BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13759 21. Wahlperiode 17.07.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 10.07.18 und Antwort des Senats Betr.: Abschiebehaft am Flughafen Hamburg (II) Seit 2017 werden im Ausreisegewahrsam am Flughafen Hamburg auch Abschiebehaftgefangene inhaftiert. Der Senat hat im Dezember 2017 angekündigt , das Gelände des Ausreisegewahrsams umzubauen, um dort zukünftig Abschiebehaftgefangene für sechs Wochen unterbringen zu können. Der Senat hat dazu einen Gesetz zum Vollzug der Abschiebehaft auf den Weg gebracht (Drs. 21/11639), dass am 28.03.2018 gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE und der FDP-Fraktion verabschiedet wurde. Aus meiner Anfrage Drs. 21/12536 hat sich ergeben, dass geplant war, mit Inkrafttreten des Gesetzes den Vollzug der Abschiebehaft am Flughafen Hamburg aufzunehmen , obwohl der Umbau der Einrichtung gerade erst begonnen hatte. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wann wurde der Vollzug der Abschiebehaft am Flughafen Hamburg aufgenommen ? Der Vollzug der Abschiebehaft wurde mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über den Vollzug der Abschiebungshaft (HmbAHaftVollzG) am 13. April 2018 aufgenommen. 2. Wie viele Abschiebehaftgefangene wurden seitdem dort inhaftiert? Bitte aufschlüsseln nach: a. Altersgruppen (null – sechs, sechs – zwölf, zwölf – 18, 18 – 24 et cetera), 0-6 6-12 12-18 18-24 24-30 30-36 36-42 42-48 48-54 54-60 - - - 10 13 8 5 3 5 1 b. Geschlecht, Es wurden ausschließlich männliche Abschiebungshaftgefangene inhaftiert. c. Herkunftsland und Zielort der Abschiebung, Die Herkunftsländer der Abschiebehaftgefangenen sind beziehungsweise waren (Personenanzahl in Klammern): Afghanistan (7), Ägypten (3), Albanien (2), Algerien (5), Bulgarien (1), Burkina Faso (1), Elfenbeinküste (1), Gambia (2), Ghana (1), Irak (1), Iran (1), Israel (1), Kosovo (1), Lettland (1), Libyen (2), Litauen (1), Marokko (5), Montenegro (1), Niger (1), Polen (3), Rumänien (1), Serbien (1), Syrien (1), Türkei (1). Der Zielort der durchgeführten Abschiebungen war (Anzahl in Klammern): Afghanistan (5), Ägypten (3), Albanien (2), Algerien (4), Bulgarien (1), Elfenbeinküste (1), Gambia (1), Italien (1), Kosovo (1), Kroatien (1), Litauen (1), Marokko (3), Mon- Drucksache 21/13759 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 tenegro (1), Niger (1), Österreich (1), Polen (2), Rumänien (1), Serbien (1), Spanien (1), Türkei (1). d. Dauer der Unterbringung in der Abschiebehaft (nach Wochen). bis 1 W. bis 2 W. bis 3W. bis 4W. bis 5W. bis 6W. bis 7W. bis 8W. bis 9W. bis 10W. 19 8 5 7 1 2 - 1 1 1 3. Wie viele Personen wurden seit Inkrafttreten des Gesetzes a. aus der Abschiebehaft am Flughafen Hamburg abgeschoben? Seit Inkrafttreten des Gesetzes wurden 33 Personen aus der Rückführungseinrichtung Hamburg abgeschoben. b. aus der Abschiebehaft am Flughafen Hamburg wieder aus der Abschiebehaft entlassen? Es wurden sechs Personen seit Inkrafttreten des Gesetzes aus der Rückführungseinrichtung Hamburg entlassen. c. aus der Abschiebehaft am Flughafen Hamburg in eine Einrichtung zur weiteren Vollziehung der Abschiebehaft überstellt? Es wurden sechs Personen in eine Einrichtung zur weiteren Vollziehung der Abschiebehaft überstellt. 4. Sind die Baumaßnahmen mittlerweile abgeschlossen? Wenn nein, welche Baumaßnahmen wurden bereits abgeschlossen, welche Baumaßnahmen stehen noch aus und wie ist der Zeitplan für den weiteren Ausbau? Wenn ja, welche baulichen Maßnahmen wurden durchgeführt? 