BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13780 21. Wahlperiode 20.07.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Deniz Celik (DIE LINKE) vom 12.07.18 und Antwort des Senats Betr.: Spekulationsobjekt „PFLEGEN & WOHNEN“ – Wie geht es weiter? Aus der Medienberichterstattung ist zu entnehmen, dass die Hamburger Pflegeeinrichtung „PFLEGEN & WOHNEN HAMBURG GmbH“ nach dem Verkauf im letzten Jahr an den Hedgefonds „Oaktree“, erneut weiterverkauft werden soll an die „Deutsche Wohnen SE“, ein börsennotiertes Unternehmen aus dem MDAX. Nachdem zuerst eine Minderheit der Anteile übernommen wird, soll der Anteil dann in den nächsten Jahren ausgebaut werden. Das „Hamburger Abendblatt“ berichtete am 7.7.2018, dass Senatorin Prüfer- Storcks den Verkauf positiv bewerte. Diese positive Bewertung überrascht vor dem Hintergrund, dass die Deutsche Wohnen SE bekannt ist für ihre hohen Mietsteigerungen und Gewinn- Maximierungsstrategien (siehe unter anderem https://www.zdf.de/ dokumentation/zdfzoom/zdfzoom-steigende-miete-und-spitzenrendite- 100.html) und dafür von den eigenen Mietern/-innen stark kritisiert wird. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften des Bundeskartellamtes und von PFLEGEN & WOHNEN HAMBURG wie folgt: 1. In Drs. 21/9657 gibt der Senat an, dass das Vorkaufsrecht der Stadt für die Immobilien beim Verkauf an Oaktree 2017 nicht ausgeübt werden könne, weil die Grundstücke selbst nicht verkauft würden. a. Wer ist der jetzige Eigentümer der Grundstücke? Siehe Drs. 21/9393. b. Wurden die Grundstücke bei dem geplanten Verkauf von „PFLE- GEN & WOHNEN“ an die „Deutsche Wohnen SE“ verkauft oder in welcher anderen Weise bekommt die „Deutsche Wohnen SE“ Zugriff auf die Grundstücke? c. Wurden die Immobilien von „PFLEGEN & WOHNEN“ an die „Deutsche Wohnen SE“ verkauft? d. Wie lange kann die Stadt das Vorkaufsrecht für die Grundstücke noch geltend machen? Die Verträge liegen dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen zur Prüfung des gesetzlichen Vorkaufsrechts vor. Nach § 28 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) können Vorkaufsrechte binnen zwei Monaten nach Mitteilung des Kaufvertrages gegenüber der Käuferin/dem Käufer ausgeübt werden. Das Vorkaufsrecht kann in diesem Fall bis zum 3. und 4. September 2018 ausgeübt werden. Im Übrigen Drucksache 21/13780 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 äußert sich der Senat nicht zu tatsächlichen oder möglichen Grundstücksgeschäften Dritter. 2. In Drs. 21/10952 antwortet der Senat auf das bürgerschaftliche Ersuchen (Drs. 21/9592) und gibt an, dass die Flächen von „PFLEGEN & WOHNEN“ als Gemeinbedarfsflächen ausgewiesen worden seien und damit für Alten- und Pflegeeinrichtungen gesichert sind (siehe auch: „Amtlicher Anzeiger“ Nummer 48 vom 20.6.2017). a. Welche Formen von Alten- und Pflegeeinrichtungen sind laut dieser Regelung auf den Flächen von „PFLEGEN & WOHNEN“ erlaubt? (Zum Beispiel Wohneinrichtungen, Servicewohnen, Gasteinrichtungen , Ambulante Dienste gemäß Hamburgisches Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz oder weitere Formen der Alten- und Pflegeeinrichtungen , wenn ja welche?) Auf den Flächen sind „Alten- und Pflegeeinrichtungen“ im herkömmlichen Sinne, insbesondere Wohneinrichtungen nach § 2 Hamburgisches Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz (HmbWBG), zulässig. 