BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13775 21. Wahlperiode 20.07.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 11.07.18 und Antwort des Senats Betr.: Nun ist es amtlich: Das Freibad am Wiesenredder wird geschlossen – Nur zu welchem Preis? Die Behörde für Umwelt und Energie gab am 4. Juli 2018 bekannt, dass das das Hallenbad Rahlstedt um ein Freibad auf dem jetzigen gemeinnützigen Bauspielplatz erweitert wird. Dafür wird das circa 30.000 m² große Freibad mit weitläufigen Liegewiesen am Wiesenredder im Jahre 2020 geschlossen. Für die vormals als Freibad genutzte Fläche, die derzeit noch als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist, ist eine Bebauung mit 130 bis 150 Wohnungen gemäß Pressemitteilungen vorgesehen. Die Schließung des Freibads am Wiesenredder bedeutet für die circa 9.000 Bewohner von Großlohe und Rahlstedt-Ost letztlich einen herben Verlust in der Freizeitgestaltung. Viele der dort lebenden Menschen, die auch in den Ferien zu Hause bleiben müssen, sind auf preiswerte Freizeitangebote in der Nähe angewiesen. Die geplante Bebauung wird die Lebensqualität vor Ort massiv beeinflussen. Es ist mehr als fraglich, wie sehr die zahlreichen neuen Wohneinheiten die örtliche Natur beeinträchtigen. Daneben ist die derzeitige Infrastruktur, wie zum Beispiel Straßenanbindung, Parkplätze, öffentliche Verkehrsmittel, Kitas, Schulen et cetera nicht für eine derartige Wohnbebauung ausgelegt. Durch zahlreiche Schriftliche Kleine Anfragen, zuletzt vom 9. Mai 2018 (Drs. 21/13001) habe ich den rot-grünen Senat seit Jahren zur Entwicklung des Freibads am Wiesenredder befragt. Bis zur Pressemitteilung der Behörde für Umwelt und Energie vom 4. Juli 2018 hat der Senat stets ausweichend geantwortet und eine Schließung des Freibads am Wiesenredder als Folge der geplanten Umbaumaßnahmen des Hallenbads Rahlstedt nicht bestätigt, obwohl dieser Schluss bei diesen Planungen längst klar gewesen sein musste . Was nun als „schöner baden“ in Rahlstedt (92.000 Einwohner) verkauft werden soll, geschieht in Wahrheit zulasten der Bewohner von Großlohe und Rahlstedt-Ost und bedeutet in erster Linie eine starke Nachverdichtung vor Ort und möglicherweise auch eine Versilberung von städtischen Grundstücken . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen, teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Bäderland Hamburg GmbH (BLH) sowie der Hamburger Verkehrsverbund GmbH (HVV), wie folgt: 1. Wann wurde von wem entschieden, dass das Freibad am Wiesenredder geschlossen wird? Drucksache 21/13775 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau hat am 2. Juli 2018 beschlossen, das zuständige Bezirksamt anzuweisen, das Bebauungsplanverfahren für den Bereich des Freibades Rahlstedt am Wiesenredder 85 mit dem Ziel der Ausweisung einer Wohnungsbaufläche für rund 130 bis 150 Wohneinheiten (davon 30 Prozent öffentlich gefördert) zügig und mit Priorität durchzuführen und den Bebauungsplan unter Beachtung des Abwägungsgebots festzustellen. 2. Warum kann das Freibad am Wiesenredder nicht neben dem Hallenbad Rahlstedt fortbestehen? Ab dem Zeitpunkt der Verlagerung wird es das qualitativ höherwertige Angebot eines ganzjährig betriebenen Freibads in Rahlstedt geben, das die Nachfrage nach dem bisherigen, lediglich saisonalen Angebot am Standort Wiesenredder vollständig aufnehmen kann. 3. Welche Folgen der Schließung des Freibads am Wiesenredder sieht die zuständige Behörde insbesondere für die Bewohner von Großlohe und Rahlstedt-Ost, die aufgrund ihrer sozialen Lage auf nahe und preiswerte Freizeitmöglichkeiten angewiesen sind? Großlohe wird gemäß den Planungen eine ganzjährig nutzbare kostenfreie Naherholungsfläche auf dem Grundstück des bisher nur saisonal und kostenpflichtig zugänglichen Sommerfreibades Wiesenredder erhalten. Der preislich sehr günstige Zugang zum dann deutlich erweiterten modernen Hallen- und Ganzjahresfreibad zum niedrigeren reinen Freibadpreis ist während der Sommerferien sichergestellt. 4. Wie vereinbart sich die Schließung des Freibades mit dem RISE- Programm Rahlstedt Ost und dem Hinweis des Senates „Außerdem wollen wir den Freizeitwert des Quartiers, wie zum Beispiel die Sport- und Freizeitangebote und die Aufenthaltsqualität in den Grünflachen des Gebiets erhöhen“? Das Fördergebiet Rahlstedt-Ost wurde 2017 im Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) festgelegt. In der Problem- und Potenzialanalyse (PPA) sind als Ziele im Handlungsfeld Grün- und Freiflächen der Erhalt und die Stärkung der westlichen Nord-Süd-Grünverbindung vorgesehen. Im Handlungsfeld Sport und Freizeit ist ergänzend vorgesehen, angrenzende Natur- und Erlebnisräume in die Freizeitgestaltung einzubinden. Die im Rahmen des Wohnungsbauprojektes am Wiesenredder vorgesehene Renaturierung der Stellau fügt sich in diese Zielsetzung ein. Mit der Aufwertung des Landschaftsraumes ist der Gewinn eines attraktiven Naherholungsraumes verbunden, der auf die Nachfrage der Bewohnerinnen und Bewohner nach entsprechenden Angeboten reagiert. Das neu entstehende Außenbecken am Hallenbad Rahlstedt ist in zumutbarer Entfernung für die Bewohnerinnen und Bewohner von Großlohe und Rahlstedt-Ost erreichbar, die Wege werden sich nicht wesentlich verändern . Im Umkreis steht weiterhin eine Reihe von Freizeitangeboten zur Verfügung, siehe dazu auch Drs. 21/10858. 