Langenhorn, Starts Piste 05 = Langenhorn Zur Auswahl der Betriebspisten siehe Vorbemerkung. Zu den Gründen, aus denen die An- und Abflüge in/aus Richtung Nordosten erfolgten, kann die zuständige Behörde daher keine Aussage treffen. 7. Wie viele An- und Abflüge gab es im Monat Juni 2018 und für das Gesamtjahr 2018 nach 22 Uhr über die restlichen Star- und Landebahnen ? Übrige Richtungen sowie Hubschrauber Uhrzeit Monat/ Jahr Landungen Starts 22-24 Uhr Juni 2018 368 148 Gesamt 2018 2.576 577 8. Wie viele An- und Abflüge gab es im Monat Juni 2018 und für das Gesamtjahr 2018 zwischen 6 und 7 Uhr über den Hamburger Nordosten und aus welchen Gründen jeweils? Landungen Starts 23* 05* Uhrzeit Monat/ Jahr 06-07 Uhr Juni 2018 27 28 Gesamt 2018 48 240 * Landungen Piste 23 = Langenhorn, Starts Piste 05 = Langenhorn Zur Auswahl der Betriebspisten siehe Vorbemerkung. Zu den Gründen, aus denen die An- und Abflüge in/aus Richtung Nordosten erfolgten, kann die zuständige Behörde daher keine Aussage treffen. 9. Wie viele An- und Abflüge gab es im Monat Juni 2018 und für das Gesamtjahr 2018 zwischen 6 und 7 Uhr über die restlichen Start- und Landebahnen? Übrige Richtungen + Hubschrauber Uhrzeit Monat/ Jahr Landungen Starts 06-07 Uhr Juni 2018 46 556 Gesamt 2018 181 2.434 10. Wie viele An- und Abflüge gab es im Monat Juni 2018 und für das Gesamtjahr 2018 insgesamt am Hamburger Flughafen und wie haben sich diese auf die einzelnen Start- und Landebahnen verteilt? Starts Start- und Landebahnen Hub-schrauber Gesamt 05 15 23 33 Juni 2018 219 485 694 5.475 105 6.978 Gesamt 2018 6.077 1.759 8.650 20.373 428 37.287 Erläuterung für Starts: Piste 33 = Norderstedt, Piste 23 = Niendorf, Piste 05 = Langenhorn, Piste 15 = Alsterdorf Drucksache 21/13751 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Landungen Start- und Landebahnen Hub-schrauber Gesamt 23 33 05 15 Juni 2018 3.421 959 1.093 1.403 103 6.979 Gesamt 2018 10.035 3.556 9.715 13.560 428 37.294 Erläuterung für Landungen: Piste 15 = Norderstedt, Piste 23 = Langenhorn, Piste 05 = Niendorf, Piste 33 = Alsterdorf 11. Wurde der vorgeschriebene Bahnwechsel (für die Bahn 05/23 Lemsahl – Poppenbüttel – Langenhorn) ab 22 Uhr im Monat Juni 2018 täglich durchgeführt? An welchen Tagen war dies der Fall und an welchen nicht und warum jeweils? Bitte Daten beifügen. Zur Auswahl der Betriebspisten siehe Vorbemerkung. Von den Bahnbenutzungsregeln sind Abweichungen zulässig, sofern Witterungs- und Bahnverhältnisse dies erfordern. Sofern von der DFS keine Gründe angegeben wurden, fehlen diese in den folgenden tabellarischen Darstellungen. Genutzte Piste für Starts nach 22.00 Uhr, Anzahl Tage pro Monat Genutzte Piste um 22 Uhr Tage Grund für Abweichung Monat Piste 15 Piste 23 Piste 05 Piste 33 Wechsel nach 22 h auf Piste 33 Wind/ Wetter Sicht Bahnsperrung / Bauarbeiten Verkehrslage Juni 3 2 2 22 8 - - - 4 Erläuterung für Starts: Piste 33 = Norderstedt, Piste 23 = Niendorf, Piste 05 = Langenhorn, Piste 15 = Alsterdorf Genutzte Piste für Landungen nach 22.00 Uhr, Anzahl Tage pro Monat Genutzte Piste um 22 Uhr Tage Grund für Abweichung Monat Piste 15 Piste 23 Piste 05 Piste 33 Wechsel nach 22 h auf Piste 15 Wind/ Wetter Sicht Bahnsperrung / Bauarbeiten Verkehrslage Juni 10 13 4 3 6 15 - - - Erläuterung für Landungen: Piste 15 = Norderstedt, Piste 23 = Langenhorn, Piste 05 = Niendorf, Piste 33 = Alsterdorf