BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1377 21. Wahlperiode 28.08.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 21.08.15 und Antwort des Senats Betr.: Rechtsreferendariat in Hamburg Wollen Absolventen der ersten juristischen Staatsprüfung einen der „klassischen “ juristischen Berufe wie zum Beispiel Richterin/Richter, Staatsanwältin/ Staatsanwalt oder Rechtsanwältin/Rechtsanwalt ausüben, benötigen sie dafür die Zweite juristische Staatsprüfung, die nach der Absolvierung eines zweijährigen Vorbereitungsdienstes, des sogenannten Rechtsreferendariats, abgenommen wird. Das Referendariat gliedert sich in mehrere Stationen, in denen die Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare jeweils für einige Monate in verschiedenen Rechtsgebieten praktisch ausgebildet werden. In Hamburg ist das Rechtsreferendariat wie in den meisten Bundesländern als öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis ausgestaltet; die Unterhaltsbeihilfe , die einer Dynamisierungsklausel (Übernahme der tariflich bedingten Erhöhung eines Landesbeamten der Besoldungsgruppe A 13) unterliegt, betrug seit dem 1. Januar 2014 950 Euro, Referendare mit Kindern erhalten zudem einen Familienzuschlag. Im Bundesdurchschnitt bekommen Hamburgs Referendare damit vergleichsweise wenig Unterhaltsbeihilfe, dennoch ist die Nachfrage nach einem Referendariatsplatz in Hamburg überdurchschnittlich stark. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie hat sich die Anzahl der Hochschulabsolventen (Erste juristische Staatsprüfung) im Bereich des Justizprüfungsamtes bei dem Hanseatischen Oberlandesgericht seit dem Jahr 2010 entwickelt? Jahr Anzahl der Absolventen1 2010 361 2011 391 2012 424 2013 416 2014 416 2015*) 298 *) Stand vom 25. August 2015 1 Miterfasst werden auch sogenannte Verbesserer, das heißt Kandidaten, die den Freiversuch bereits bestanden haben. Drucksache 21/1377 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Wie hat sich die Anzahl der Ausbildungsstellen für Rechtsreferendare in Hamburg seit dem Jahr 2010 entwickelt? Zu Beginn des Haushaltsjahres 2010 wies der Stellenplan des Einzelplans 2 insgesamt 700 Stellen für Referendarinnen und Referendare aus. Zur Erfüllung von Konsolidierungsmaßnahmen im Personalhaushalt wurden im Laufe des Jahres 2010 zu unterschiedlichen Stichtagen insgesamt 100 Stellen gestrichen. Seitdem verfügt der Stellenplan bis einschließlich 2015 unverändert über insgesamt 600 Stellen für Referendarinnen und Referendare. 3. Wie haben sich die längste sowie die durchschnittliche Wartezeit nach dem Bestehen der Ersten juristischen Staatsprüfung bis zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst als Rechtsreferendar in Hamburg seit dem Jahr 2010 entwickelt? Die erfragten Daten werden statistisch nicht gesondert erfasst. Zur Beantwortung der Frage müssten mehrere Hundert Akten händisch ausgewertet werden. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. a. Wie viele Bewerber umfassten die Wartelisten jeweils? Die erfragten Daten werden statistisch nicht gesondert erfasst. Die Warteliste ist schwankend und wird zu jedem der zweimonatlichen Einstellungstermine neu festgestellt . Die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber lag in den vergangenen Jahren durchschnittlich zwischen circa 450 und 600. Zurzeit (Stand: August 2015) umfasst die Warteliste 398 Bewerberinnen und Bewerber2. b. Welche