BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13778 21. Wahlperiode 07.08.18 Große Anfrage der Abgeordneten Prof. Dr. Jörn Kruse, Dirk Nockemann, Dr. Alexander Wolf, Harald Feineis, Peter Lorkowski, Detlef Ehlebracht (AfD) vom 12.07.18 und Antwort des Senats Betr.: Erfolgsquote der BAMF-Integrationskurse in Hamburg (II) Der Erwerb und die Beherrschung der deutschen Sprache sind für eine erfolgreiche Integration in Deutschland sowie für einen breiten Zugang zum Arbeitsmarkt unabdingbar. Um den sogenannten Geflüchteten dabei zu helfen , diese Ziele zu erreichen, lässt ihnen der deutsche Staat finanzielle Hilfe angedeihen, welche die Empfänger zur Teilnahme an den sogenannten Integrationskursen berechtigt. Die Bedeutsamkeit dieser Maßnahme gilt als groß und lässt sich aus der offiziellen Definition des BAMF ersehen, wo es heißt: „Der Integrationskurs ist das Kernstück des staatlichen Integrationsangebots .“1 Er besteht aus 600 bis 300 Stunden à 45 Unterrichtsminuten, läuft meist über einen Zeitraum von sechs Monaten und sieht eine Anwesenheitspflicht für die Teilnehmer vor. Im Anschluss an den Sprachkurs folgen 100 Stunden Orientierungskurs, welcher „der Vermittlung von Werten, die in Deutschland bedeutsam sind, sowie Kenntnisse der Rechtsordnung, Kultur und Geschichte in Deutschland“ 2 dient. In diesem Orientierungskurs herrscht keine Anwesenheitspflicht. Der Integrationssprachkurs richtet sich nach den Vorgaben des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER), der über sechs Niveaustufen von A1 bis C2 verfügt und mit dem Kursziel B1 abschließt. Das Kursziel B1 wird folgendermaßen beschrieben: „Kann sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessengebiete äußern.“3 Im Folgenden werden zunächst einige wichtige Statistiken und Aussagen zur vorliegenden Problematik zusammengefasst: I) 2017 besuchten 339.578 Teilnehmer einen Integrationskurs in Deutschland . Davon waren 116.940 Neuzuwanderer, von denen 108.673 eine Verpflichtung zur Teilnahme am Integrationskurs hatten. Für die Jahre 2016 und 2017 sind es zusammen 631.489 Teilnehmer. Syrische Staatsbürger waren mit 260.432 Teilnehmern die größte Gruppe unter den „Geflüchteten“. Hiervon beendeten 161.898 ihren Integrationskurs vorzeitig beziehungsweise traten aus, was bedeutet, dass 62,13 Prozent aller Syrer ihren Kurs nicht beendet haben. 1 https://www.bundeshaushalt-info.de/fileadmin/de.bundeshaushalt/content_de/ dokumente/2017/soll/epl06.pdf#page=37, Seite 37. 2 Ebenda. 3 http://www.europaeischer-referenzrahmen.de/. Drucksache 21/13778 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 II) Bundesweit kostete die Durchführung von Integrationskursen im Jahr 2017 nach der Integrationskursverordnung 610.077.000 Euro.4 III) Sogenannte Alphabetisierungskurse machten bis 2015 10 Prozent aller Kurse aus. Seit 2016 sind es mittlerweile schon 22 Prozent. IV) Im Jahr 2017 sind in Hamburg 692 Integrationskurse durchgeführt worden , von denen 246 Alphabetisierungskurse waren, was einen Anteil von 35 Prozent ausmacht. V) In Hamburg besuchten 2017 insgesamt 11.311 Teilnehmer einen Integrationskurs , wovon 2.350 Kurswiederholer sind. An Austritten aus Integrationskursen gab es 2017 in Hamburg insgesamt 10.176.5 VI) An der Sprachprüfung am Kursende nahmen 289.751 Personen6 teil, von welchen gerade einmal 48,7 Prozent das Kursziel von B1 erreichten. Hiervon waren 116.211 Neuzuwanderer, von denen 57.436 (49,4 Prozent ) erfolgreich das Kursziel der B1 Prüfung erreichten. VII) Bis Ende 2015 lag die Bestehungsquote von B1 Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) bei 65 Prozent. Seitdem fällt sie stetig. 