BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13753 21. Wahlperiode 17.07.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 10.07.18 und Antwort des Senats Betr.: Wie hilft der Senat der unter Raumnot leidenden und durch Profilverschiebung belasteten Hamburger Volkshochschule (VHS)? (II) Der Jahresbericht 2017 des Landesbetriebs VHS erwähnt, dass das in Drs. 21/10921 angefragte Standortentwicklungskonzept inzwischen vorliegen würde. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Als größte Weiterbildungseinrichtung der Freien und Hansestadt Hamburg trägt die Hamburger Volkshochschule (VHS) maßgeblich dazu bei, Bildungsangebote bereitzustellen , die ein breites Themenspektrum abdecken, für alle Interessierten offen und vor Ort gut erreichbar sind. Für das wachsende und zunehmend differenzierte Leistungsportfolio der VHS insbesondere im Bereich der Sprachförderung ist die Sicherstellung verlässlicher Rahmenbedingungen notwendig. Das gilt in besonderer Weise für die Ausstattung mit Unterrichts- und Veranstaltungsräumen. Daher hat die für Bildung zuständige Behörde gemeinsam mit der Geschäftsführung der VHS begonnen, die Raumsituation der VHS grundsätzlich zu analysieren. Erste Maßnahmen zur dauerhaften Verbesserung wurden vorbereitet beziehungsweise eingeleitet. Dazu gehört auch die Prüfung der vorhandenen Gebäudesubstanz und des Gebäudebestandes wie auch des voraussichtlich künftig notwendigen Flächenbedarfs . Dieser ist insbesondere aufgrund der stark gestiegenen Nachfrage im Bereich der Sprachförderung für Zugewanderte vor allem tagsüber deutlich angestiegen. Zur Sicherstellung verlässlicher Schulraumkapazitäten für die Mitnutzung durch die VHS, die auch künftig erforderlich sein wird, wurde zwischen dem Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB) und der VHS eine Rahmenvereinbarung getroffen. Die Schulräume der beruflichen Schulen sind in besonderer Weise für die Mitnutzung durch die VHS geeignet, da sie erwachsenengerecht sind und sich technisch und baulich auf dem neuesten Stand befinden. Weiterhin ist deutlich geworden, dass insbesondere der Tagesflächenbedarf der VHS nicht nur über die Mitnutzung von Schulräumen bedient werden kann. Vor diesem Hintergrund wurden zusätzliche Flächen angemietet, um damit einen weiteren Angebotsausbau realisieren zu können. Zur mittelfristigen Sicherstellung einer bedarfsorientierten Standortentwicklung der VHS, die sowohl regionalen wie zentralen Anforderungen genügt, wurde ein Standortentwicklungskonzept , das Aussagen sowohl zu zentralen wie auch dezentralen Raumbedarfen für die Weiterbildungsangebote der VHS enthält, erarbeitet. Hinsichtlich des Konzepts für ein zentrales Haus der Weiterbildung sind die Überlegungen der zuständigen Behörde noch nicht abgeschlossen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Seit wann liegt das Standortentwicklungskonzept welchen Stellen vor? Drucksache 21/13753 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Wann wurde es im Verwaltungsrat der VHS beraten? 3. Was sind die wesentlichen Erkenntnisse des Standortentwicklungskonzeptes in Bezug auf die zentralen wie auch die dezentralen Raumbedarfe der VHS? Das Standortentwicklungskonzept liegt der Geschäftsführung der VHS seit September 2017 vor. Es wurde der Behördenleitung der für Bildung zuständigen Behörde im Oktober 2017 vorgestellt. Im November 2017 erfolgte eine erste Kurzberatung im VHS-Verwaltungsrat. Das Standortentwicklungskonzept trifft unter anderem folgende Aussagen: Die VHS benötigt mehr eigene Raumkapazitäten insbesondere in zentraler Lage, die ohne zeitliche Einschränkung für VHS-Zwecke nutzbar sind. Regional sollte die VHS ihre Standortstruktur strategisch weiterentwickeln, sodass auch zukünftig in allen Bezirken eine nachfrage- und bedarfsgerechte Versorgung mit Weiterbildungsangeboten gewährleistet werden kann. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4. Wie bewertet das Standortentwicklungskonzept die Notwendigkeit des Baus eines zentralen Hauses der Weiterbildung? a) Wie groß soll es werden? b) Wo soll es entstehen? c) Wie ist der Stand der Planung und der Umsetzung? d) Welcher Zeitplan steht hinter den Planungen? e) Welche Kosten werden angenommen? f) Wie soll die Finanzierung über welchen Zeitraum erfolgen? Ein zentrales Haus der Weiterbildung ist Teil des Standortentwicklungskonzeptes, ebenso wie ein VHS-Zentrum für jeden Bezirk. Eine genaue Quadratmeterangabe ist im Standortentwicklungskonzept nicht enthalten. Die Planungen zur Umsetzung des Standortentwicklungskonzeptes sind noch nicht abgeschlossen, entsprechend liegt bisher kein umfassender Zeit-, Kosten- und Finanzierungsplan vor. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 5. Abgesehen von den aus der Raumnot resultierenden Entwicklungshemmnissen werden im Jahresbericht 2017 auch Probleme bei der Akquise von Kursleitern erwähnt. Während bei Deutschkurslehrern ein vorgeschriebenes Mindesthonorar in Höhe von 35 Euro gezahlt werde, würden andere Kursleiter deutlich weniger erhalten, was diese wiederum oft zum Wechsel in den profitableren Bereich animiere. So würde die VHS-Leitung mit der Erwartung konfrontiert, „analog zu den Berliner Volkshochschulen schrittweise für alle Kursleitenden ein Regelhonorar von 35 Euro zu zahlen“. Wie ist der Stand der Überlegungen? Wurde eruiert, inwieweit die VHS innerhalb welchen Zeitraums eine schrittweise Anpassung zu welchen Mehrkosten realisieren könnte? Siehe Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/13208.