Vergleichszahlen liegen für andere Bundesländer vor? Keine. c. Wie viel Prozent der Bewerber wurden jeweils aus welchen Gründen bevorzugt eingestellt? Siehe § 7 Aufnahmeverordnung. Eine gesonderte statistische Erfassung erfolgt nicht. Zur Beantwortung der Frage müssten mehrere Hundert Akten händisch ausgewertet werden, was in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich ist. Erfahrungsgemäß werden pro Jahr fünf bis sechs Bewerberinnen und Bewerber aus den oben genannten Gründen bevorzugt eingestellt. d. Welche Maßnahmen wurden in den vergangenen Jahren vom Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde ergriffen, um die Wartezeit auf einen Referendariatsplatz zu verkürzen? Gibt es derzeit weitere Planungen dazu? Falls ja, welche? Keine. e. Ist eine Ausweitung der Ausbildungskapazitäten geplant? Falls ja, in welchem Umfang? Nein. 4. Hat es seit dem Jahr 2010 Ausbildungsstellen gegeben, die nicht besetzt waren? Falls ja, in welchen Jahren jeweils wie viele und aus welchem Grund? Die zuständige Behörde ist zur flexibleren Bewirtschaftung ermächtigt, die im Stellenplan ausgewiesenen Stellen für Referendarinnen und Referendare in sogenannte Tagewerke umzurechnen. Ein Tagewerk ist der Personalbedarf für einen Arbeitstag 2 Abrufbar unter: http://justiz.hamburg.de/contentblob/4588154/data/bewerbungslisteaugust -2015.pdf. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1377 3 im Haushaltsjahr. Grundlage sind die tatsächlichen Arbeitstage jeden Jahres. Die Buchung der Beschäftigungsverhältnisse der Referendarinnen und Referendare erfolgt auf den Tag genau. Eine gegebenenfalls zwischenzeitlich eintretende Überschreitung der vom Stellenbestand her möglichen Beschäftigtenzahl ist jeweils zum Jahresende auszugleichen. Die freien Tagewerke sind darauf zurückzuführen, dass die Einstellungen zu sechs festen Terminen erfolgen und zwischenzeitlich kurzfristige Vakanzen infolge des Ausscheidens von Referendarinnen und Referendaren entstehen . Die nachfolgenden Angaben beziehen auf das Ergebnis am Ende jeden Jahres. Für das Jahr 2015 erfolgte eine Erhebung zum Stichtag 1. August 2015. Da dieses Jahr noch nicht abgeschlossen ist, ist ein Ausgleich noch nicht erfolgt. Haushaltsjahr Stellen insgesamt umgerechnet in Tagewerke ins. davon freie Tagewerke entspricht in freie Stellen Besetzung in % 2010* 600 161.798 4.053 6,76 97 2011 600 152.400 6.133 10,22 96 2012 600 150.600 5.585 9,31 96 2013 600 150.000 5.176 8,63 97 2014 600 150.000 8.164 13,61 95 2015** 600 150.000 - 5.332 -8,89 104 * Zu Beginn des Jahres 2010 standen 700 Planstellen zur Verfügung. ** Zwischenstand zum 1. August 2015, der bis zum Ende des Jahres ausgeglichen sein muss. 5. Gab es seit dem Jahr 2010 Referendare in Hamburg, die ihren Vorbereitungsdienst abgebrochen haben? Falls ja, in welchem Jahr jeweils wie viele und aus welchem Grund? 2010 haben neun, 2011 17, 2012 14, 2013 17, 2014 fünf und 2015 bislang fünf Referendarinnen beziehungsweise Referendare den Vorbereitungsdienst abgebrochen (Antrag auf Entlassung aus dem Referendariat). Der Entlassungsantrag muss nicht begründet werden, sodass der zuständigen Behörde die konkreten Gründe zumeist nicht bekannt werden. 