BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13761 21. Wahlperiode 17.07.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Rath und Dennis Thering (CDU) vom 10.07.18 und Antwort des Senats Betr.: Welcher Logik folgt der Senat bei der Bevorzugung bestimmter Berufsgruppen bei der Vergabe von Sozialwohnungen? „Sozialwohnungen: Hamburg bevorzugt acht Berufsgruppen“ titelte das „Hamburger Abendblatt“ und berief sich dabei auf die Antwort des Senats in einer Schriftlichen Kleinen Anfrage (Drs. 21/13563). In dieser heißt es, dass, um an den „Standorten der Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen heterogene Bewohnerstrukturen“ zu entwickeln und „stabile, durchmischte Quartiere entstehen“ zu lassen, die zuständige Fachbehörde zu entsprechenden Gesprächen geladen habe. Zu den Geladenen zählten „die Wohnungsunternehmen , die an diesen Standorten Wohnungen errichten und Vertreter verschiedener Organisationen, die bezahlbaren Wohnraum für ihre Beschäftigten , Studierenden oder Auszubildenden suchen“. Als Ergebnis habe man mit folgenden Gruppen den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung beschlossen: „Nachwuchskräfte der Zollverwaltung (vertreten durch das Hauptzollamt Hamburg-Hafen), der Berufsgruppe des Krankenhaus- und Pflegepersonals (vertreten durch die Hamburgische Krankenhausgesellschaft und die Hamburgische Pflegegesellschaft), Polizeianwärtern (vertreten durch die Akademie der Polizei), Studierenden (vertreten durch das Studierendenwerk ) und Auszubildenden (vertreten durch das Azubiwerk und die Handwerkskammer), dem Personal der HOCHBAHN (vertreten durch die HOCHBAHN), Anwärterinnen und Anwärter der Steuerverwaltung (vertreten durch die Steuerverwaltung) sowie dem allgemeinen Verwaltungsnachwuchs (vertreten durch das Zentrum für Aus- und Fortbildung)“. Da die CDU- Fraktion seit Langem den rot-grünen Senat drängt, endlich Maßnahmen für eine bessere Durchmischung zu ergreifen, begrüßt sie grundsätzlich die Initiative , trotzdem erscheint unter anderem die Auswahl der ausgewählten Berufsgruppen nicht ganz schlüssig. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Die zuständige Fachbehörde ist bestrebt, Wohnungsunternehmen, die an Standorten der Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen Wohnungen errichten, dabei zu unterstützen , stabile und durchmischte Quartiere zu schaffen. An diesen Standorten werden in den ersten Jahren vielfach ausschließlich Flüchtlinge untergebracht. Nach der Nutzung als öffentlich-rechtliche Unterkunft werden die Wohnungen sukzessive dem normalen Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt. Bereits vor Ablauf der ursprünglich geplanten 15 Jahre werden die Unterkünfte regelmäßig jeweils auf 300 Plätze reduziert und die übrigen Wohnungen werden dem normalen Wohnungsmarkt zugeführt. Die Standorte Hörgensweg, Rehagen, Poppenbütteler Berg, Suurheid und Haferblöcken haben einen zweiten Bauabschnitt, der von vornherein dem normalen Wohnungsmarkt zur Verfügung steht und grundsätzlich, je nach Standort, als Mischung aus frei finanziertem (teilweise mit Ankaufoption für die Mieterinnen und Mieter), gefördertem und 8-Euro-Wohnungsbau besteht. Vertreterinnen und Vertreter von unter- Drucksache 21/13761 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 schiedlichen Berufsgruppen sind an die zuständige Fachbehörde herangetreten, um mit den Wohnungsunternehmen über die Möglichkeit zu sprechen, dort für ihre Beschäftigten, Studierenden oder Auszubildenden bezahlbaren Wohnraum zu finden. Die zuständige Fachbehörde hat den Kontakt der Berufsgruppen mit betroffenen Wohnungsunternehmen