BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13776 21. Wahlperiode 20.07.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 11.07.18 und Antwort des Senats Betr.: Mehrfachabschiebungen wegen Wiedereinreise trotz Verbots Gemäß dem Einreise- und Aufenthaltsverbot nach § 11 des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz – AufenthG) darf ein Ausländer, der ausgewiesen , zurückgeschoben oder abgeschoben worden ist, weder erneut in das Bundesgebiet einreisen noch sich darin aufhalten noch darf ihm, selbst im Falle eines Anspruchs nach diesem Gesetz, ein Aufenthaltstitel erteilt werden. Diese sogenannte Wiedereinreisesperre gilt im Gegensatz zu „Rückführungen unter Zwang“ nicht für Menschen, die freiwillig aus Deutschland ausreisen. Zudem ist die freiwillige Ausreise für die Behörden finanziell gesehen, wegen des geringeren Aufwands deutlich günstiger. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Einreise- und Aufenthaltsverbote gemäß § 11 AufenthG wurden in der Zuständigkeit Hamburgs in den vergangenen fünf Jahren erlassen? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. Die im ausländerbehördlichen Fachverfahren erfassten, von der Ausländerbehörde und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erlassenen Einreise- und Aufenthaltsverbote sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Jahr durch Ausländerbehörde durch BAMF gesamt 2013 265 28 293 2014 230 80 310 2015 227 650 877 2016 841 1.224 2.065 2017 1.064 1.044 2.108 2. Welche Erkenntnisse liegen den Behörden darüber vor, wie viele Ausländer unter Verstoß gegen die Wiedereinreisesperre im vorgenannten Zeitraum wieder eingereist sind? Bitte wiederum nach Jahren aufschlüsseln . 3. Aus welchen Herkunftsländern kamen diese Widereinreisenden? 4. Wie viele Mehrfachabschiebungen pro Person gab es im Durchschnitt und maximal? 5. Wie bewertet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde diese Zahlen? Fälle der unerlaubten Wiedereinreise werden den Ausländerbehörden in konkreten Einzelfällen bekannt. Sie führen zur Einleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen und entsprechend auch zu einer gegebenenfalls erneuten Abschiebung. Eine Auswertung im Sinne der Fragestellung würde die händische Durchsicht mehrerer Hundert Drucksache 21/13776 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Ausländerakten erfordern. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.