6. Wie stellt sich der Notendurchschnitt in der Zweiten juristischen Staatsprüfung – aufgeschlüsselt nach Prüfungsterminen – seit dem Jahr 2010 dar? a. Wie hoch waren jeweils Anzahl und Anteil der Referendare, die die Zweite juristische Staatsprüfung mit den Noten „sehr gut“, „gut“ und „vollbefriedigend“ abgeschlossen haben? b. Wie hoch waren jeweils Anzahl und prozentualer Anteil der Referendare , die die Zweite juristische Staatsprüfung nicht bestanden haben? Das GPA führt in jedem Jahr sechs Klausur-Kampagnen durch, die jeweiligen Monate bezeichnen den Klausurmonat. In die Statistik eines Kalenderjahres fließen jeweils die Noten aller Kandidatinnen und Kandidaten ein, die in dem betreffenden Kalenderjahr ihre mündliche Prüfung absolviert haben oder absolviert hätten, wenn sie nicht zuvor wegen Nichtzulassung zur mündlichen Prüfung bereits ausgeschieden wären. Für das Kalenderjahr sind deshalb die Klausurmonate ab August des Vorjahres (Prüfung ab Januar im Kalenderjahr) bis Juni des Kalenderjahres (Prüfung bis Dezember des Kalenderjahres) relevant. GPA 2010 Alle Bestan - den Sehr gut Gut Vollbefriedi - gend Summe Prädikat Nicht bestan - den Wieder - holer Durchschnitts note August 2009 56 53 94,6 % 0 1 1,8 % 26 46,4 % 27 48,2 % 4 7,1 % 5 8,9 % 7,9 Oktober 2009 72 66 91,7 % 0 4 5,5 % 21 29,2 % 25 34,7 6 8,3 % 4 5,6 % 7,7 Drucksache 21/1377 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 GPA 2010 Alle Bestan - den Sehr gut Gut Vollbefriedi - gend Summe Prädikat Nicht bestan - den Wieder - holer Durchschnitts note Dezember 2009 53 45 84,9 % 0 2 3,8 % 13 24,5 % 15 28,3 8 15,1 % 3 5,7 % 7,1 Februar 2010 70 63 90,0 % 0 2 2,9 % 28 40,0 % 30 42,8 % 7 10,0 % 1 1,4 % 7,6 April 2010 64 58 90,6 % 0 5 7,8 % 28 43,7 % 33 51,6 % 6 9,4 % 1 1,6 % 8,1 Juni 2010 61 54 88,5 % 0 6 9,8 % 24 39,3 % 30 49,2 % 7 11,5 % 3 4,9 % 8,0 Summen 376 339 90,2 % 0 0,0 % 20 5,3 % 140 37,2 % 160 42,5 % 38 10,1 % 17 4,5 % 7,7 GPA 2011 Alle Bestan - den Sehr gut Gut Vollbefriedi - gend Summe Prädikat Nicht bestanden Wieder - holer Durchschnitts - note August 2010 58 54 93,1 % 0 3 5,2 % 21 36,2 % 24 41,4 % 4 6,9 % 5 8,6 % 8,1 Oktober 2010 63 59 93,6 % 0 3 4,8 % 30 47,6 % 33 52,4 % 4 6,3 % 5 7,9 % 8,1 Dezember 2010 58 51 87,9 % 1 1,2 % 3 5,2 % 14 24,1 % 18 31,0 % 7 12,1 % 0 7,5 Februar 2011 65 55 84,6 % 1 1,5 % 2 3,1 % 23 35,4 % 26 40,0 % 10 15,4 % 5 7,7 % 7,3 April 2011 86 72 83,7 % 0 2 2,3 % 35 40,7 % 37 43,0 % 14 16,2 % 2 2,3 % 6,3 Juni 2011 58 52 89,6 % 0 8 13,8 % 19 32,8 % 27 46,5 % 6 10,3 % 1 1,7 % 7,9 Summen 388 343 88,4 % 2 0,5 % 21 5,4 % 142 36,6 % 165 42,5 % 45 11,6 % 18 4,6 % 7,5 GPA 2012 Alle Bestan - den Sehr gut Gut Vollbefriedi - gend Summe Prädikat Nicht bestanden Wieder - holer Durchschnitts - note August 2011 70 61 87,1 % 0 6 8,6 % 21 30,0 % 27 38,6 % 9 12,9 % 5 7,1 % 7,6 Oktober 2011 58 52 89,6 % 2 3,5 % 2 3,5 % 24 41,4 % 28 48,3 % 6 10,3 % 6 10,3 % 8,0 Dezember 2011 37 31 83,8 % 0 4 10,8 % 13 35,1 % 17 45,9 % 6 16,2 % 4 10,8 % 7,2 Februar 2012 25 23 92,0 % 0 2 8,0 % 10 40,0 % 12 48,0 % 2 8,0 % 3 12,0 % 7,9 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1377 5 GPA 2012 Alle Bestan - den Sehr gut Gut Vollbefriedi - gend Summe Prädikat Nicht bestanden Wieder - holer Durchschnitts - note April 2012 36 33 91,7 % 0 6 16,7 % 11 30,5 % 17 47,2 % 3 8,3 % 4 11,1 % 8,2 Juni 2012 63 56 88,9 % 0 6 9,5 % 23 36,5 % 29 46,0 7 11,1 % 1 1,6 % 7,9 Summen 289 256 88,6 % 2 0,7 % 26 9,0 % 102 35,3 % 130 45,0 33 11,4 % 23 8,0 % 7,8 GPA 2013 Alle Bestan - den Sehr gut Gut Vollbefriedi - gend Summe Prädikat Nicht bestanden Wieder - holer Durchschnitts - note August 2012 61 59 96,7 % 0 0 27 44,3 % 27 44,3 % 2 3,8 3 4,9 8,1 Oktober 2012 50 44 88,0 % 0 1 2,0 % 15 30,0 % 16 32,0 % 6 12,0 % 1 2,0 % 7,5 Dezember 2012 58 52 89,6 % 0 4 6,9 % 24 41,4 % 28 48,3 % 6 10,3 % 1 1,7 % 8,0 Februar 2013 54 46 85,2 % 0 2 3,7 % 20 37,0 % 22 40,7 % 8 14,8 % 3 5,5 % 7,4 April 2013 62 57 91,9 % 0 1 1,6 % 19 30,6 % 20 32,3 % 5 8,1 % 1 1,6 % 7,5 Juni 2013 67 59 88,1 % 0 3 4,5 % 23 34,3 % 26 38,8 % 8 11,9 % 3 4,5 % 7,5 Summen 352 317 90,0 % 0 11 3,1 % 128 36,4 % 139 39,5 % 35 9,9 % 12 3,4 % 7,6 GPA 2014 Alle Bestan - den Sehr gut Gut Vollbefriedi - gend Summe Prädikat Nicht bestanden Wieder - holer Durchschnitts - note August 2013 69 34 49,3 % 1 1,4 % 4 5,8 % 23 33,3 % 28 40,6 % 2 2,9 % 2 2,9 % 8,3 Oktober 2013 67 26 38,8 % 0 5 7,5 % 29 43,3 % 34 50,7 % 6 8,9 % 5 7,5 % 8,3 Dezember 2013 42 12 28,6 % 0 2 4,8 % 13 30,9 % 15 35,7 % 3 7,1 % 2 4,8 % 7,7 Februar 2014 56 20 35,7 % 0 4 7,1 % 14 25,0 % 18 32,1 % 4 7,1 % 5 8,9 % 7,7 Drucksache 21/1377 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 GPA 2014 Alle Bestan - den Sehr gut Gut Vollbefriedi - gend Summe Prädikat Nicht bestanden Wieder - holer Durchschnitts - note April 2014 58 27 46,5 % 0 2 3,4 % 18 31,0 % 20 34,5 % 7 12,1 % 2 3,4 % 7,3 Juni 2014 50 19 38,0 % 0 6 12,0 % 18 36,0 % 24 48,0 % 3 6,0 % 2 4,0 % 8,5 GPA 2015 Alle Bestan - den Sehr gut Gut Vollbefriedi - gend Summe Prädikat Nicht bestanden Wieder - holer Durchschnitts - note August 2014 46 45 97,8 % 0 3 6,5 % 19 41,3 % 22 47,8 % 3 6,5 % 1 2,2 % 8,1 Oktober 2014 60 60 100,0 % 0 2 3,3 % 28 46,7 % 30 50,0 % 4 6,7 % 0 8,3 Dezember 2014 53 49 92,4 % 0 1 1,9 % 20 37,7 % 21 39,6 % 1 1,9 % 4 7,5 % 8,3 Februar 2015 56 54 96,4 % 0 2 3,6 % 16 28,6 % 18 32,1 % 12 21,4% 2 3,6 % 6,7 Summen 215 208 96,7 % 0 8 3,7 % 83 38,6 % 91 42,3 % 20 9,3 % 7 3,2 % 7,8 c. Wie viele der Referendare, die die Zweite juristische Staatsprüfung nicht bestanden haben, haben die Prüfung in jeweils welchem Zeitabstand zum ersten Prüfungsdurchgang wiederholt und welche Kosten sind dem Haushalt dadurch entstanden? Nach nicht bestandener Prüfung absolvieren die Referendare einheitlich einen viermonatigen Ergänzungsvorbereitungsdienst an dessen Ende der Wiederholungsversuch steht. Die Anzahl der sogenannten Wiederholer ergibt sich wie folgt: geprüfte Hamburger Referendare davon Wiederholer 2010 376 18 2011 388 18 2012 289 23 2013 352 12 2014 342 18 2015*) 215 7 *) Stand vom 25. August 2015 Es entstehen gegenüber dem regulären Versuch zusätzliche Kosten für die Durchführung der Prüfung und die Vergütung der im Nebenamt tätigen Dozentinnen und Dozenten des Ergänzungsvorbereitungsdienstes (im Folgenden: Kosten des Prüfungsverfahrens ) sowie für die Unterhaltsbeihilfe (im Folgenden: Personalkosten).  Kosten der Prüfungsverfahren einschließlich der Entgelte für die Dozentinnen und Dozenten: 2010 5.162,44 Euro 2011 4.846,52 Euro 2012 6.027,15 Euro Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1377 7 2013 3.108,68 Euro 2014 4.656,29 Euro 2015* 1.701,48 Euro *) Stand vom 25. August 2015 Die Kosten für die Prüfungsverfahren enthalten Teilkosten für Arbeitsgemeinschaften, Teilkosten für die A- und B-Klausurenkurse, Teilkosten für die Korrekturen der A- und B-Klausuren, die Kosten eines Kurzvortrages und der mündlichen Prüfung.  