2016: auf 60,8 Prozent und 2017 auf 45,6 Prozent.7 VIII) Im Jahr 2017 waren circa 1.750 Bildungsträger zur Durchführung von Integrationskursen vom BAMF zugelassen gewesen. Laut einem Artikel aus „Die Welt“8 bezeichnete der Innenminister Horst Seehofer (CSU) die Qualitätskontrollen des BAMFs als „äußerst dürftig“, denn nicht einmal 10 Prozent der Integrationsträger würden geprüft werden. IX) Mit der Durchführung von Integrationskursen sind auch privatwirtschaftliche Träger vom BAMF durch eine Zertifizierung zugelassen worden. In Hamburg gab es 2017 insgesamt 43 zugelassene Träger zur Durchführung von Integrationskursen. Die Antworten des Senats auf Drs. 21/13273, der Bericht zur Integrationskursgeschäftsstatistik , Medienberichte und Aussagen des Innenministers Horst Seehofer zeigen, dass die Qualität der BAMF Integrationskurse ihr Ziel bei Weitem verfehlt. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Zum Integrationskursangebot als Maßnahme der Integrationsförderung des Bundes sowie zur Beschlusslage der Integrationsministerkonferenz (IntMK) siehe Drs. 21/13273. Dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) als zuständiger Behörde wurde die vorliegende Anfrage mit der Bitte um Beantwortung zugeleitet. Unter Hinweis auf die in der Drs. 21/13273 bereits benannten Gründe hat das BAMF abermals mitgeteilt, dass ihm eine Beantwortung nicht möglich sei. Insbesondere unterliege es als Bundesbehörde nicht der landesparlamentarischen Kontrolle. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf Grundlage von Auskünften der Agentur für Arbeit Hamburg (Agentur) und des BAMF wie folgt: 4 https://www.bundeshaushalt-info.de/#/2017/soll/ausgaben/einzelplan/060368412.html. 5 https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Statistik/ Integration/2017/2017-gesamt-integrationskursgeschaeftsstatistiklaender .pdf?__blob=publicationFile. 6 http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/mehr-wirtschaft/fluechtlinge-jeder-zweite-scheitert-amdeutschtest -15565140.html. 7 https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Statistik/ Integration/2017/2017-integrationskursgeschaeftsstatistik-gesamt_bund.pdf?__ blob=publicationFile. 8 https://www.welt.de/politik/deutschland/article179078634/Juedische-Organisationen-Auchden -Antisemitismus-unter-Muslimen-als-solchen-ernst-nehmen.html. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13778 3 1. Wie hoch waren die Kosten für die Integrationskurse in Hamburg? Bitte für die Jahre 2015 bis 2018 angeben. Siehe Drs. 21/13273 und Vorbemerkung. 2. Wie läuft ein Zertifizierungsprozess eines Trägers für Sprachkurse ab? Siehe http://www.bamf.de/DE/Infothek/TraegerIntegrationskurse/traegerintegrationskursenode .html. 3. Wie viele Träger sind in den letzten Jahren in Hamburg vom BAMF zertifiziert worden? 4. Wie oft werden die Träger in Hamburg geprüft? 5. Wann wurden die Träger von Sprachkursen in Hamburg das letzte Mal vom BAMF geprüft? 6. Von den 11.311 Teilnehmern eines Integrationskurses in Hamburg waren 2017 wie viele „Geflüchtete“? Bitte nach Herkunft, Geschlecht, Alter und Muttersprache und Art des Integrationskurses aufschlüsseln. a. Wie viele davon haben erstmals teilgenommen? b. Wie viele zum wiederholten Male? 7. Wie viele Teilnehmer befanden sich durchschnittlich in einem BAMF- Integrationskurs? Siehe Vorbemerkung. 8. Bitte die 43 in Hamburg im Jahr 2017 zugelassenen Integrationskursträger nach Kursträgerart aufschlüsseln. Entsprechende Informationen zum Integrationskursangebot in Hamburg bietet das geobasierte Auskunftssystems des BAMF, WebGIS: http://webgis.bamf.de/BAMF/ control. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 9. Welcher der 43 Träger ist für den Einstufungstest der Teilnehmer zuständig? 10. Seit dem 01.09.2015 gelten neue und erleichterte Zulassungskriterien für die Zulassung von Lehrkräften in Integrationskursen. Wie viele Lehrkräfte in Hamburg besitzen eine Lehrgenehmigung vom BAMF? Bitte für die Jahre seit 2014 angegeben. Siehe Vorbemerkung. 