BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13793 21. Wahlperiode 24.07.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 16.07.18 und Antwort des Senats Betr.: Stand der Belegung der Flüchtlingsunterkunft Poppenbütteler Berg Ende Juni 2018 Für den Standort nach der „Perspektive Wohnen“ sind laut Drs. 21/9744 genau 118 Wohneinheiten für maximal 500 Flüchtlinge geplant. Ende 2017 begann die Belegung der öffentlich-rechtlichen Unterkunft (örU). Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. In Drs. 21/13463 heißt es, die in Drs. 21/13052 angeführte abgeschlossene Belegung im ersten Baufeld würde nur die nicht für Zwecke der örU vermieteten Wohnungen betreffen. Drs. 21/9744 erwähnt insgesamt 182 Wohnungen im ersten Bauabschnitt, allerdings mit Stand Juli 2017. Bei wie vielen Wohnungen war im April 2018 die Belegung abgeschlossen und waren es ausschließlich Sozialwohnungen oder auch Wohnungen, die in die freie Vermietung gegangen sind? Die ersten Einzüge fanden am 1. Mai 2018 in insgesamt elf Sozialwohnungen (1. Förderweg ) statt. 2. Wie viele Personen waren in der örU Poppenbütteler Berg Ende Juni 2018 untergebracht? 3. Wie viele davon sind erwachsene Männer, erwachsene Frauen, wie viele davon Kinder (Anteil Jungen, Mädchen)? Wie ist die Altersstruktur (Jüngste/r, Älteste/r, Durchschnittsalter)? Geschlecht Kinder und Jugendliche Erwachsene Gesamt Männlich 94 215 309 Weiblich 71 88 159 Gesamt 165 303 468 Das jüngste Kind ist vier Monate alt. Die älteste Person hat ein Alter von 75 Jahren. Das Durchschnittsalter liegt bei 24,4 Jahren. 4. Wie viele davon sind Familien, wie viele alleinstehende Männer und alleinstehende Frauen? In der öffentlichen Unterkunft Poppenbütteler Berg/Ohlendieckshöhe leben 73 Familien (321 Personen), 140 alleinstehende Männer und sieben alleinstehende Frauen. 5. Wie viele Wohnungen sind bereits insgesamt belegt und mit wie vielen Personen sind sie jeweils belegt? Wie viele davon sind ausschließlich mit Angehörigen einer Familie belegt? Insgesamt sind 115 Wohnungen belegt, davon 72 ausschließlich mit Familienangehörigen . Drucksache 21/13793 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Derzeit sind belegt: - 20 Ein-Zimmer-Wohnungen, - 43 Zwei-Zimmer-Wohnungen, - 48 Drei-Zimmer-Wohnungen und - vier Vier-Zimmer-Wohnungen, in denen acht bis neun Personen untergebracht sind. Im Übrigen siehe Drs. 21/11504. 6. Aus welchen Ländern kommen sie? Die Staatsangehörigkeit der im ausländerbehördlichen Fachverfahren unter der Adresse der Einrichtung gemeldeten Personen ist der folgenden Übersicht zu entnehmen : Staatsangehörigkeit Personen Afghanistan 154 Syrien 130 Eritrea 79 Irak 58 Iran 27 ungeklärt 14 Somalia 13 Äthiopien, Marokko, Russische Föderation, sonstige asiatische Staaten, Sudan je 1 * Differenzen zwischen der hier genannten Anzahl der Personen und derjenigen zur Belegung (siehe Antwort zu 2. und 3.) können sich daraus ergeben, dass die jeweiligen Informationen aus unterschiedlichen Daten ausgewertet werden müssen. 7. Aus welchen Unterkünften kommen die in diesem Monat Hinzugekommenen und wie viele sind wohin ausgezogen? Die hinzugezogenen Personen kommen aus verschiedenen öffentlich-rechtlichen Einrichtungen und Erstaufnahmen aus den Bezirken Harburg, Hamburg-Nord und Wandsbek. Zwei Auszüge sind in privaten Wohnraum erfolgt. 