BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13791 21. Wahlperiode 24.07.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 16.07.18 und Antwort des Senats Betr.: Wie gestaltet sich das Schuljahresende in Hamburg? Die Elternkammer beklagt, dass an vielen Schulen zum Schuljahresende von „Schule“ im Sinne von Unterricht keine Rede sein kann. „Viele Kinder erleben die letzten vier Wochen vor den Sommerferien (und das sind immerhin mehr als 10 % der Jahresunterrichtszeit) als Zeitverschwendung , mit der Folge, dass die Lust auf und der Respekt vor der Schule und den Lehrkräften leiden“, so das Zitat aus der Pressemitteilung der Vorsitzenden der Elternkammer Hamburg Antje Müller. Die Elternkammer fordert Senat und Schulen auf, diesen Missstand zu beenden und die wertvolle und teuer bezahlte Unterrichtszeit gewinnbringend für die Schüler einzusetzen. Auch die „SchülerInnenkammer“ Hamburg hält eine Umstrukturierung der Zeiteinteilung zur Vermittlung von mehr Unterrichtsstoff für unerlässlich. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: An Hamburgs Schulen wird während des gesamten Schuljahres Unterricht auf der Grundlage der gültigen Bildungspläne und Stundentafeln erteilt. Dies schließt über das ganze Schuljahr verteilt und auch in der Zeit vor den Sommerferien das Lernen an außerschulischen Lernorten und die Durchführung von Klassenreisen, Exkursionen und Projekten ein. Ebenso wird die Zeit vor den Sommerferien und nach den Zeugniskonferenzen für die Gestaltung des Schuljahresabschlusses genutzt, den die Schulen selbstverantwortet gestalten. Die erfragten Daten zu 6., 7. und 10. werden von der für Bildung zuständigen Behörde statistisch nicht erfasst. Eine Schulabfrage ist aufgrund der Hamburger Sommerferien nicht möglich. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Auf welcher Grundlage und von wem werden die Zeugniskonferenzen für welche Klassenstufe festgelegt? Bitte nach Klassenstufen und Schulformen aufschlüsseln. Die Terminierung der Zeugniskonferenzen wird für die Klassenstufen 6 und 10 zentral von der für Bildung zuständigen Behörde festgelegt und folgt schulorganisatorischen Notwendigkeiten. Für alle anderen Klassenstufen gilt, dass die Festlegung der Termine innerschulisch zu organisieren ist und der Schulleitung beziehungsweise dem Leitungsteam der jeweiligen Schule obliegt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung sowie Drs. 21/13722. Drucksache 21/13791 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Welcher Mindestzeitraum wird für welche Klassenstufe zur Zeugniserstellung angesetzt? Bitte nach Klassenstufen und Schulformen aufschlüsseln . Zur Terminierung der Zeugniskonferenzen und zur Erstellung der Zeugnisse siehe Drs. 21/13722. 3. Erfolgt die Zeugniserstellung ausschließlich durch den Klassenlehrer? Wenn nein, durch wen noch? Wie wird in der Oberstufe verfahren? 4. Wie können Lehrer in dieser Hinsicht entlastet werden? Für die Erstellung der Zeugnisse gibt es in den Schulen unterschiedliche Verfahren, in denen ebenso Fachlehrkräfte und Abteilungsleitungen mitwirken. Mit der neuen Schulmanagementsoftware DiViS wirken zukünftig alle Mitglieder der Zeugniskonferenz an der Erstellung der Zeugnisse mit. DiViS erleichtert die vorbereitenden Arbeiten und die Erstellung der Zeugnisse. 5. Wie soll nach den Konferenzen die verbleibende Zeit bis zu den Ferien gemäß Behördenvorgabe genutzt werden? Siehe Drs. 21/13722. 6. An wie vielen Schulen, in welchen Klassenstufen und aus welchem Grund werden die Schulbücher bereits vier Wochen vor Schuljahresende abgegeben? Wie erfolgt dann der Unterricht? 7. An wie vielen Schulen und in welchen Klassenstufen werden in diesen vier Wochen Projektwochen zu welchen Themen veranstaltet? Siehe Vorbemerkung. 8. Wie schätzt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde den unterrichtsinhaltlichen Gehalt von Sportfesten, Projektwochen, Filmen, Aufräumarbeiten und Frühstück ein? 9. Vor dem Hintergrund von 20 Prozent Grundschülern, die in Klasse 4 die Mindestanforderungen in Lesen, Schreiben und Rechnen nicht erfüllen und nachgewiesenen Defiziten zum Beispiel in den MINT-Fächern an den weiterführenden Schulen: Wie will der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde diesen entgegenwirken und inwiefern wird er beziehungsweise sie die vier Wochen vor den Sommerferien und entsprechend vor dem Ende des Schulhalbjahres gewinnbringend für die Schüler zur Behebung der Defizite einsetzen? Zur Verbindlichkeit der Stundentafeln im gesamten Schuljahr siehe Drs. 21/13722. Gemäß § 39 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Grundschule und die Jahrgangsstufen 5 bis 10 der Stadtteilschule und des Gymnasiums ersetzen pflichtmäßige Schulveranstaltungen wie Betriebspraktika, Praxislerntage und Schulfahrten den Unterricht nach der Stundentafel. Im Rahmen der genannten Vorschrift steht es den Schulen frei, das Schuljahr zu gestalten und den Zeitraum zwischen den Zeugniskonferenzen und der Zeugnisausgabe verstärkt für die Vermittlung der in den §§ 2 und 3 des Hamburgischen Schulgesetzes genannten Bildungs- und Erziehungsziele sowie überfachlicher Kompetenzen zu nutzen. Im Übrigen bestätigt der IQB-Bildungstrend 2016 (siehe https://www.iqb.hu-berlin.de/ bt/BT2016, veröffentlicht im Oktober 2017), dass Hamburgs Schülerinnen und Schüler sich im Vergleich der Bundesländer nach vorn arbeiten. Während bundesweit die Leistungen der Viertklässlerinnen und Viertklässler in den Fächern Deutsch und Mathematik zurückgegangen sind, konnten Hamburgs Schüler ihre Leistungen stabilisieren oder verbessern. Im letzten Jahr hatte bereits ein weiterer IQB-Bildungstrend Hamburgs Neuntklässlern bescheinigt, im Vergleich der Bundesländer deutlich aufzuholen . Insofern teilt die zuständige Behörde die Feststellungen der Fragestellerin zu 9. nicht. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Drucksache 21/13791 3 10. In wie vielen Fällen und aus welchen Gründen wurden Sondergenehmigungen für wie viele Tage für einen vorzeitigen Ferienbeginn erteilt? Bitte nach Grundschule, Stadtteilschule und Gymnasium aufschlüsseln. Siehe Drs. 21/13722 und Vorbemerkung.