5. Woher stammen die finanziellen Mittel zur Erweiterung des Hallenbads Rahlstedt in Höhe von circa 10 Millionen Euro? Bitte im Haushaltsplan nachweisen. 6. In welchem Ausmaß sollen hierfür Verkaufserlöse eines Teils der Fläche des bisherigen Freibads am Wiesenredder genutzt werden? Die Mittel deckt die BLH im eigenen Wirtschaftsplan ab. Der Bau des Ganzjahresfreibades und der Verkauf des Grundstücks Wiesenredder fallen zeitlich auseinander, sodass die Investition aus Mitteln der BLH zu tätigen ist. 7. Wie viele Quadratmeter der Fläche des bisherigen Freibads am Wiesenredder sollen zu welchem Preis verkauft und mit wie vielen Wohnungen bebaut werden? 8. In welchem Ausmaß und zu welchem Zeitpunkt wurden bereits Verkaufsverhandlungen oder andere vorbereitende Maßnahmen für die geplante Bebauung begonnen? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13775 3 Ungefähr 60 Prozent (circa 18.000 m²) der heutigen Freibadflächen sollen nach Veräußerung künftig für Wohnungsbau (rund 130 bis 150 Wohneinheiten, davon 30 Prozent öffentlich gefördert) genutzt werden. Zum Verkaufspreis können noch keine Angaben gemacht werden. Es wurden bisher weder Gespräche geführt noch wurde mit vorbereitenden Maßnahmen begonnen. 9. Welche Umgestaltung und konkrete Nutzung ist für die restliche Fläche vorgesehen? Angrenzend an die Wohnbebauung sollen Flächen zur Renaturierung der Stellau genutzt und freiraumplanerisch entwickelt werden. Die Planung wird Bestandteil des durchzuführenden Bebauungsplanverfahrens sein. Im Übrigen siehe dazu Antworten zu 3. und 4. 10. Wie ist der zeitliche Plan für die Umgestaltung und Wohnbebauung auf der Fläche des bisherigen Freibads am Wiesenredder? Konkrete Zeitangaben sind derzeit nicht möglich. Zunächst ist ein entsprechendes Bebauungsplanverfahren einzuleiten. Dieses nimmt vorbehaltlich etwaiger besonderer Umstände in der Regel 1,5 bis zwei Jahre in Anspruch. Der Baubeginn kann nach grober Einschätzung voraussichtlich im Jahr 2021 liegen. 11. Welche Investitionen in die Infrastruktur (Straßen, Leitungen, Taktverdichtungen des ÖPNV-Angebots) in jeweils welcher Höhe sind als Folge der neuen Wohnbebauung vorgesehen? Aus der neuen Wohnnutzung resultierende Versorgungsbedarfe werden im Rahmen des kommenden Bebauungsplanverfahrens ermittelt und mit den zuständigen Behörden und Trägern öffentlicher Belange abgestimmt. Planungen zu Angebotsanpassungen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) bestehen derzeit nicht. Wie bei allen geplanten Neubaugebieten in Hamburg werden im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens der Hamburger Verkehrsverbund (HVV) und die betroffenen Verkehrsunternehmen beteiligt. Je nach Art und Umfang der Erschließung ist abzustimmen, ob der Linienverkehr dieses Neubaugebiet direkt erschließen soll und ob zusätzliche Haltestellen dafür einzurichten sind. Die abgestimmten Überlegungen dazu gehen in die weitere Ausbauplanung der Infrastruktur mit ein. Die zusätzliche Nachfrage durch die künftigen Bewohnerinnen und Bewohner in diesem Neubaugebiet wird bei der Angebotsplanung der Busverkehre berücksichtigt. Da dem HVV derzeit keine Erkenntnisse über Einzelheiten, wie etwa der tatsächlichen Anzahl der neuen Bewohnerinnen und Bewohner, vorliegen, kann seitens des HVV derzeit keine Abschätzung über zusätzliche Fahrten der Buslinien getroffen werden. 12. Wie ist die geplante Bebauung und Umgestaltung der bisherigen Fläche des Freibads am Wiesenredder mit dem Status als Landschaftsschutzgebiet zu vereinbaren? Die geplante Bebauung ist nicht mit dem Landschaftsschutz zu vereinbaren. Das Landschaftsschutzgebiet wird an dieser Stelle aufgehoben. Der nicht zu bebauende Bereich an der Rahlau verbleibt im Landschaftsschutz. 13. Wie ist die Zukunft des Bauspielplatzes gesichert, der bislang auf der Fläche, die für die Erweiterung des Hallenbads Rahlstedt vorgesehen ist, besteht? 14. Wie sind hierfür die zeitlichen Pläne? Der Bauspielplatz wird vor Beginn der Erstellung des künftigen Ganzjahresfreibades auf ein nahe gelegenes Grundstück, welches durch das zuständige Bezirksamt zur Verfügung gestellt wird, umgesiedelt. Die Umsiedlung erfolgt nach Herrichtung der neuen Fläche voraussichtlich im Spätsommer 2019.