BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13762 21. Wahlperiode 17.07.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Rath (CDU) vom 10.07.18 und Antwort des Senats Betr.: Inwiefern kooperiert der Senat bereits mit den Ländern Polen, Rumänien und Bulgarien in Bezug auf Obdachlose und Arbeitnehmerfreizügigkeit ? Am 14. Juni 2018 berichtete die „Berliner Morgenpost“, dass sich ab Juli vom polnischen Staat finanzierte Sozialarbeiter um polnische Obdachlose in Berlin kümmern sollen. Die Regierung in Warschau geht von rund 2.000 Polen aus, die in Berlin ohne festen Wohnsitz leben. Diese sollen nun durch die polnischen Sozialarbeiter davon überzeugt werden, dass sie in Polen ein besseres Leben haben können. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Kontrollen wegen der Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) obliegen den Vollzugsdienststellen der Zollverwaltung, hier dem Hauptzollamt Hamburg-Stadt, Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften von Jobcenter team.arbeit.hamburg (Jobcenter), Agentur für Arbeit Hamburg (Agentur) und des Bundesministeriums der Finanzen wie folgt: 1. Da auch auf Hamburgs Straßen viele Obdachlose polnischer Herkunft leben − genaue Zahlen gibt es nicht −, gibt es auch hier eine große Zielgruppe , die von Sozialarbeitern für eine Rückkehr nach Polen überzeugt werden kann. Gibt es auch in Hamburg vom polnischen Staat finanzierte Sozialarbeiter, die sich der polnischen Obdachlosen annehmen, beziehungsweise ist dem Senat bekannt, dass sich der polnische Staat hier ähnlich wie in Berlin zu engagieren gedenkt? Wenn ja, über welche Erkenntnisse verfügt der Senat aktuell? Wenn nein, gibt es dahin gehende Bestrebungen vonseiten des Senats? Nein, derzeit bestehen keine dahin gehenden Kontakte. Die Freie und Hansestadt Hamburg finanziert die Anlaufstelle für wohnungslose EU-Bürger – Plata -, die letztlich auch auf ein Modellprojekt der Zusammenarbeit mit der nun in Berlin tätigen polnischen Organisation BARKA zurückgeht, siehe Drs. 21/5292 und Drs. 21/5420. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. 2. Mit welchen polnischen Stellen beziehungsweise deren Vertretern haben von der Stadt Hamburg mit der Obdachlosenhilfe betraute Stellen inklusive der Servicestelle Arbeitnehmerfreizügigkeit in den Jahren 2016, 2017 und 2018 jeweils wann Gespräche zu welchen Themen geführt? Wenn es nicht zu Gesprächen dieser Art gekommen sein sollte, warum nicht beziehungsweise sind solche Gespräche geplant? Drucksache 21/13762 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Im Arbeitskontext der für EU-Zugewanderte und insbesondere auch für wohnungslose EU-Bürger eingerichteten Beratungsstellen (Überblick siehe etwa Broschüre „Das soziale Hilfesystem für wohnungslose Menschen“) ergeben sich regelmäßig konkrete Arbeitskontakte zum Generalkonsulat der Republik Polen: http://www.hamburg.de/ obdachlosigkeit/veroeffentlichungen/116870/hilfesystem-brosch/. Zu den einzelnen Beratungsstellen und -angeboten im Hilfesystem für wohnungslose EU-Bürger siehe auch http://www.hamburg.de/beratung-hilfen/4127910/eu-buergerosteuropa /. Darüber hinaus ist die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration im Zusammenhang mit dem Aufgabenbereich der Obdachlosenhilfe regelmäßig mit dem Generalkonsulat der Republik Polen im Gespräch, zuletzt im Oktober 2017 und Februar 2018, einschließlich des jeweils nachlaufend hierzu fortgeführten Schriftwechsels. Die Obdachlosenhilfe ist nicht Bestandteil des Auftrags der Servicestelle Arbeitnehmerfreizügigkeit . Ratsuchende zum Thema Obdachlosigkeit werden von der Servicestelle Arbeitnehmerfreizügigkeit an Plata – Anlaufstelle für wohnungslose Bürger aus Süd-Ost-Europa verwiesen und erhalten dort Beratung und Unterstützung (Drs. 21/13269). 