vermittelt. Diejenigen Berufsgruppen, die sich an die zuständige Fachbehörde gewandt hatten, wurden zu einer Koordinierungsrunde eingeladen. Im Anschluss hat die zuständige Fachbehörde eine Kooperationsvereinbarung erarbeitet , die sich derzeit im Unterzeichnungsverfahren befindet. Die Kooperationsvereinbarung beachtet die Regelungen der Bürgerverträge, sodass eine Beteiligung der Initiativen entbehrlich ist. Feste Kontingente für bestimmte Bedarfsgruppen gibt es nicht. Die Belegung der einzelnen Wohnungen steht allein in der Entscheidung der jeweiligen Wohnungsunternehmen , soweit die Haushalte einen gültigen Wohnberechtigungsschein besitzen. Über Ausnahmen entscheidet das zuständige Bezirksamt. Im Übrigen siehe Drs. 21/13563. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. In der Schriftlichen Kleinen Anfrage steht nur, dass die Kooperationsvereinbarung in Vorbereitung sei, ohne jedoch zu erwähnen, zu wann ein Abschluss geplant ist. Welcher Zeitplan ist hier vorgesehen? 2. Wird nur eine Kooperationsvereinbarung geschlossen oder sind mehrere mit den jeweiligen angeführten Vertretern oder nach Standorten aufgeschlüsselt geplant? Wenn es mehrere sind, sind diese dann identisch oder soll es inhaltliche Abweichungen geben? Siehe Vorbemerkung. 3. In der Drs. 21/13563 heißt es, dass die Vereinbarung für die Standorte Hörgensweg, Mittlerer Landweg, Rehagen, Duvenacker, Poppenbütteler Berg und Suurheid „sowie gegebenenfalls später auch“ für Haferblöcken und Elfsaal gelten soll. Warum ist bei Standorten von „gegebenenfalls später“ die Rede und wovon hängt dies ab? Der Standort Haferblöcken befindet sich noch im Bau, daher stehen zeitnah keine Sozialwohnungen zur Verfügung. Zum Standort Elfsaal sind die Überlegungen des Senats noch nicht abgeschlossen. 4. „Wohnungskontingente für bestimmte Zielgruppen werden mit der Vereinbarung hingegen nicht festgelegt“ heißt es; die an der Kooperationsvereinbarung beteiligten Organisationen hätten jedoch ein Vorschlagsrecht . Wie genau soll man sich hier die Umsetzung in der Praxis vorstellen , beispielsweise bezüglich der bevorzugten Behandlung benannter Personen? 5. Auch hätte die „zuständige Fachbehörde“ entschieden, „welche Vertreter verschiedener Organisationen, die bezahlbaren Wohnraum für ihre Beschäftigten, Studierenden oder Auszubildenden suchen“ sie einlädt. a) Anhand welcher Kriterien ist wann jeweils die Auswahl auf die genannten Vertreter gefallen? b) Warum handelt es sich in einigen Fällen nur um Nachwuchskräfte der genannten Berufsgruppen, in anderen Fällen wie bei dem Krankenhaus - und Pflegepersonal oder auch dem Personal der HOCH- BAHN wiederum um offenbar bereits vollständig ausgebildete Fachkräfte ? c) Der oben genannten Logik folgend könnte eine Person in einer Friseurlehre über die Handwerkskammer von der Kooperationsvereinbarung profitieren, eine frisch ausgelernte Friseurin aber nicht mehr, da bei der Handwerkskammer nur Auszubildende profitieren. Beim Krankenhauspersonal hingegen ist es egal, ob die Person noch in Ausbildung oder bereits Fachkraft ist? Ist diese Interpretation so Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13761 3 richtig oder liegt hier ein Missverständnis vor? Wenn sie richtig ist, wo ist hier die Logik angesichts des Umstandes, dass ausgelernte Friseurinnen und Friseure ebenfalls wenig verdienen? 6. Betont wird auch, dass die Initiativen für gute Integration mit der Kooperationsvereinbarung nicht befasst worden seien. Warum wurden diese nicht hinzugezogen, obwohl doch die Durchmischung der Quartiere für eine bessere Integration eines ihrer Hauptanliegen ist? Siehe Vorbemerkung.