Personalkosten der Referendare und Referendarinnen:  2010 16.200 Euro für sechs Monate = 97.200 Euro 2011 16.200 Euro für sechs Monate = 97.200 Euro 2012 20.700 Euro für sechs Monate = 124.200 Euro 2013 10.800 Euro für sechs Monate = 64.800 Euro 2014 17.100 Euro für sechs Monate = 102.600 Euro zuzüglich kindbezogener Zuschläge von 1.041,20 Euro für zwei Wiederholer, insgesamt also 103.641,20 Euro 2015* 6.650 Euro für sechs Monate = 39.900 Euro zuzüglich kindbezogener Zuschläge von 1.164,08 Euro für zwei Wiederholer, insgesamt also 7.814,08 Euro *) Stand vom 25. August 2015 Es werden für die Unterhaltsbeihilfe die Kosten für sechs Monate (vier Monate Ergänzungsvorbereitungsdienst einschließlich Klausuren plus zwei Monate Wartezeit auf die Klausurergebnisse) als Zusatzkosten für Wiederholer angesetzt, die mit den Wiederholerzahlen von 2010 bis 2015 multipliziert wurden. Die Unterhaltsbeihilfe betrug bis zum 31. Dezember 2013 monatlich brutto 900,00 Euro, seit dem 1. Januar 2014 ist sie auf 950,00 Euro zuzüglich eines kindbezogenen Zuschlags3 angehoben. Da alle Wiederholer im regulären Versuch bereits die Klausuren nicht bestanden haben, fällt der Teil der Unterhaltsbeihilfe, den sie in dem Zeitraum zwischen Erhalten der Klausurergebnisse und der mündlichen Prüfung erhalten, nicht zweimal an. Die Wiederholer erhalten die Unterhaltsbeihilfe bis zum Tag ihrer mündlichen Prüfung oder bis zum Erhalt des Bescheids über ihr endgültiges Nichtbestehen. Für eine taggenaue Ermittlung der Mehrkosten durch die Gewährung der Unterhaltsbeihilfe müssten mehrere Hundert Akten händisch ausgewertet werden. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Die Mehrkosten durch kindbezogene Zuschläge konnten aufgrund der geringen Aktenanzahl taggenau händisch ausgerechnet werden. 7. Wie hoch ist die aktuelle Unterhaltsbeihilfe für Rechtsreferendare? Die Unterhaltsbeihilfe beträgt aktuell 950,00 Euro zuzüglich eines kindbezogenen Zuschlags. 8. Welche Angebote zur Vereinbarkeit von Referendariat und Familie gibt es in Hamburg? Referendarinnen und Referendare haben, neben der Nutzung der allgemeinen Kinderbetreuungsangebote , die Möglichkeit, einen Kita-Platz im Justizkindergarten am Sievekingplatz zu erhalten, dessen Öffnungszeiten auf die Ausbildung der Eltern Rücksicht nimmt. Darüber hinaus haben die Referendarinnen und Referendare gemäß den bundesgesetzlichen Regelungen zum Beispiel auch einen Anspruch auf Elternzeit. Familie und Referendariat lassen sich auch deswegen gut vereinbaren, da 3 Gemäß § 1 Absatz 1 S. 2 der Verordnung über die Unterhaltsbeihilfe für Rechtsreferendare. Drucksache 21/1377 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 in den meisten Stationen keine dauernde Anwesenheitspflicht besteht, sodass die Arbeit flexibel eingeteilt werden kann. 9. Wie hat sich die Anzahl der Ausbilder im juristischen Vorbereitungsdienst seit dem Jahr 2010 entwickelt? Wer als Ausbilder in Betracht kommt, richtet sich nach den Anforderungen der §§ 36 fortfolgende des Hamburgischen Juristenausbildungsgesetzes an die Stationen des juristischen Vorbereitungsdienstes. Die Anzahl wird statistisch nicht gesondert erfasst. Zur Beantwortung der Frage müssten über Tausend Akten händisch ausgewertet werden. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Für den Bereich Justiz lässt sich jedoch sagen, dass alle Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ausbilden. 10. Welche Erkenntnisse hat die zuständige Behörde über die Qualität der anwaltlichen Ausbildung von Referendaren? Der zuständigen Behörde liegen darüber keine Erkenntnisse vor.