3. In welchen Bereichen kooperieren jeweils welche Hamburger mit der Obdachlosenhilfe betraute Stellen inklusive der Servicestelle Arbeitnehmerfreizügigkeit auf welche Weise seit wann mit jeweils welchen in diesem Bereich tätigen Organisationen aus Polen (privat und staatlich)? Wenn keine Kooperation stattfindet, warum nicht beziehungsweise ist sie in Planung? Die Kooperation zwischen der Servicestelle Arbeitnehmerfreizügigkeit und Einrichtungen der Obdachlosenhilfe erfolgt fallweise, siehe Antwort zu 2. Im Zuge der Tätigkeit der in 2. genannten Beratungsstellen ergeben sich auch regelmäßige Kontakte und Arbeitsbeziehungen zu staatlichen und nicht staatlichen Einrichtungen und Organisationen der jeweiligen Herkunftsländer der beratenen Menschen, vor allem zu Fragen der sozialen Absicherung und konkreten Anbindung im Herkunftsland . Eine Auflistung aller Einrichtungen und Organisationen unter Angabe des jeweiligen Zeitraums der Zusammenarbeit setzt eine dahin gehende Abfrage und Recherche bei diesen Beratungsstellen und ihren Trägern voraus, auch unter Zuhilfenahme der einzelfallbezogenen Beratungsunterlagen. Dies ist im Rahmen der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich . 4. Neben den Obdachlosen aus Polen stellen auch Menschen aus Rumänien und Bulgarien jeweils eine große Gruppe der in Hamburg lebenden Obdachlosen. Welche Art der Kooperationen gibt es hier mit in diesem Bereich tätigen Organisationen aus diesen beiden Ländern (privat und staatlich)? Wenn keine Kooperation stattfindet, warum nicht beziehungsweise ist sie in Planung? Siehe Antwort zu 1. 5. In der Drs. 21/13249 fordern die Regierungsfraktionen den Senat auf, sich auf Bundesebene für Vereinbarungen mit Polen, Bulgarien und Rumänien einzusetzen, damit die Menschen dort über ausbeuterische Strukturen am deutschen Arbeitsmarkt aufgeklärt werden. a) Besitzt der Senat Informationen, inwieweit in den genannten Ländern bereits entsprechende Aufklärung betrieben wird? Wenn ja, welche? b) Verfügt der Senat über Erkenntnisse, ob es entsprechende Vereinbarungen oder zumindest Gespräche dazu bereits gibt? Wenn ja, welche? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13762 3 c) Wurde bereits von Hamburger Seite Kontakt zu zuständigen Stellen in diesen drei Ländern aufgenommen, um eine entsprechende Aufklärung zu erbitten? Wenn ja, wann durch welche Stelle zu wem und mit welchem Ergebnis? Die Servicestelle Arbeitnehmerfreizügigkeit unterhält eine Reihe von Kooperationen, die einen Beitrag dazu leisten, in den genannten Ländern über ausbeuterische Strukturen auf dem Hamburger Arbeitsmarkt aufzuklären: Seit 2016 besteht eine Kooperation mit der polnischen Arbeitsinspektion. Im Rahmen dieser Kooperation wurden mehrere Workshops in Hamburg und Polen durchgeführt, die dem Informationsaustausch über die geltenden gesetzlichen Regelungen und der Aufklärung über ausbeuterische Strukturen auf dem Hamburger Arbeitsmarkt dienten. Im diesem Rahmen wurden auch konkrete Fälle aus dem Bereich Arbeitsausbeutung bearbeitet. Das polnische Amt für Arbeitsschutz hat an den Workshops teilgenommen. Darüber hinaus hat die Servicestelle Arbeitnehmerfreizügigkeit dem polnischen Ministerium für