BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13794 21. Wahlperiode 24.07.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 16.07.18 und Antwort des Senats Betr.: Stand der Belegung der Flüchtlingsunterkunft Am Rehagen Ende Juni 2018 Für den Standort nach der „Perspektive Wohnen“ sind inzwischen nur noch 91 Wohneinheiten für 300 Flüchtlinge in öffentlich-rechtlicher Unterkunft (örU) geplant. Im Juni 2018 begann die Belegung der Wohnungen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Gemäß Drs. 21/13044 und den bezirklichen Beschlusslagen (Bezirks-Drs. 20-5677) werden an dem Standort 360 Plätze realisiert und die Platzzahl bis spätestens Ende 2019 auf 300 reduziert. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Personen waren in der örU Am Rehagen Ende Juni 2018 untergebracht? 2. Wie viele davon sind erwachsene Männer, erwachsene Frauen, wie viele davon Kinder (Anteil Jungen, Mädchen)? Wie ist die Altersstruktur (Jüngste/r, Älteste/r, Durchschnittsalter)? 0-17 18+ Gesamt Männlich 94 96 190 Weiblich 70 83 153 Gesamt 164 179 343 Das jüngste Kind ist zehn Monate alt. Die älteste Person hat ein Alter von 85 Jahren. Das Durchschnittsalter liegt bei 22,4 Jahren. Zur Platzzahl siehe Vorbemerkung. 3. Wie viele davon sind Familien, wie viele alleinstehende Männer und alleinstehende Frauen? Es leben 319 Personen in 70 Familien an dem Standort. Außerdem 21 alleinstehende Männer und drei alleinstehende Frauen. Bei den Alleinstehenden sind auch Personen enthalten, die als volljährige Kinder im Familienverbund leben. 4. Wie viele Wohnungen sind bereits insgesamt belegt und mit wie vielen Personen sind sie jeweils belegt? Wie viele davon sind ausschließlich mit Angehörigen einer Familie belegt? Es sind alle 86 Wohnungen belegt. Es gibt noch sieben freie Plätze in Wohngemeinschaften (insgesamt 30 Einzelplätze in 15 Zwei-Zimmer Wohnungen). Derzeit sind belegt: - 32 Zwei-Zimmer-Wohnungen, Drucksache 21/13794 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 - 41 Drei-Zimmer-Wohnungen und - 13 Vier-Zimmer-Wohnungen. In den Zwei-Zimmer-Wohnungen sind jeweils zwei oder drei Personen, in den Dreizimmerwohnungen vier oder fünf Personen und in den Vier-Zimmer-Wohnungen sechs bis neun Personen untergebracht. 5. Aus welchen Ländern kommen sie? Die Staatsangehörigkeit der im ausländerbehördlichen Fachverfahren unter der Adresse der Einrichtung gemeldeten Personen ist der folgenden Übersicht zu entnehmen : Staatsangehörigkeit Personen* Afghanistan 119 Syrien 115 Irak 24 Iran 20 Somalia 12 Eritrea 11 ungeklärt 11 Guinea, sonstige asiatische Staaten je 3 Nigeria, Ukraine je 2 Libanon 1 * Differenzen zwischen der hier genannten Anzahl der Personen und derjenigen zur Belegung (siehe Antworten zu 2. und 3.) können sich daraus ergeben, dass die jeweiligen Informationen aus unterschiedlichen Daten ausgewertet werden müssen. 6. Aus welchen Unterkünften kommen die in diesem Monat hinzugekommenen Personen? Die hinzugezogenen Personen kommen aus verschiedenen öffentlich-rechtlichen Einrichtungen und Erstaufnahmen aus dem gesamten Hamburger Stadtgebiet. 7. Welchen Aufenthaltsstatus haben die Bewohner der Unterkunft? Der Aufenthaltsstatus der im ausländerbehördlichen Fachverfahren unter der Adresse der Einrichtung gemeldeten Personen ist der folgenden Übersicht zu entnehmen: Aufenthaltsstatus Personen* Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen 243 Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug 46 Aufenthaltsgestattung 17 sonstige (z.B. Neugeborene, neu eingereiste Personen) 14 Duldung 1 Niederlassungserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen 1 Visum zum Familiennachzug 1 * Differenzen zwischen der hier genannten Anzahl der Personen und derjenigen zur Belegung (siehe Antworten zu 2. und 3.) können sich daraus ergeben, dass die jeweiligen Informationen aus unterschiedlichen Daten ausgewertet werden müssen . 