3. Befinden sich auf den Flächen von „PFLEGEN & WOHNEN“ zurzeit andere Gebäude, die keine Altenpflege- oder Pflegeeinrichtungen sind? Falls ja, welche Gebäude mit welchem Zweck befinden sich auf welchem Grundstück? Bei den zuständigen Behörden werden Daten hierüber nicht erhoben. PFLEGEN & WOHNEN HAMBURG ist als Betreiber Mieter der Pflegegebäude. Zu baurechtlichen Fragen kann daher keine Stellung genommen werden. Eine Nachfrage bei den Eigentümern der Bestandsflächen und Neubauflächen – siehe Drs. 21/9393 – war in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 4. Befinden sich zurzeit Wohnungen auf den Grundstücken von „PFLEGEN & WOHNEN“? Nach Angaben von PFLEGEN & WOHNEN HAMBURG: nein. Falls ja, a. sind darunter Wohnungen für Mitarbeitende von „PFLEGEN & WOHNEN“? An welchem Standort und um wie viele Wohneinheiten handelt es sich? Wie viele der Wohnungen haben eine Sozialbindung und wann läuft diese gegebenenfalls aus? Wer ist der Eigentümer der Wohnungen? b. sind darunter Wohnungen oder Wohnheime für Auszubildende? An welchem Standort und um wie viele Wohneinheiten handelt es sich? Wer ist der Eigentümer? Entfällt. 5. Das „Hamburger Abendblatt“ schreibt am 09.06.2018 („Werkswohnungen in Hamburg heiß begehrt“), dass „PFLEGEN & WOHNEN“ den Bau von 60 Wohnungen für Mitarbeitende zu „überschaubaren Mieten“ plane. a. An welchen Standorten sollen wie viele Wohnungen mit welcher Fläche und welcher Nettokaltmiete entstehen? b. Werden diese Wohnungen im Besitz von „PFLEGEN & WOHNEN“ sein? Falls nicht, wer wird der/die Besitzer*in sein? c. Handelt es sich bei den geplanten Wohnungen um Sozialwohnungen und falls ja, welcher Förderweg? PFLEGEN &WOHNEN HAMBURG plant nach eigenen Angaben, nicht geförderte Wohnungen im Bezirk Wandsbek von einem nicht konzernverbundenen Unternehmen anzumieten. Danach wird es sich im Wesentlichen um Ein-Zimmer-Appartements Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13780 3 handeln. Da bisher kein Mietvertrag abgeschlossen wurde, kann zu weiteren Details derzeit keine Aussage getroffen werden. d. Dürfen auf den Flächen von „PFLEGEN & WOHNEN“ Wohnungen für Mitarbeitende oder Auszubildende entstehen gemäß der Ausweisung als Gemeinbedarfsfläche? Grundsätzlich gilt, dass Wohnungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder Auszubildende auf den Flächen entstehen dürfen, soweit es sich um untergeordnete Nebenanlagen nach § 14 Baunutzungsverordnung handelt. e. Wurde bereits ein Bauantrag oder eine Bauvoranfrage für Mitarbeiter -/-innenwohnungen, Azubi-Wohnheime oder andere Arten von Wohnraum gestellt oder die Bauabsicht auf andere Art und Weise angezeigt? Wie wurde beschieden beziehungsweise geantwortet? Entfällt, siehe Antwort zu 5.a bis c. 6. Am 06.07.2018 berichtete das „Hamburger Abendblatt“ („Hamburgs größter Altenheimbetreiber vor dem Verkauf“), dass der Verkauf an die „Deutsche Wohnen SE“ der Zustimmung der Kartellbehörde bedürfe. a. Ist das Bundeskartellamt, das Landeskartellamt oder eine andere Kartellbehörde zuständig? b. Ist die zuständige Kartellbehörde bereits tätig geworden? Falls ja, wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen? Zusammenschlussvorhaben werden je nach Erreichen bestimmter Umsatzschwellen von der Europäischen Kommission oder vom Bundeskartellamt geprüft. Ob das betreffende Vorhaben zur Fusionskontrolle angemeldet werden muss und das Bundeskartellamt dafür zuständig ist, hängt davon ab, ob die Voraussetzungen des § 35 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen erfüllt sind. Da dem Bundeskartellamt derzeit noch keine Anmeldung vorliegt, kann dies nicht beurteilt werden. Sobald ein Zusammenschlussvorhaben beim Bundeskartellamt angemeldet wird, wird das Vorhaben in der Liste „laufende Verfahren“ auf der Internetseite des Bundeskartellamtes veröffentlicht. c. Welche Sachverhalte überprüft die zuständige Kartellbehörde beim Verkauf von „PFLEGEN & WOHNEN“? Bitte nachvollziehbar ausführen . Die Grundsätze für die Beurteilung von Zusammenschlüssen sind in § 36 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen aufgeführt. Danach ist ein Zusammenschluss zu untersagen, durch den wirksamer Wettbewerb erheblich behindert würde, insbesondere von dem zu erwarten ist, dass er eine marktbeherrschende Stellung begründet oder verstärkt. 