5. Aus meiner Anfrage Drs. 21/12536 ergibt sich, dass bereits Gitter an den Fenstern angebracht wurden und bis zur 15.KW eine höhere Zaunanlage installiert werden sollte. Sind diese Maßnahmen mittlerweile abgeschlossen ? Wenn ja, sind weitere Sicherungsmaßnahmen geplant? Wenn nein, bis wann sollen welche Sicherungsmaßnahmen installiert werden? Die unter Federführung der Sprinkenhof AG stattfindenden baulichen Maßnahmen sind mit Ausnahme der Fenstervergitterung noch nicht vollständig abgeschlossen. Die Erhöhung der Zaunanlage um den ersten Bauabschnitt (Bestandsanlage) ist erfolgt, die Erhöhung der Zaunanlage um den zweiten Bauabschnitt (Erweiterungsbereich Außenspielfeldbereich) und die Anpassung/Umgestaltung des Innenbereiches gemäß den Vorgaben des HmbAHaftVollzG befinden sich noch in Arbeit. Derzeit werden eine Brandmelde- und Lichtrufanlage installiert. Darüber hinaus sind die Installation einer Kameraüberwachungsanlage sowohl des Innen- als auch des Außenbereiches und die Schaffung einer Möglichkeit zum Wäschewaschen für Abschiebehaftgefangene in Planung. Gemäß dem vorläufigen Bauablaufplan soll am 27. September 2018 und 28. September 2018 die Abnahme durch den TÜV-Nord erfolgen. 6. Laut Auskunft des Senates ist es geplant, die Anzahl der Mitarbeiter/ -innen der Ausländerbehörde im Ausreisegewahrsam von 13 auf 18 Stellen zu erhöhen. Sind die weiteren Stellen bereits besetzt, und wie ist der Stand? Von den zurzeit zwölf Sachbearbeiterstellen ist eine Stelle seit dem 25. Juni 2018 vakant. Vier geplante zusätzliche Sachbearbeiterstellen befinden sich derzeit noch im Besetzungsverfahren. Die Referatsleiterstelle kann zum 1. September 2018 besetzt werden. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13759 3 7. Laut § 4 des HmbAHaftVollzG soll Familien auf Wunsch ein Zusammenleben in der Abschiebehaft ermöglicht werden. Inwieweit besteht für Familien ein solches Zusammenleben in der Abschiebehaft? Durch welche räumlichen Gegebenheiten wird ein mögliches Zusammenleben sichergestellt? In der Rückführungseinrichtung Hamburg sollen volljährige, männliche Personen untergebracht werden. Die Unterbringung von Familien ist in der Rückführungseinrichtung Hamburg bis auf Weiteres nicht vorgesehen. 8. Gemäß § 5 Absatz 1 HmbAHaftVollzG werden in der Abschiebehaft Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung angeboten. Welche Möglichkeiten der Freizeitgestaltung bestehen in der Abschiebehaft oder sind geplant? Derzeit werden den Abschiebungshaftgefangenen verschiedene Gesellschaftsspiele zur Ausleihe angeboten. Zukünftig sollen die Abschiebungshaftgefangenen die Möglichkeit erhalten, sich auf einem Außenspielfeldbereich, beim Outdoor-Tischtennis, in einem Fitnessraum und bei einem Tischkicker sportlich betätigen zu können. Weiterhin soll eine Spielekonsole mit diversen Spielen für die Freizeitbeschäftigung angeschafft werden. 9. Wie sind die Besuche ausgestaltet? a. Wie sind die Besuchszeiten? Besuche durch Familienangehörige, Verwandte, Freunde und Bekannte sind täglich zwischen 10.00 Uhr und 12.00 Uhr sowie zwischen 15.30 Uhr und 18.00 Uhr möglich. Besuche von Rechtsbeiständen sind zwischen 08.00 Uhr und 20.00 Uhr möglich. b. Welche und wie viele Räumlichkeiten stehen für Besuche zur Verfügung ? Derzeit steht ein Besuchsraum zur Verfügung. c. Inwieweit erfolgt eine Überwachung/Beaufsichtigung der Besuche? Eine Überwachung der Besuche von Rechtsbeiständen erfolgt nicht. Die sonstige Besuchsüberwachung/-beaufsichtigung erfolgt durch den Sicherheitsdienst. 