8. Gab es in diesem Monat Einsätze der Feuerwehr beziehungsweise Polizei ? Wenn ja, wie viele Beamte wurden jeweils eingesetzt, wann waren diese (Datum, Uhrzeit) und wer löste den Einsatz aus? Was war der Grund der Einsätze? Bitte aufgeschlüsselt nach Datum und Uhrzeit angeben. Für die Polizei wird die Frage auf Grundlage des Hamburger Einsatzleitsystems (HELS) beantwortet. Auf die in der Drs. 21/2108 dargestellten Besonderheiten der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13794 3 Daten des HELS wird hingewiesen. Im Zeitraum 1. Juni bis 30. Juni 2018 sind keine Polizeieinsätze im Sinne der Fragestellung registriert. Nach Auswertung des Einsatzleitsystems der Feuerwehr ergab sich für die benannten Adressen des Objektes „Flüchtlingsunterkunft Am Rehagen“ (Butterbauernstieg 17, 19, 21, 23, 25, 27, 29) im Zeitraum vom 1. Juni bis 30. Juni 2018 kein Einsatz. 9. Wie viele Mitarbeiter sind in der beziehungsweise für die Unterkunft tätig in der a) Verwaltung? b) Betreuung? Drs. 21/13261 erwähnte, dass fünf Mitarbeiter im Unterkunfts- und Sozialmanagement sowie dem technischen Dienst tätig seien. Was ist die Aufgabe der sechsten Person? In der Unterkunft sind eine Teamleitung, vier Mitarbeitende im Unterkunfts- und Sozialmanagement und zwei Mitarbeiter des technischen Dienstes tätig. 10. Wie viele Kleinkinder und Kinder im Vorschulalter gibt es und wie viele besuchen davon bereits eine Kita? Es leben 59 Kinder unter sechs Jahren an dem Standort. Eine Auswertung der Kita-Gutscheine erfolgt zeitverzögert, da die Kita-Gutscheine von den Kita-Trägern erst sukzessive nach dem Beginn der Betreuung bei der zuständigen Behörde in Rechnung gestellt werden. Die Daten lassen sich verlässlich bis zum Stichtag 31. Januar 2018 auswerten und damit einem Zeitpunkt vor Belegungsbeginn der Unterkunft. Es liegen demnach noch keine standortbezogenen Auswertungen vor. 11. Drs. 21/13261 erwähnt, dass die Kita nicht wie geplant im 2. Quartal 2018 öffnen kann. „Um einen wirtschaftlich tragfähigen Mietpreis zu erreichen, waren umfangreiche Anpassungen an den ersten Planentwurf für die Kita erforderlich“. Um Anpassungen welcher Art handelt es sich hier? Es waren Überplanungen des Baukörpers, der Grundrisse und der Ausstattungsstandards erforderlich. Derzeit wird in diesem Zusammenhang ein neues Konzept in Form eines eingeschossigen Baukastensystems geprüft. 12. Außerdem heißt es in Drs. 21/13261: „Bis zur Fertigstellung der Kita wird seitens der SAGA eine Interimskita mit circa 30 Plätzen erstellt, die voraussichtlich ab Mitte August 2018 ihren Betrieb aufnimmt.“ Wer betreibt an welchem Ort die Interimskita? Der Rudolf-Ballin-Stiftung e.V. ist Träger der Interims-Kita und der dauerhaften Kita. Für die Interimslösung werden Container nord-westlich der Wohnbebauung in Richtung Feldmark aufgestellt. 13. Wie viele Kinder im schulpflichtigen Alter wohnen in der örU und wo werden sie jeweils unterrichtet? Da das Sozialmanagement das Alter der Bewohner kennt, außerdem bei Schulfragen berät, müsste die Fragen zu beantworten sein! In der örU leben insgesamt 110 Kinder im schulpflichtigen Alter zwischen sechs und 18 Jahren. Die zuständige Behörde erfasst die Kinder am Ort der Schule. Es kann daher keine Auswertung nach dem Wohnort vorgenommen werden. Grundschüler in Internationalen Vorbereitungsklassen und Regelklassen können wohnortnah beschult werden. Folgende IVK an Grundschulen in angemessener Nähe stehen für eine Beschulung zur Verfügung: Schule Grützmühlenweg Grundschule IVK 1/2 Ab 1.8.18 Schule Eberhofweg Grundschule IVK 1/2 16 SUS Schule Eberhofweg Grundschule Basisklasse 3/4 13 SUS Drucksache 21/13794 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Schule Eberhofweg Grundschule IVK 3/4 12 SUS Grundschule Poppenbüttel Grundschule IVK 1/2 8 SUS Grundschule Poppenbüttel Grundschule IVK 3/4 13 SUS IVK und Basisklassen an weiterführenden Schulen können in einem weiten Umkreis über den öffentlichen Personennahverkehr erreicht werden. Zu Schülerinnen und Schüler in Regelklassen siehe Drs. 21/12038. 14. Welche Angebote werden den Flüchtlingen zu jeweils welchen Zeiten in welchen Räumen gemacht (Bildung, Freizeitgestaltung)? 15. Wie viele Ehrenamtliche sind eingesetzt und wie helfen sie? Aktuell findet circa einmal wöchentlich ein Begegnungscafé durch Freiwillige in den Gruppenräumen der Einrichtung statt. Dieses dient als Plattform für künftige Angebote . Auch mit Kindern finden in diesem Rahmen Angebote statt (zum Beispiel Basteln). Darüber hinaus siehe Drs. 21/13261. 