BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13782 21. Wahlperiode 20.07.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Ewald Aukes (FDP) vom 12.07.18 und Antwort des Senats Betr.: Sechs Monate Tempo 30 in der Eiffestraße – Gab es eine Verbesserung ? An sechs Hauptstraßen (Eiffestraße, Rennbahnstraße, Bergedorfer Straße, Holtenklinker Straße, Vogt-Wells-Straße und Mühlendamm/Kuhmühle) wurden bereits Tempo-30-Zonen in den Nachtstunden aus Lärmschutzgründen eingeführt. Die Evaluation dieser Maßnahmen soll über Geschwindigkeitsmessungen erfolgen und nicht über eine Dezibel-Messung. Für die Evaluation muss erst die Auswertung die „Vorhermessungen“ abgeschlossen sein. Die Ergebnisse der Evaluation lagen zum Zeitpunkt der Einführung der sechs Tempo-30-Zonen nicht vor. Die „Nachhermessungen“ für den Vergleich werden frühestens sechs Monate nach der Einführung durchgeführt.1 Am 10.01.2018 wurde eine Tempo-30-Zone an der Eiffestraße eingeführt.2 In der Drs. 21/12765 berichtet der Senat auch darüber, dass auf vier weiteren Straßen (Braamkamp, Bramfelder Chaussee, Holstenstraße und Tarpenbekstraße ) eine Tempo-30 Zone in den Nachtstunden aus Lärmschutzgründen geplant sei. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1) Wurde die Auswertung der „Vorhermessungen“ für die Eiffestraße mittlerweile abgeschlossen? a) Falls ja, zu welchen Ergebnissen hat die Auswertung der „Vorhermessungen “ geführt? b) Falls nein, warum nicht und wann sollen die Ergebnisse der Auswertung der „Vorhermessungen“ vorliegen? Eine abschließende Auswertung erfolgt nachdem alle Messungen durchgeführt worden sind. Da bisherige Untersuchungen gezeigt haben, dass sich Auswirkungen bis zu einem Zeitraum von drei Jahren nachweisen lassen, sind bezüglich der gefahrenen Geschwindigkeiten zwei Nachher-Messzyklen innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren an denselben Örtlichkeiten der Vorhermessungen vorgesehen. Die erste Messung soll frühestens ein halbes Jahr nach Einführung der Maßnahme durchgeführt werden. 1 Siehe Drs. 21/12765. 2 Siehe Drs. 21/12284. Drucksache 21/13782 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2) Wann sollen die „Nachhermessungen“ durchgeführt werden? (Bitte das Anfangsdatum und das Enddatum des Messungszeitraums und die konkrete Stelle (Straße, Ecke, Kreuzung) angeben.) a) Falls es noch kein Datum für die „Nachhermessungen“ gibt, warum nicht? 3) Bis wann sollen die Vorher- und Nachhermessungen verglichen werden? Nach welchen Bewertungsparametern werden die Ergebnisse der Messungen verglichen? Das genaue Datum ist noch nicht festgelegt. Im Übrigen siehe Drs. 21/12765 und Antwort zu 1. 4) Falls der Vergleich zwischen den Vorher- und den Nachhermessungen ergibt, dass keine Verbesserung der Situation in der Eiffestraße eingetreten ist, welche weiteren Maßnahmen oder Lösungen hat der Senat für die Anwohner der Eiffestraße? Über gegebenenfalls erforderliche weitere Maßnahmen wird nach Abschluss der Evaluierung entschieden. 5) Im Vortext sind auch vier Straßen aufgeführt, an denen in 2018 Tempo 30 eingeführt werden soll. a) Wie weit sind die Planungen für die im Vortext genannten Straßen? An den vier oben genannten genannten Straßen ist eine Evaluierung anhand von Wärmebildkameras geplant. Diese ermöglichen eine langfristige durchgehende Erfassung der gefahrenen Geschwindigkeiten. An drei Straßenabschnitten ist die Installation der Kameras erfolgt. Diese befinden sich in der Parametrierung und Qualitätssicherung. Der Sonderquerschnitt im Bereich einer Beleuchtungsanlage an der Bramfelder Chaussee befindet sich in Genehmigung und soll anschließend ausgebaut werden. b) Wann sollen an den einzelnen Straßen die Tempo-30-Zonen eingerichtet werden? Die Einrichtung der Tempo-30-Streckenbegrenzungen ist für das 3. Quartal des Jahres 2018 geplant.