10. Sind Computerplätze mit Internetzugängen in der Haftanstalt vorhanden ? Wenn ja, in welchem Umfang und sind diese für die Gefangenen frei zugänglich ? Wenn nein, warum nicht? Bislang sind keine Computerplätze mit Internetzugängen in der Rückführungseinrichtung Hamburg vorhanden. Derzeit wird geprüft, ob dies in der Rückführungseinrichtung Hamburg technisch möglich und umsetzbar ist. Derzeit wird den Abschiebungshaftgefangenen über das kostenlose Angebot eines WLAN-Netzes die Möglichkeit gegeben, mit ihren Mobiltelefonen das Internet zu nutzen . 11. Gemäß § 10 HmbAHaftVollzG dürften sich die Gefangenen außerhalb der Nachtzeit in der Einrichtung und den Außenbereichen frei bewegen, soweit nicht Beschränkungen aufgrund der Sicherheit und Ordnung notwendig sind. Gab es seit Aufnahme des Vollzuges der Abschiebehaft bereits Beschränkungen der Bewegungsfreiheit der Gefangenen innerhalb der Anstalt? Über die in den Antworten zu 12. und 13. dargestellten Maßnahmen hinaus: nein. 12. In wie vielen Fällen wurden seit Inkrafttreten des Vollzugsgesetzes Gefangene in einem „besonders gesicherten Haftraum“ untergebracht? In fünf Fällen. a. Wie viele Gefangene wurden dort untergebracht? Drucksache 21/13759 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Fünf. b. Für wie lange wurden die Gefangenen dort jeweils untergebracht? Die Unterbringungsdauer betrug jeweils 59 Minuten, zwei Stunden sechs Minuten, zwei Stunden 35 Minuten, drei Stunden 50 Minuten und vier Stunden 25 Minuten. 13. In wie vielen Fällen wurde seit Inkrafttreten des Vollzugsgesetzes unmittelbar Zwang eingesetzt? a. In wie vielen Fällen wurden Gefangene fixiert? In fünf Fällen. b. Wie viele Gefangene wurden fixiert? Drei (davon zwei zweimal). c. Wie lange wurden die Gefangenen jeweils fixiert? Die Fixierungsdauern betrugen sechs Minuten, 45 Minuten, 60 Minuten, 205 Minuten und 230 Minuten. 14. Gemäß § 11 HmbAHaftVollzG werden die Gefangenen ärztlich versorgt und durch Sozialarbeiter/-innen betreut. a. Wie ist die ärztliche Versorgung ausgestaltet? Grundsätzlich erfolgt vor der Inhaftierung die Prüfung der Haft-und Verwahrfähigkeit bei relevanten Personen, im Zweifelsfall wird keine Haft beantragt. Behandlungsbedürftige Erkrankungen werden, soweit diese nicht die Verwahrfähigkeit beeinträchtigen , in der Rückführungseinrichtung weiter behandelt. Die medizinische Versorgung – auch im Notfall – ist gewährleistet. Dies regelt die „Dienstanweisung über den Vollzug der Abschiebungshaft sowie des Ausreisegewahrsams in der Rückführungseinrichtung in Hamburg“: Demnach ist bei einer erforderlichen medizinischen Versorgung (Verletzung oder Erkrankung) bei akuter Notfallversorgung die Flughafenfeuerwehr oder ein Rettungswagen anzufordern. Sollte zur medizinischen Abklärung ein Krankenhausbesuch erforderlich sein, so wird die Person durch Bedienstete der Rückführungseinrichtung dorthin begleitet. Äußert eine untergebrachte Person Suizidabsichten, erfolgt bis zum Eintreffen eines Facharztes umgehend deren Bewachung oder die Unterbringung in einem besonders gesicherten Raum. Der Facharzt entscheidet aufgrund seiner Begutachtung, ob die Person in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen ist. In diesem Fall wird die Person aus der Rückführungseinrichtung entlassen. Ist keine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus notwendig (es liegt keine Suizidalität vor), so wird die gesonderte Bewachung oder die gesicherte Unterbringung beendet. b. Wie ist die Betreuung durch Sozialarbeiter/-innen ausgestaltet? Zur Durchführung der Sozialberatung sind zwei Stellen zu je 19,5 Wochenstunden vorgesehen, die an drei Tagen pro Woche (Montag – Freitag) jeweils zeitgleich vor Ort sind. Darüber hinaus sind die Überlegungen noch nicht abgeschlossen.