Arbeit, Soziales und Familie seine Unterstützung bei präventiven Maßnahmen in Polen angeboten. Die konkrete Ausgestaltung dieser Zusammenarbeit befindet sich derzeit in Planung. Die Servicestelle unterhält seit einigen Jahren eine intensive Kooperation mit den bulgarischen Gewerkschaftsdachverbänden CITUB und Podkrepa. Eine Vertreterin der Servicestelle hat zu dem im Mai 2018 bei der Confederation of Independent Trade Unions of Bulgaria (CITUB) in Sofia hospitiert. Im diesem Rahmen wurden Gespräche mit verschiedenen bulgarischen Arbeitsbehörden und Sozialpartnern (Arbeitsinspektion, Agentur für Arbeit, Ministerium für Arbeit und Soziales, Gewerkschaften) unter anderem zu den Themen Arbeitsbedingungen und Arbeitsschutz in Hamburg, Entsendung und Arbeitnehmerüberlassung geführt. Zentraler Aspekt der Gespräche waren die Möglichkeiten über präventive Aufklärung mobiler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Ort. In diesem Kontext wurde unter Beteiligung der bulgarischen Polizei, der bulgarischen Arbeitsinspektion und der CITUB am Sofioter Hauptbahnhof eine Infoaktion durchgeführt, bei der nach Deutschland abreisende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über ihre Rechte und Pflichten auf dem deutschen Arbeitsmarkt informiert und aufgeklärt wurden. Darüber hinaus beteiligt sich die Servicestelle Arbeitnehmerfreizügigkeit aktiv an einem europäischen Projekt „Eurodetachement – Enhancing adminstrative cooperation through coordinated transnational actions“. An diesem Projekt unter der Leitung des französischen Arbeitsministeriums sind Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitsinspektionsbehörden aus elf EU-Mitgliedsländern beteiligt, darunter auch die rumänische und polnische Arbeitsinspektion. Im Rahmen dieses Projektes sind intensive Kontakte zu den genannten zwei Ländern entstanden. Schließlich unterhält die Servicestelle intensiven Kontakt mit den Sozial- und Arbeitsattachés der Botschaften Rumäniens und Bulgariens. Bei regelmäßigen Treffen findet ein Austausch über die Situation rumänischer und bulgarischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf dem Hamburger Arbeitsmarkt statt. Im Übrigen wird der Senat im Hinblick auf das Ersuchen der Bürgerschaft (Drs. 21/13249) berichten. 6. In der Drs. 21/11695 schreibt der Senat: „Auch Hamburg profitiert angesichts der demografischen Entwicklung und des damit einhergehenden Fachkräftemangels von diesen umfassenden Freizügigkeitsregelungen. Insbesondere die Zuwanderung aus den osteuropäischen EU-Mitgliedsstaaten nach Hamburg hat in den vergangenen Jahren kontinuierlich zugenommen und trägt so zum Wachstum der Stadt bei.“ So spricht der Senat von einer stark gestiegenen Zahl an sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten aus den drei osteuropäischen Ländern von 2011 auf 2017. Drucksache 21/13762 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 a) Wie viele sozialversicherungspflichtige Beschäftigte aus diesen drei Ländern gibt es jeweils aktuell in Hamburg? In welchen Branchen sind diese jeweils tätig? Wie viele davon sind Aufstocker? Zu den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten siehe (hier Tabellenblatt 4 (SvB nach Wirtschaftszweigen) verschiedene Staatsangehörigkeiten (Combobox) können ausgewählt werden. Aktueller Stichtag ist der September 2017): https://statistik.arbeitsagentur.de/nn_31966/SiteGlobals/Forms/Rubrikensuche/ Rubrikensuche_Form.html?view=processForm&resourceId=210368&input_=& pageLocale=de&topicId=746984&year_month=201709&year_month.GROUP=1& search=Suchen. Zu