BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13752 21. Wahlperiode 17.07.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 10.07.18 und Antwort des Senats Betr.: Bettelnde Flüchtlinge verunsichern Poppenbütteler Bürger Sie fühlen sich bedroht und sind verunsichert. Anwohner der Flüchtlingsunterkunft am Poppenbütteler Berg beklagen sich vermehrt über Flüchtlinge, die an den Türen klingeln und die Bewohner der anliegenden Nachbarschaft nötigen, ihnen Geld zu spenden. Einige Nachbarn haben sogar bereits die Polizei zur Hilfe geholt, da sie sich nicht anders zu helfen wussten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Dem Betreiber der Unterkunft am Poppenbütteler Berg, f & w fördern und wohnen AöR (f & w), ist ein solches Verhalten (Bettelei im Umfeld der Unterkunft, wie geschildert ) der Bewohner der Unterkunft nicht bekannt. Auch diesbezügliche Nachfragen aufgrund dieser Anfrage beim örtlich zuständigen Polizeirevier 35 sind ergebnislos geblieben. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften von f & w wie folgt: 1. Liegen dem Senat beziehungsweise den zuständigen Behörden Informationen über die oben geschilderten Sachverhalte vor? Wenn ja, welche? Und welche Maßnahmen wurden ergriffen, um den Missstand zu beheben? 2. Wie viele Beschwerden liegen bereits dem Sozialmanagement der Flüchtlingsunterkunft vor? Was ist deren Inhalt? 3. Liegen dem Sozialmanagement Erkenntnisse vor, wie viele Personen sich an der Bettelei/Spendensammlung beteiligen und was ihre Motive sind, obwohl sie doch bereits Geld vom Staat erhalten? Nein. Darüber hinaus siehe Vorbemerkung. Im Übrigen: entfällt. 4. Wurden bereits Gespräche mit den Flüchtlingen vonseiten des Sozialmanagements geführt? Wenn ja, wann mit welchen Inhalten? Wenn nein, warum nicht? Nein, siehe Vorbemerkung. Darüber hinaus können sich betroffene Anwohner während der Öffnungszeiten der Verwaltung an die Mitarbeiter der Wohnunterkunft wenden , wenn bei den Betteleien vermutet wird, dass es sich um Bewohner der Unterkunft handelt. 5. Wie oft wurde bereits die Polizei wegen der oben genannten Zustände alarmiert? Wie oft mussten bereits Polizisten rausfahren, um auf jeweils welche Art und Weise einzugreifen? Drucksache 21/13752 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 In keinem Fall. 6. Welche Empfehlung gibt die Polizei den Anwohnern, wie sie sich verhalten sollen? Die Polizei empfiehlt, bei den in Rede stehenden Sachverhalten das örtlich zuständige Polizeikommissariat zu kontaktieren. Beim Verdacht einer Straftat oder bei einem Notfall sollte die Polizei über den Notruf 110 zu verständigt werden. 7. Gingen auch bereits Beschwerden wegen Lärmbelästigung beim Sozialmanagement ein? Wenn ja, wann jeweils und um welche Art des Lärms handelte es sich? Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um die Lärmbelästigung zu beenden? Nein. Bisher liegen keine Beschwerden über Lärmbelästigung bei der Unterkunftsverwaltung vor.