BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13783 21. Wahlperiode 20.07.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Kurt Duwe (FDP) vom 12.07.18 und Antwort des Senats Betr.: Abfälle und Recycling in Hamburg Im Hamburger Klimaplan sind verschiedene Zielsetzungen für den Klimaschutz festgestellt. Ein Teil des Plans ist das Sortieren der Abfälle und deren Wiederverwertung. Unter anderem muss jeder Haushalt in Hamburg an ein Sammelsystem für Altpapier, Bioabfall, Wertstoffe und Restmüll abgeschlossen sein und für die Entsorgung der Abfälle gibt es eine Recycling-Offensive. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen, teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Stadtreinigung Hamburg (SRH), wie folgt: 1) Wie ist die aktuelle Zusammensetzung des Hamburger Hausmülls? Bitte in folgende Kategorien unterteilen: Organik (kompostierbar/nicht kompostierbar ); Verbunde (Verbundverpackungen, Materialverbunde, und die Elektroschrottfraktion); Kunststoffe; Glas; Papier/Pappe; Metalle; Sonstiges/Rest. Der Hamburger Hausmüll, das heißt Restmüll ohne die getrennt gesammelten Fraktionen , setzt sich nach der letzten Hausmüllanalyse 2016 wie folgt zusammen: Fraktion Anteil in Prozent Organik, kompostierbar 35,8 Organik, nicht kompostierbar 8,4 Papier/Pappe 11,2 Kunststoffe 7,1 Glas 6,5 Verbunde 5 Metalle 1,9 Sonstiges 24 2) Auf der Internetseite der Stadtreinigung wird die Hamburger Recycling- Offensive beschrieben. a) Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob eine stoffliche oder thermische Verwertung der Abfälle vollzogen wird? Welche Grenzwerte für welche Stoffe sind entscheidend für die Entscheidung? b) Wie viel Prozent der Abfälle der einzelnen Kategorie (Organik (kompostierbar /nicht kompostierbar); Verbunde (Verbundverpackungen, Materialverbunde, und die Elektroschrottfraktion); Kunststoffe; Glas; Papier/Pappe; Metalle; Sonstiges/Rest) werden thermische recycelt ? (Bitte auch die absoluten Zahlen angeben.) Die Zuordnung orientiert sich nicht an Grenzwerten, sondern am Sammelsystem. Drucksache 21/13783 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Der thermischen Verwertung wird in Hamburg von den Abfällen aus privaten Haushalten nur der Restmüll, der circa 54 Prozent der gesamten Abfallmenge ausmacht, zugeführt. Die getrennt gesammelten Fraktionen werden dem Recycling, also einer stofflichen Verwertung in entsprechenden Behandlungs- beziehungsweise Sortieranlagen, zugeführt . In den Anlagen, in denen die getrennt gesammelten Fraktionen zum Zwecke des Recyclings weiter behandelt werden, werden Fehlwürfe, Verschmutzungen und andere nicht recycelbare Anteile ausgeschleust und thermisch verwertet. Diese Anteile sind bei den getrennt gesammelten Fraktionen unterschiedlich hoch und werden statistisch nicht erfasst. 3) Wie viele Abfälle welcher Kategorien (Organik (kompostierbar/nicht kompostierbar); Verbunde (Verbundverpackungen, Materialverbunde, und die Elektroschrottfraktion); Kunststoffe; Glas; Papier/Pappe; Metalle; Sonstiges/Rest) der Siedlungsabfälle wurden zwischen Januar 2010 und Januar 2018 ins Ausland exportiert? (Bitte die Mengen einzeln in Tonnen sowie den Abfallschlüssel gemäß der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis und das Zielland angeben.) Wertstoffe aus der getrennten Sammlung werden innerhalb Deutschlands an Unternehmen vermarktet. Die getrennt gesammelten Fraktionen werden durch die Unternehmen aufbereitet und weiter veräußert. Da Abfälle zur Verwertung im Rahmen des Basler Übereinkommens grün gelistet sind, können sie ohne Nachweis weltweit vermarktet werden, sofern das aufnehmende Land einer Einfuhr zustimmt. Daten über die Menge der exportierten aufbereiteten Abfälle zur Verwertung liegen dem Senat daher nicht vor. Die SRH hat im erfragten Zeitraum bis heute keine Siedlungsabfälle exportiert. 4) In der Drs. 21/2521 setzt sich der Senat das Ziel, dass bis 2020 70 – 75 Prozent der Haushalte an eine Altpapiertonne und 60 Prozent an eine Biotonne angeschlossen sind. a) Wie wird gemessen, wie viele private Haushalte an eine Altpapierbeziehungsweise Biotonne angeschlossen sind? b) Wie hoch muss der Anteil von Papier, Bioabfall, Grünabfall, Altglas, Wertstofftonne am Gesamtabfallaufkommen aus privaten Haushalten sein, damit die Quoten erfüllt sind? Alle Wohnungen, die an ihrem Abfallbehälterstandplatz eine Altpapier- beziehungsweise Biotonne haben, gelten als angeschlossen. Die zuvor genannten Quoten beziehen sich auf den prozentualen Anteil der Wohnungen , denen die Getrenntsammelsysteme Altpapier- beziehungsweise Biotonne zur Verfügung stehen. Eine Veränderung der Anteile von Papier, Bioabfall, Grünabfall, Altglas, Wertstofftonne am Gesamtabfallaufkommen aus privaten Haushalten hat keine Auswirkung auf die Anschlussquote.