den nach SGB II Leistungsberechtigen siehe Anlage (Aktuellster Stand sind die Zahlen aus dem Berichtsmonat Dezember 2017 (gelb markiert)). Aktuellere Zahlen stehen seitens des Statistik-Service der Bundesagentur für Arbeit nicht zur Verfügung. b) Gleichzeitig seien die Gewerbeanmeldungen von Personen aus diesen Ländern zwischen 2011 und 2016 stark rückläufig. Wie viele Gewerbeanmeldungen waren es jeweils von Personen aus Polen, Bulgarien und Rumänien im Jahr 2017? Gewerbeanmeldungen von Einzelunternehmen nach Staatsangehörigkeit in Hamburg 2017 Staatsangehörigkeit Gewerbeanmel - dungen insgesamt1 Neuerrichtung Zuzug Übernahme insgesamt Neugrün - dung Umwand - lung insge - samt Rechtsform - wechsel Gesellschafter - eintritt Erbfolge / Kauf/ Pacht Bulgarien 423 403 403 0 9 11 0 0 11 Polen 2.142 2.089 2.088 1 43 10 1 0 9 Rumänien 503 481 481 0 17 5 1 0 4 Summe 3.068 2.973 2.972 1 69 26 2 0 24 1 ohne Automatenaufsteller und Reisegewerbe sowie GmbH und UG in Gründung Quelle: Statistikamt Nord; Gewerbeanzeigenstatistik 7. In der Drs. 21/13249 fordern die Regierungsfraktionen zudem, dass der Senat über die Arbeit und Effektivität der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) bei der Kontrolle von Mindestarbeitsnormen wie dem Mindestlohn berichte. In Drs. 21/10966 sind für das Jahr 2017 nur die Zahlen von Januar bis September angeführt. a) Wie viele Arbeitgeberprüfungen hat die FKS im Jahr 2017 insgesamt und in der ersten Jahreshälfte 2018 jeweils durchgeführt? Bitte zusätzlich nach Branchen aufschlüsseln. In der nachfolgenden Tabelle sind die von der FKS in Hamburg durchgeführten Arbeitgeberprüfungen nach Branchen dargestellt. Branche 2017 1. Halbjahr 2018 Abfallwirtschaft 8 1 Arbeitnehmerüberlassung 10 5 Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen 1 0 Bauhaupt- und Baunebengewerbe 210 123 Call Center 1 7 Fleischwirtschaft 2 1 Friseur- und Kosmetiksalons 21 3 Gaststätten und Beherbergungsgewerbe 66 34 Gebäudereinigung 53 9 Getränkeeinzelhandel, Kioske und Tankstellenshops 4 7 Landwirtschaft 0 1 Personenbeförderungsgewerbe 14 13 Pflegebranche 5 0 Schaustellergewerbe 53 0 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13762 5 Branche 2017 1. Halbjahr 2018 Sicherheitsdienstleistungen 28 5 Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe 171 79 Sonstige 149 42 Summe 796 330 b) Im Jahr 2017 zählte die FKS in Hamburg 140 VZÄ. Wie viele sind es aktuell? Die FKS Hamburg hatte zum Stichtag 29. März 2018 (letzte Ressourcenauswertung) 133 VZÄ. c) Wie viele Verstöße gegen das Mindestlohngesetz hat die FKS im Jahr 2017 insgesamt und bisher im Jahr 2018 festgestellt? Ein Verstoß gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG) führt zu der dafür vorgesehenen Maßnahme, der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens. In der nachfolgenden Tabelle sind die Ordnungswidrigkeitenverfahren dargestellt, die von der FKS in Hamburg wegen Verstößen gegen das MiLoG eingeleitet wurden. Eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen 2017 1. Halbjahr 2018 Zahlung Mindestlohn § 21 (1) Nr.9 MiLoG 44 15 Anmeldung, Änderung, Versicherung § 21 (1) Nr. 4, 5, 6 MiLoG 0 1 Aufzeichnung, Unterlagen § 21 (1) Nr. 7, 8 MiLoG 40 10 Mittelbarer Verstoß § 21 (2) MiLoG 0 0 Summe 84 26 d) Wie viele Fälle von Schwarzarbeit wurden im Jahr 2017 insgesamt und bisher im Jahr 2018 registriert? In der Arbeitsstatistik der FKS wird die Anzahl der Ermittlungsverfahren (Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren) erfasst, die im Rahmen der Zuständigkeit der FKS eingeleitet wurden. Darin enthalten sind Fälle von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung. Eine gesonderte Erfassung der Fälle von Schwarzarbeit findet nicht statt. In der nachfolgenden Tabelle sind die von der FKS in Hamburg eingeleiteten Ermittlungsverfahren dargestellt. Eingeleitete Ermittlungsverfahren 2017 1. Halbjahr 2018 Eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren 706 315 Eingeleitete Strafverfahren 2.004 1.195 Summe 2.710 1.510 Die Zentrale Leitstelle zur Bekämpfung der Schwarzarbeit des Bezirksamtes Hamburg -Mitte (ZLS) hat im Jahr 2017 57 Fälle und im Jahr 2018 (bis 12.07.2018) 23 Fälle der sogenannten Schwarzarbeit im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung von Vorschriften der Handwerksordnung und Gewerbeordnung registriert. e) Wird registriert, aus welchen Ländern die von Ausbeutung in Bezug auf Schwarzarbeit und Mindestlohnverstoß betroffenen Personen stammen? Wenn ja, wie lauten die Zahlen? Wenn nein, warum nicht? In der Arbeitsstatistik der FKS ist eine Auswertung nach Nationalitäten nicht vorgesehen , da dies für die Aufgabenerledigung nicht erforderlich ist. f) Bundesfinanzminister Olaf Scholz will die FKS, die in seinem Zuständigkeitsbereich liegt, deutlich ausbauen. Danach, so heißt es, sollen in den nächsten Jahren zusätzlich 1.400 Stellen geschaffen werden. In den Jahren 2018 und 2019 sollen es jeweils 351 Stellen mehr sein und somit Ende 2022 insgesamt 8.600. Ist dem Senat bereits bekannt, was das für Hamburg bedeuten wird? Wie viele Drucksache 21/13762 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Stellen werden auf Hamburg ab diesem Jahr jeweils entfallen? Inwiefern wird dadurch eine Erhöhung der Kontrollen stattfinden? Nach Auskunft des Bundesministeriums für Finanzen wurde im Jahr 2015 im Rahmen der Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes eine Aufstockung der FKS um 1.600 Stellen beschlossen, die über einen Haushaltsvermerk abgesichert wurden und wie folgt nunmehr der Zollverwaltung zugeführt werden. Haushaltsjahr 2017: 200 Planstellen mittlerer Dienst (m.D.) Haushaltsjahr 2018: 200 Planstellen m.D. und 151 Planstellen gehobener Dienst (g.D.) Haushaltsjahr 2019: 200 Planstellen m.D. und 151 Planstellen g.D. Haushaltsjahr 2020: 200 Planstellen m.D. und 151 Planstellen g.D. Haushaltsjahr 2021: 66 Planstellen m.D. und 151 Planstellen g.D. Haushaltsjahr 2022: 130 Planstellen g.D. Diese Vorgehensweise war erforderlich, da die Planstellen erst zum Ende der Ausbildungszeiten der ab dem Jahr 2015 jährlich eingestellten Nachwuchskräfte erforderlich sind. Für die FKS Hamburg sind 17 Nachwuchskräfte (acht m.D. + neun g.D.) für das Jahr 2018 vorgesehen. Für das Jahr 2019 ist ebenfalls eine Zuführung in gleicher Höhe vorgesehen. Da die Zollverwaltung bereits im Vorgriff ab dem Jahr 2015 der FKS aus dem vorhandenen Bestand an Nachwuchskräften Personal zugeführt hat, wurde eine Stärkung der FKS im Zuge der Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes eingeleitet. Ab dem Jahr 2020 wird der FKS weiterhin im Rahmen der Nachwuchskräftezuweisung unter Berücksichtigung der im jeweiligen Zuweisungsjahr prognostizierten Altersabgänge und Fehlbestände kontinuierlich Personal zugeführt. Eine konkrete Höhe des zuzuführenden Personals wird dann jeweils im Vorjahr unter anderem anhand der aktuellen Ermittlungen zu den Fehlbeständen sowie fachlicher