11. Wie viele weiterführende Sprachkurse für Deutsch nach dem GER B2 und höher mit der Möglichkeit der DTZ Prüfung werden in Hamburg angeboten? In Hamburg gibt es eine Vielzahl von weiterführenden Deutsch-Sprachförderangeboten . Hierzu zählt insbesondere die berufsbezogene Deutschsprachförderung nach § 45a AufenthG („Berufssprachkurse“). Einen breiten Überblick zu den Sprachförderangeboten unterschiedlicher Träger in Hamburg bietet das Kursportal WISY (Weiterbildungs Informations System). Informationen aus der Datenbank sind über folgenden Link abrufbar: Siehe: https://hamburg.kursportal.info/. Die Agentur für Arbeit bietet mit der Plattform KURSNET ebenso ein Portal für berufliche Aus- und Weiterbildungsangebote, so zum Beispiel auch die genannten Berufssprachkurse . Informationen aus Kursnet sind unter folgendem Link aktuell abrufbar: https://kursnet-finden.arbeitsagentur.de/kurs/. Neben privaten Trägern bietet der Landesbetrieb der Hamburger Volkshochschule (VHS) eine Vielzahl weiterführenden Sprachkurse in Deutsch nach dem GER B2 und höher an. Es besteht die Möglichkeit, Prüfungen auf den Niveaustufen B1-B2, B2, C1 und C2 abzulegen. Drucksache 21/13778 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anzahl an der VHS angebotener, weiterführender Sprachkurse in Deutsch nach GER B2 und höher: Programm / Jahr 2018 (gestartet/ durchgeführt) 2018 (in Planung) 2018 gesamt offenes Angebot (Kurse für alle) 52 49 101 Berufsbezogene Deutsch-Sprachförderung (BSK/DeuFöV) 11 7 18 Quelle: Behörde für Schule und Bildung * Die Förderung über diese Programmlinie ist inzwischen beendet. Beim Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) handelt es sich um die Abschlussprüfung der Integrationskurse. Diese Prüfung weist einen erreichten Sprachstand zwischen den GER-Niveaus A2 oder B1 nach (skalierte Prüfung). Für weiterführende Sprachkurse ab GER B2 findet die Prüfung DTZ keine Anwendung. 12. Im Jahr 2017 sollen bundesweit 47.500 Flüchtlinge an Angeboten der Bundesagentur für Arbeit teilgenommen haben. a. Wie viele waren in Hamburg? Vonseiten des Statistik-Service der Bundesagentur für Arbeit erfolgt eine monatliche öffentlich zugängliche Auswertung: Zum Migrations-Monitor, Personen im Kontext von Fluchtmigration – Deutschland, Länder, Kreise, Agenturen für Arbeit und Jobcenter (Monatszahlen), siehe: https://statistik.arbeitsagentur.de/nn_32022/SiteGlobals/Forms/Rubrikensuche/ Rubrikensuche_Suchergebnis_Form.html?view=processForm&resourceId=210358& input_=&pageLocale=de&topicId=1095966®ion=&year_month=201806& year_month.GROUP=1&search=Suchen. b. Wie hoch sind die Kosten hierfür gewesen? c. Wie hoch waren die Kosten pro Teilnehmer? d. Wie viele der Flüchtlinge haben den Kurs beendet? Wie viele davon vorzeitig? Bei den Angeboten der Bundesagentur für Arbeit handelt es sich um verschiedene Maßnahmen, die unterschiedliche Kosten verursachen. Sie stehen allen Leistungsberechtigten unabhängig von Herkunft und Aufenthaltsstatus zur Verfügung. Eine abgegrenzte Darstellung nach der Gruppe der Geflüchteten ist statistisch nicht möglich. 13. Sind dem BAMF Fälle von gefälschten Unterschriftenlisten in Integrationskursen bekannt? 14. Wie viele „Neuzuwanderer“ haben an der Abschlussprüfung eines BAMF-Integrationskurses in Hamburg teilgenommen? Bitte wie in Frage 6. aufschlüsseln. a. Wie viele davon haben erstmals teilgenommen? Bitte wie in Frage 6. aufschlüsseln. b. Wie viele zum wiederholten Male? Bitte wie in Frage 6. aufschlüsseln . c. Wie viele „Geflüchtete“ haben das Sprachniveau B1 erworben? Bitte wie in Frage 6. aufschlüsseln. d. Wie viele A2 und niedriger? Bitte wie in Frage 6. aufschlüsseln. e. Gibt es auch „Geflüchtete“, die ein höheres Niveau als B1 erreicht haben? Bitte wie in Frage 6. aufschlüsseln. f. Wie hoch war die Abbruchquote in den BAMF-Integrationskursen? Bitte wie in Frage 6. aufschlüsseln. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13778 5 Siehe Vorbemerkung. 15. Auf der Bundesinnenministerkonferenz wurde auf einen Antrag Hamburgs hin beschlossen, den Zugang zu Integrationskursen für Flüchtlinge mit Behinderung zu erleichtern und auszubauen.9 a. Wie viele Kurse für „Geflüchtete“ mit Behinderung gibt es in Hamburg ? Wie viele Teilnehmer? b. Wie viele Personen haben den Kurs erfolgreich im Sinne des Bestehens der B1-DTZ-Prüfung bestanden? c. Wie viele weitere Kurse sind seitens der Stadt Hamburg geplant? Derzeit gibt es in Hamburg Integrationskursangebote für Menschen mit Hör- und Sehbeeinträchtigungen . Eine regionale Übersicht bietet die Internet-Anwendung WebGIS (siehe Antwort zu 8.). Die Konzeption und Einrichtung von Integrationskursen für spezielle Zielgruppen, zum Beispiel für Menschen mit Behinderung, obliegt zuständigkeitshalber dem BAMF. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 16. Wie hoch beträgt die durchschnittliche Wartezeit auf einen Platz im Integrationskurs in Hamburg? Das BAMF gibt im Rahmen seiner regelhaften Berichterstattung an, dass der Anteil neuer Integrationskursteilnehmer in Hamburg innerhalb von sechs Wochen im Monat Juni 2018 bei 56 Prozent liegt und sich gegenüber dem Vorjahreswert von rund 52 Prozent verbessert hat. 17. Mit dem Zertifikat zum erfolgreichen Abschluss des Integrationskurses mit B1 kann die Wartezeit bis zur Einbürgerung von acht auf sieben Jahre reduziert werden. Wie viele solcher Fälle sind dem Senat in Hamburg bekannt? Bitte für die Jahre ab 2010 angeben und Herkunftsland angeben . Siehe Anlage. 18. Welches Sprachniveau wird nach dem GER empfohlen, um eine Ausbildung zu beginnen? 19. Welches Sprachniveau wird nach GER empfohlen, um eine Ausbildung erfolgreich abzuschließen? Siehe Drs. 21/13273. 9 https://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_inet/integration/ 180411_ergebnisprotokoll_intmk2018.pdf. Seite 31. Drucksache 21/13778 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Anlage Land 2018* 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010 Afghanistan 19 20 13 32 25 31 11 9 13 Ägypten 3 3 1 1 1 2 2 Algerien 2 2 1 1 2 1 1 1 Argentinien 1 1 Armenien 2 1 1 Aserbaidschan 1 Äthiopien 1 2 2 Benin 1 1 1 Bolivarische Republik Venezuela 1 Bolivien 1 Brasilien 1 3 1 1 Bulgarien 1 1 4 China (Volksrepublik) 1 2 2 1 1 1 Côte d'Ivoire 1 2 4 2 2 1 Dominikanische Republik 1 2 1 Ecuador 3 3 3 1 1 1 Eritrea 1 1 Gambia 2 2 1 Ghana 3 6 2 7 5 4 2 3 2 Großbritannien und Nordirland 1 Guatemala 1 Guinea 2 2 1 Indien 4 3 2 4 4 3 3 1 2 Indonesien 1 1 1 Irak 1 4 4 2 2 4 2 1 3 Iran 13 17 16 10 15 11 7 11 5 Jordanien 1 1 Kamerun 2 1 2 1 1 1 Kasachstan 1 1 2 Kenia 1 3 3 Kolumbien 1 2 Kongo, Republik 1 Kosovo 3 2 2 1 1 Kuba 1 1 Lettland 1 1 3 Libanon 1 1 2 2 2 Liberia 1 Libyen 1 Litauen 1 Mali 1 Marokko 2 3 1 3 1 Mazedonien (ehem. jugosl. Rep.) 1 1 Mexiko 1 Moldau 1 1 Myanmar 1 Nepal 1 1 1 Niederlande 1 Niger 1 2 1 2 1 Nigeria 6 5 1 7 2 5 3 1 Pakistan 1 3 1 3 1 Peru 1 Philippinen 1 2 1 Polen 3 5 2 3 4 2 2 Rumänien 3 2 1 2 1 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13778 7 Land 2018* 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010 Russische Föderation 3 3 3 1 Serbien 1 Sierra Leone 1 2 Simbabwe 1 Slowakei 1 Sri Lanka 2 2 1 1 staatenlos 1 1 2 Syrien 1 1 4 1 1 1 Thailand 1 Togo 3 3 1 1 5 3 Tunesien 2 3 2 3 5 1 Türkei 2 2 3 2 7 1 2 6 5 Uganda 1 Ukraine 1 1 3 3 4 Ungarn 1 ungeklärt 1 1 1 Usbekistan 1 Vietnam 2 3 1 1 Gesamt 59 111 93 87 113 105 56 72 48 * Stand: 13. Juli 2018, Daten: Behörde für Inneres und Sport