8. Welchen Aufenthaltsstatus haben die Bewohner der Unterkunft? Der Aufenthaltsstatus der im ausländerbehördlichen Fachverfahren unter der Adresse der Einrichtung gemeldeten Personen ist der folgenden Übersicht zu entnehmen: Aufenthaltsstatus Personen Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen 401 Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug 31 Aufenthaltsgestattung 31 sonstiges (z.B. Neugeborene, neu eingereist) 7 Visum zum Familiennachzug 5 Duldung 4 Niederlassungserlaubnis zum Familiennachzug 1 * Differenzen zwischen der hier genannten Anzahl der Personen und derjenigen zur Belegung (siehe Antwort zu 2. und 3.) können sich daraus ergeben, dass die jeweiligen Informationen aus unterschiedlichen Daten ausgewertet werden müssen. 9. Gab es in diesem Monat Einsätze der Feuerwehr beziehungsweise Polizei ? Wenn ja, wie viele Beamte wurden jeweils eingesetzt, wann waren diese (Datum, Uhrzeit) und wer löste den Einsatz aus? Was war der Grund der Einsätze? Bitte aufgeschlüsselt nach Datum und Uhrzeit angeben. Für die Polizei wird die Frage auf Grundlage des Hamburger Einsatzleitsystems (HELS) beantwortet. Auf die in der Drs. 21/2108 dargestellten Besonderheiten der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13793 3 Daten des HELS wird hingewiesen. In der folgenden Tabelle sind die im HELS im Zeitraum 1. bis 30. Juni 2018 registrierten Polizeieinsätze dargestellt: Datum Uhrzeit Anlassart Anrufer Anzahl Streifenwagen* 28.06.2018 21.15 Ruhestörung Reviereinsatz** 1 29.06.2018 17.33 Hilfeersuchen Reviereinsatz** 1 * Streifenwagen sind grundsätzlich mit zwei Polizeibeamten besetzt. ** Bei einem Reviereinsatz wird der Einsatz direkt an das örtlich zuständige Polizeikommissariat gemeldet und von dort an die Polizeieinsatzzentrale weitergegeben. Es erfolgt keine recherchierbare Dokumentation des Melders. Nach Auswertung des Einsatzleitsystems der Feuerwehr ergaben sich für das Objekt „örU Poppenbütteler Berg“ im Zeitraum 1. Juni 2018 bis 30. Juni 2018 die in nachstehender Tabelle aufgeführten Einsätze. Anrufzeitpunkt Anzahl Alarmierungen Eingesetztes Personal Alarmstichwort Einsatzgrund 06.06.18 06:47:53 2 4 Notfall mit Arzt Erkrankung 06.06.18 11:06:42 1 2 Notfall Straßenunfall 08.06.18 20:41:18 1 2 Notfall Erkrankung 13.06.18 17:37:35 2 4 Notfall mit Arzt Erkrankung 21.06.18 18:25:23 1 2 Droht zu Fallen Fehlfahrt 23.06.18 02:51:55 1 2 Notfall Erkrankung 26.06.18 20:40:03 1 2 Notfall Erkrankung 28.06.18 01:06:24 1 2 Notfall Hilfeleistung 28.06.18 02:37:37 1 2 Notfall Erkrankung 29.06.18 04:08:49 1 2 Notfall Hilfeleistung 30.06.18 10:10:51 1 2 Notfall Erkrankung Gesamt 13 26 Die Veranlasser von Einsätzen werden bei der Feuerwehr nicht erfasst, deren Daten sind daher nicht vorhanden. 10. Wie viele Mitarbeiter sind in der beziehungsweise für die Unterkunft tätig in der a) Verwaltung? b) Betreuung? Siehe Drs. 21/11184. 11. Wie viele Kleinkinder und Kinder im Vorschulalter gibt es? Wie viele davon besuchen bereits eine Kita? Es leben 54 Kinder unter sechs Jahren in der Unterkunft. Mit Stand Ende Januar 2018 besuchten sieben Kinder unter sechs Jahre eine Kita. Verlässliche aktuellere Daten liegen derzeit noch nicht vor, da die Kita-Gutscheine von den Kita-Trägern erst sukzessive nach dem Beginn der Betreuung bei der zuständigen Behörde in Rechnung gestellt werden. 12. Laut Drs. 21/13052 sollen in der Kita „Jim Knopf“ 28 Kinder aus der örU und 22 Kinder, die nicht in der Unterkunft leben, betreut werden. Wie ist die Belegung aktuell? Aktuell betreut die Kita „Jim Knopf“ insgesamt 33 Kinder. Davon kommen 21 Kinder aus der örU und zwölf Kinder aus dem Umfeld. 