BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13779 21. Wahlperiode 20.07.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Jens Wolf (CDU) vom 12.07.18 und Antwort des Senats Betr.: Zweckentfremdung von Wohnraum (II) In der Drs. 21/12402 wurde bereits darauf hingewiesen, von welcher Bedeutung es ist, einen Ausgleich bei der Nutzung des knappen Wohnraumes zu schaffen. Maßgebliches Instrumentarium, um ausufernder Zweckentfremdung von knappem Wohnraum entgegenzuwirken, ist eine vor Kurzem erneuerte Rechtsverordnung in Verbindung mit den §§ 9 fortfolgende Hmb- WoSchG. Allerdings kann dieses Instrument richtigerweise nur dann Wirksamkeit entfalten, wenn es auch tatsächlich angewendet, und damit eine Sanktions- beziehungsweise Abschreckungswirkung erzielt wird. Nachdem mittlerweile über drei Monate seit der letzten Schriftlichen Kleinen Anfrage (siehe oben) vergangen sind, stellt sich die Frage, ob die Behörden nun auf eine „ordnungsgemäße Nutzung von Wohnraum hinwirken und die dazu erforderlichen Maßnahmen treffen“ (§ 1 Absatz 2 HmbWoSchG), sich mithin eine Verbesserung der derzeitigen Lage ergeben hat. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Die Überlassung von Wohnraum an wechselnde Benutzer zum Zwecke eines lediglich vorübergehenden Gebrauches ist untersagt (vergleiche § 9 Absatz 2 Nummer 2 HmbWoSchG i.V.m. § 9 Absatz 1 i.V.m. Rechtsverordnung ). In wie vielen Fällen wurde im Jahre 2018 bisher insgesamt und in den Monaten März, April, Mai, Juni und Juli eine solche Zweckentfremdung dennoch festgestellt? Bitte nach Bezirken und genannten Monaten aufschlüsseln. Wohneinheiten, bei denen eine Zweckentfremdung nach § 9 Absatz 2 S. 3 Nummer 2 des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes (HmbWoSchG) im Jahr 2018 festgestellt wurde: Monat Bezirk Januar Februar März April Mai Juni Juli Gesamt Hamburg-Mitte 0 0 0 0 0 0 0 0 Altona 0 2 9 1 0 0 0 12 Eimsbüttel 0 3 0 0 5 0 2 10 Hamburg-Nord 3 1 1 2 2 0 1 10 Wandsbek 2 3 1 1 4 3 0 14 Bergedorf 0 0 0 0 0 0 0 0 Harburg 0 5 0 7 9 5 0 26 Gesamt 5 14 11 11 20 8 3 72 Angegeben ist jeweils der Monat, in dem die statistische Erfassung erfolgte. 2. Aus § 15 Absatz 3 HmbWoSchG folgt, dass Ordnungsgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro verhängt werden können. In welchen der oben Drucksache 21/13779 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 genannten Fälle wurden Ordnungsgelder verhängt? Welche Höhe hatten diese jeweils? Im Bezirk Altona wurde in einem Fall, der im März statistisch erfasst wurde, ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro verhängt. Im Übrigen siehe Drs. 21/12402. 3. Welche Personalausstattung haben die Wohnraumschutzstellen in den Monaten März, April, Mai, Juni und Juli jeweils gehabt? Sind Personalaufstockungen geplant? Wenn nein, warum nicht? In den Bezirksämtern waren in den Wohnraumschutzdienststellen, die die Bereiche Zweckentfremdung und Wohnungspflege bearbeiten, in den Monaten März bis Juli 2018 die in der folgenden Tabelle genannten vollzeitäquivalenten Stellen vorhanden. Bezirk Wohnraumschutz insgesamt Hamburg-Mitte 4 (besetzt: 3) Altona 4,5 (besetzt: 4,0) Eimsbüttel 4 (besetzt: 3,6) Hamburg-Nord 4 Wandsbek 2 Bergedorf 0,6 Harburg 2,5 Gesamt 21,6 (besetzt: 19,7) Änderungen in diesem Zeitraum gab es nur im Bezirk Altona: Vom 1. bis 21. März 2018 waren abweichend alle 4,5 Stellen in Altona besetzt. Die Gesamtzahl der besetzten, vollzeitäquivalenten Stellen lag deswegen in dieser Zeit bei 20,2. Die BSW wird die befristete Finanzierung zweier Stellen im Bereich Ferienwohnungen aus dem Einzelplan 6.1. bis 2020 fortführen. Im Übrigen ist die Prüfung nicht abgeschlossen . 4. Über Internetplattformen wie beispielsweise „Airbnb“ wird unvermindert Wohnraum angeboten. In wie vielen Fällen standen die festgestellten Zweckentfremdungen in einem Zusammenhang mit Dienstanbietern im Sinne des Telemediengesetzes? Im Zeitraum März bis Juli 2018 wurden insgesamt 51 entsprechende Fälle statistisch erfasst. 5. Gemäß § 15 Absatz 4 HmbWoSchG besteht eine Pflicht für Dienstanbieter „auf Verlangen der Behörde“ Angebote und Werbung, die ordnungswidrig sind, zu entfernen. Wurden mittlerweile solche Maßnahmen ergriffen ? Wenn ja, in welchen konkreten Fällen kam es zu einer solchen Aufforderung ? Wie schnell wurden die Aufforderungen jeweils umgesetzt? Das Bezirksamt Harburg hat in einem Fall den Dienstanbieter aufgefordert, ein Angebot zu entfernen. Der Dienstanbieter ist der Aufforderung umgehend nachgekommen.