Schwerpunktsetzungen festgelegt . Die Zahl der jährlichen von der FKS durchgeführten Prüfungen unterliegt Schwankungen , die durch die Komplexität und den damit verbundenen unterschiedlichen Aufwand je Prüfung sowie bestimmte Prioritätensetzungen bedingt ist. Ob und gegebenenfalls in welchem Umfang es durch die geplanten Personalzuführungen zu einer Steigerung der Prüfungen kommt, kann daher im Voraus nicht beantwortet werden. G ru nd si ch er un g fü r A rb ei ts uc he nd e (S G B II) H am bu rg (G eb ie ts st an d Ju ni 2 01 8) A us ge w äh lte B er ic ht sm on at e, D at en st an d: J un i 2 01 8 da ru nt er A nt ei l da ru nt er S p. 2 ) A nt ei l er w er bs - tä tig e E LB (o hn e A us zu bi ld en de ) er w er bs - tä tig e E LB (o hn e A us zu bi ld en de ) an In sg es am t (S p. 3 a n 1) in % in V ol lz ei t (o hn e A us zu bi ld en de ) in T ei lz ei t (o hn e A us zu bi ld en de ) 1 2 3 4 5 6 7 8 9 In sg es am t 1 71 5. 96 2 18 .4 77 16 .7 36 2, 3 3. 81 4 12 .9 22 77 .4 81 9. 39 4 12 ,1 da r. A us lä nd er 2 92 .5 65 7. 74 2 7. 21 0 7, 8 1. 61 8 5. 59 2 14 .0 82 3. 59 2 25 ,5 da r. P ol en 3 9. 59 1 56 2 52 8 5, 5 12 2 40 6 1. 07 5 25 7 23 ,9 B ul ga rie n 4 3. 26 7 45 2 44 5 13 ,6 11 1 33 4 35 7 10 8 30 ,3 R um än ie n 5 3. 60 4 30 7 30 2 8, 4 60 24 2 33 4 78 23 ,4 In sg es am t 6 71 8. 70 0 18 .5 00 16 .6 81 2, 3 3. 71 7 12 .9 64 75 .7 82 9. 08 9 12 ,0 da r. A us lä nd er 7 94 .7 17 7. 80 4 7. 22 7 7, 6 1. 61 1 5. 61 6 13 .9 90 3. 54 9 25 ,4 da r. P ol en 8 9. 99 4 58 5 55 1 5, 5 11 9 43 2 1. 07 8 25 9 24 ,0 B ul ga rie n 9 3. 46 1 44 4 43 7 12 ,6 10 8 32 9 36 9 10 8 29 ,3 R um än ie n 10 3. 87 0 31 6 31 1 8, 0 61 25 0 38 5 88 22 ,9 In sg es am t 11 72 3. 56 4 19 .0 99 17 .3 32 2, 4 3. 81 8 13 .5 14 77 .8 72 9. 17 9 11 ,8 da r. A us lä nd er 12 97 .4 60 8. 11 3 7. 55 2 7, 7 1. 66 5 5. 88 7 14 .5 24 3. 61 8 24 ,9 da r. P ol en 13 10 .2 73 60 5 57 3 5, 6 13 1 44 2 1. 13 1 25 2 22 ,3 B ul ga rie n 14 3. 56 7 46 4 46 0 12 ,9 12 0 34 0 65 6 98 14 ,9 R um än ie n 15 4. 03 2 33 7 33 2 8, 2 62 27 0 38 9 87 22 ,4 In sg es am t 16 73 5. 25 0 19 .3 66 17 .3 67 2, 4 3. 92 3 13 .4 44 75 .7 71 8. 96 3 11 ,8 da r. A us lä nd er 17 10 1. 39 1 8. 43 9 7. 71 3 7, 6 1. 75 8 5. 95 5 14 .1 38 3. 55 8 25 ,2 da r. P ol en 18 10 .6 33 61 8 58 5 5, 5 12 7 45 8 1. 19 7 24 7 20 ,6 B ul ga rie n 19 3. 68 6 45 1 44 5 12 ,1 11 4 33 1 40 4 10 2 25 ,2 R um än ie n 20 4. 30 3 36 8 36 4 8, 5 61 30 3 42 6 69 16 ,2 In sg es am t 21 73 6. 30 7 18 .9 17 16 .8 98 2, 3 3. 79 1 13 .1 07 75 .1 01 9. 01 3 12 ,0 da r. A us lä nd er 22 10 2. 47 7 8. 31 1 7. 56 5 7, 4 1. 75 7 5. 80 8 13 .9 85 3. 58 8 25 ,7 da r. P ol en 23 10 .3 37 57 7 54 6 5, 3 10 8 43 8 1. 05 1 25 0 23 ,8 B ul ga rie n 24 3. 71 1 46 1 45 1 12 ,2 11 4 33 7 39 2 99 25 ,3 R um än ie n 25 4. 35 3 37 5 37 0 8, 5 68 30 2 38 6 67 17 ,4 E rs te llu ng sd at um : 1 2. 07 .2 01 8, S ta tis tik -S er vi ce N or do st , A uf tra gs nu m m er 2 69 13 1 © S ta tis tik d er B un de sa ge nt ur fü r A rb ei t 1) B es ch äf tig e im A lte r v on 1 5 bi s un te r 6 5 Ja hr e od er d er je w ei lig en A lte rs kl as se n ac h W oh no rt. 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B er ic ht sm on at S ta at sa ng eh ör ig ke ite n S oz ia lv er si ch er un gs pf lic ht ig B es ch äf tig te 1) A us sc hl ie ßl ic h ge rin gf üg ig B es ch äf tig te (a G eB ) In sg es am t1) da ru nt er In sg es am t1) Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13762 7 Anlage 13762ska_Text_Farbe 13762ska_Anlage