13. In Drs. 21/13463 heißt es, dass sich der Bau der Kita in Baufeld 2 verzögert habe, weil zu klären war, ob f & w den Bau durchführt. Die Kita in Baufeld 1 wurde doch auch von f & w gebaut? Drucksache 21/13793 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Wenn ja, warum gab es welche Überlegungen, dass f & w die Kita im Baufeld 2 nicht ebenfalls baut? Wann hat der Aufsichtsrat beschlossen, dass f & w auch die Kita in Baufeld 2 baut? Die erste Kita wurde im Erdgeschoss eines Wohngebäudes von f & w errichtet, um die an dem Standort untergebrachten Kinder schnellstmöglich betreuen zu können. Für die zweite Kita wurden zunächst die konkreten Betreuungsbedarfe zwischen den zuständigen Ämtern und Stellen abgestimmt sowie Finanzierungsfragen geklärt. Dies erforderte eine gewisse Zeit, da unter anderem eine Grundstücksteilung erforderlich wird. Der Aufsichtsrat von f & w hat in seiner Sitzung am 22. Juni 2018 beschlossen, der Planung und dem Bau der Kita II am Poppenbütteler Berg zuzustimmen. 14. Zur Überbrückung via Halb-Offener-Betreuung und Tagespflege heißt es in Drs. 21/13052, es müssten räumliche Voraussetzungen geschaffen werden. Drs. 21/13463 erwähnt nun, diese sollen auf dem Gelände Ohlendieckshöhe sein. Wo dort und welche Räumlichkeiten? Die Planungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. 15. Wie viele Kinder im Alter zwischen sieben und 18 Jahren wohnen in der örU? In der örU leben insgesamt 109 Kinder im schulpflichtigen Alter zwischen sechs bis 18 Jahren. 16. Welche Angebote werden den Flüchtlingen zu jeweils welchen Zeiten in welchen Räumen gemacht (Bildung, Freizeitgestaltung)? 17. Wie viele Ehrenamtliche sind eingesetzt und wie helfen sie? Siehe Drs. 21/12039, Drs. 21/12357 und Drs. 21/13052. 18. Ist der Vertrag zu Erschließungsplanung inzwischen unterzeichnet? Wenn ja, wann wurde der Vertrag unterzeichnet und wann ist er im Transparenzportal einsehbar? Siehe Drs. 21/11632. 19. Seit Abschluss des Bürgervertrages steht fest, dass eine provisorische Fußgängerampel errichtet werden soll. In Drs. 21/13052 heißt es, die behördeninterne Abstimmung liefe. Ist diese inzwischen abgeschlossen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum dauert die Abstimmung so lange, obwohl feststeht, dass hier eine Fußgängerampel errichtet werden soll? Wie können jetzt die Kinder und Erwachsenen sicher die andere Straßenseite erreichen? Das Verfahren befindet sich weiterhin in der behördeninternen Abstimmung. Nach Klärung von Finanzierungsfragen erfolgt derzeit die Festlegung der genauen Lage der Fußgängerampel. Hieran wird sich außerdem noch eine verkehrsbehördliche Anordnung des zuständigen Polizeikommissariats anschließen. 20. Wie viele Wohnungen werden in Baufeld 1 und Baufeld 2 jeweils nach dem Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz errichtet? Der Anwendungsbereich des Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetzes ergibt sich für Wohn- und Betreuungsformen, die dem Zweck dienen, älteren, behinderten oder auf Betreuung angewiesenen volljährigen Menschen Wohnraum zu überlassen und ausschließlich allgemeine Betreuungsleistungen wie die Vermittlung von Dienstleistungen und Hilfsmitteln vorzuhalten. Die Wohnungen, die im Rahmen des Senatsprogrammes mit der Perspektive Wohnen errichtet werden, dienen zunächst dem Zweck der öffentlich-rechtlichen Unterbringung und langfristig als Wohnquartiere, die weiten Kreisen der Bevölkerung zur Verfügung stehen werden, siehe auch Drs. 21/1838. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13793 5 Die Errichtung erfolgt dabei im Standard des sozialen Wohnungsbaus im Sinne der Drs. 21/1838, darunter auch barrierearme beziehungsweise barrierefreie Wohnungen. Weitere Nutzungszwecke werden entsprechend der Bedarfe geprüft. Darüber hinaus siehe Drs. 21/13052.