7. Information der Bewohner/-innen über den Verkauf von „PFLEGEN & WOHNEN“: a. Sind die Bewohner/-innen bereits über den Verkauf von „PFLEGEN & WOHNEN“ informiert worden? Falls ja, wann und auf welchem Weg? Falls nein, warum nicht und wie und wann wird das erfolgen? Mit Schreiben vom 06. Juli 2018 an die Bewohnerinnen und Bewohner, Angehörigen und Betreuer hat die PFLEGEN & WOHNEN HAMBURG GmbH über die Aufnahme eines weiteren Gesellschafters, die Deutsche Wohnen SE, informiert. b. Sind die Wohnbeiräte der einzelnen Standorte über den Verkauf von „PFLEGEN & WOHNEN“ informiert worden? Falls ja, wann und auf welchem Weg? Falls nein, warum nicht und wie und wann wird das erfolgen? Drucksache 21/13780 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Die Wohnbeiräte wurden durch die Leitungen der einzelnen Häuser über den Vorgang in Kenntnis gesetzt. c. Laut § 13 Hamburgisches Wohnbetreuungsqualitätsgesetz sind die Wohnbeiräte zu beteiligen bei Angelegenheiten von nutzer-/-innenübergreifendem Interesse. Sind die Wohnbeiräte der einzelnen Standorte über den Verkauf von „PFLEGEN & WOHNEN“ beteiligt worden? Falls ja, wann geschah das an welchem Standort und was wurde mit den Wohnbeiräten erörtert? Falls nein, warum nicht und wann wird das stattfinden? Gemäß einheitlicher Vorgabe der Geschäftsleitung suchen die Leitungen der Standorte von PFLEGEN & WOHNEN HAMBURG zeitnah das Gespräch mit den jeweiligen Wohnbeiräten, um die Veränderung in der Gesellschafterstruktur zu erläutern. Nach Aussage von PFLEGEN & WOHNEN HAMBURG hat die Veränderung keinen Einfluss auf bestehende Verträge, insbesondere auf die Heimverträge mit den Bewohnerinnen und Bewohnern und die Versorgungsverträge mit den Pflegekassen. 8. Wie sind die durchschnittlichen monatlichen Kosten der Bewohner/ -innen bei „PFLEGEN & WOHNEN“ für Investitionen und für Unterkunft und Verpflegung und wie haben sie sich seit 2015 entwickelt? Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Standort und Kostenart. Die gewünschten Daten sind der nachstehenden Übersicht zu entnehmen. Einrichtung Jahr Investitionsbetrag Unterkunft/Verpflegung mtl. Durchschnitt (€) mtl. (€) PFLEGEN & WOHNEN ALSTERBERG 2015 625,13 729,47 2016 625,13 762,33 2017 625,13 780,27 2018 625,13 796,40 PFLEGEN & WOHNEN ALTONA 2015 203,81 768,41 2016 203,81 782,71 2017 203,81 799,13 2018 203,81 817,69 PFLEGEN & WOHNEN FARMSEN 2015 620,57 754,42 2016 620,57 768,11 2017 620,57 784,84 2018 620,57 801,26 PFLEGEN & WOHNEN FINKENAU 2015 640,65 755,02 2016 640,65 769,32 2017 640,65 785,14 2018 640,65 803,39 PFLEGEN & WOHNEN HEIMFELD 2015 572,03 744,68 2016 572,03 758,37 2017 572,03 775,10 2018 572,03 792,14 PFLEGEN & WOHNEN HOLSTENHOF 2015 458,10 755,33 2016 458,10 769,93 2017 458,10 786,66 2018 458,10 803,70 PFLEGEN & WOHNEN HORN 2015 184,65 727,95 2016 184,65 741,64 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13780 5 Einrichtung Jahr Investitionsbetrag Unterkunft/Verpflegung mtl. Durchschnitt (€) mtl. (€) 2017 184,65 756,85 2018 184,65 771,45 PFLEGEN & WOHNEN HUSARENDENKMAL 2015 448,06 732,82 2016 448,06 746,81 2017 448,06 762,93 2018 448,06 780,27 PFLEGEN & WOHNEN LUTHERPARK 2015 216,54 733,12 2016 216,54 747,12 2017 216,54 762,63 2018 216,54 779,97 PFLEGEN & WOHNEN MOOSBERG 2015 335,53 734,95 2016 335,53 748,94 2017 335,53 764,45 2018 335,53 779,36 PFLEGEN & WOHNEN ÖJENDORF 2015 183,13 981,35 2016 183,13 1.003,86 2017 183,13 1.003,86 2018 183,13 1.023,02 PFLEGEN & WOHNEN UHLENHORST 2015 531,74 744,38 2016 531,74 758,07 2017 531,74 774,19 2018 531,74 789,70 PFLEGEN & WOHNEN WIL- HELMSBURG 2015 299,94 761,11 2016 299,94 775,10 2017 299,94 791,53 2018 299,94 807,35