16. Was sind die Kernaussagen der in Drs. 21/13261 erwähnten Machbarkeitsstudie ? Im Rahmen der in Drs. 21/13261 erwähnten Machbarkeitsstudie wurde eine sozialräumliche und bauliche Bestands- und Bedarfsanalyse durchgeführt, die als Grundlage für die Konzeption von drei baulichen Varianten zur Untersuchung der Erweiterungsmöglichkeiten des Hauses der Jugend Tegelsbarg diente. Die Funktion der Studie bestand darin, Diskussions- und Entscheidungshilfe zu sein. Im Kern kommt die Studie zu dem Ergebnis, dass sich innerhalb des Kostenrahmens verschiedene bauliche Varianten realisieren lassen und benennt in Ansätzen deren Vor- und Nachteile, die bei der weiteren Auftragsklärung genutzt werden können. Gleichwohl wird die Detail- und Planungstiefe erst im Rahmen einer späteren Architektenleistung konkretisiert . 17. Aus Mitteln des Hamburger Integrationsfonds wurden 265.000 Euro für die bauliche Erweiterung des Bauspielplatzes Tegelsbarg bereitgestellt. Die Baugenehmigung soll in der zweiten Jahreshälfte erteilt werden. Wann ist dann mit Baubeginn und Fertigstellung zu rechnen beziehungsweise wie lange werden die Erweiterungsarbeiten dauern? Der Bauantrag wird derzeit geprüft, Baubeginn und Fertigstellung hängen entsprechend vom Zeitpunkt der Erteilung einer Baugenehmigung ab. 18. Wie viele stimmberechtigte Mitglieder hat der am 28. Juni 2018 eingerichtete Quartiersbeirat, wer ist Mitglied und welchen Hintergrund haben diese jeweils? Die erste Sitzung des Quartiersbeirats am 28. Juni 2018 diente der Vorbereitung auf die formale Sitzung am 28. August.2018. Dort ist die Wahl der stimmberechtigten Mitglieder erster inhaltlicher Tagesordnungspunkt. 19. Die Bezirksversammlung Wandsbek hat die Drs. 20-5677 im März 2018 beschlossen. Die sieht zahlreiche Regelungen bezüglich der Belegung vor. Damit deren Einhaltung nachvollziehbar ist, soll der Quartiersbeirat halbjährlich über die Belegungssituation informiert werden. Laut Drs. 21/13261 soll die Berichterstattung im Anschluss nach Einrichtung des Quartiersbeirats erfolgt sein. Was wurde diesem berichtet und ist der Bericht irgendwo einsehbar? Auf der Sitzung des Quartiersbeirats wurde über Belegungsbeginn, Anzahl, Herkunft und Altersstruktur der untergebrachten Personen, Wohnberechtigung und Haushaltsgrößen und den Anteil der Alleinstehenden berichtet. Das Protokoll der Sitzung ist öffentlich und kann bei dem zuständigen Quartiersmanagement BIG Städtebau angefordert werden. 20. Sobald die offizielle Zufahrtsstraße fertiggestellt ist, stellt sich die Frage, wie ein Autofahrer auf dem Ring 3 von Hummelsbüttel kommend − unter Einhaltung der Verkehrsregeln – das Neubaugebiet erreichen kann. Gibt Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13794 5 es diesbezüglich bereits Planungen für eine eigene Abbiegerspur oder welche andere Lösung ist vorgesehen? Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ist die unmittelbare Anbindung an den Poppenbütteler Weg/Ring 3 mit der Fahrtrichtungseinschränkung „rechts rein, rechts raus“ vorgesehen. Das Quartier kann daher über den Poppenbütteler Weg nur von Osten angefahren werden. Über den Knoten „Am Hehsel“ und den Barkhausenweg können Fahrzeuge auch die Ostrichtung des Poppenbütteler Wegs anfahren beziehungsweise von Westen kommend das neue Quartier erreichen. 21. Die Zuwegung erfolgt derzeit ausschließlich durch einen provisorischen Fußweg (mit Beleuchtung) am nördlichen Ende des Baugebietes. Dieser stößt auf den unbeleuchteten Fußgängerverbindungsweg zwischen Ring 3 (gegenüber McDonalds) und dem Norbert-Schmidt-Platz. Daher können die Bewohner im Dunkeln ihr Zuhause nur über einen längeren, total unbeleuchteten Weg erreichen. Dieses ist sowohl aus Sicherheitsgründen als auch wegen der Stolpergefahr unnötig gefährlich. a) Wie ist sichergestellt, dass derzeit Feuerwehr- und Krankenfahrzeuge die bereits bezogenen Gebäude erreichen können? Feuerwehr- und Krankenfahrzeuge können die Gebäude über die Baustraße erreichen . b) Warum hat der Fußgängerverbindungsweg nicht auch eine zumindest provisorische Beleuchtung erhalten? Wann wird diese kurzfristig installiert? Bei der Wegeverbindung handelt es sich um einen Grünanlagenweg in der Grünanlage Tegelsbarg. Grünanlagenwege werden regelhaft nicht beleuchtet. Die Auflage des zuständigen Bezirksamtes mit Bescheid vom 23.04.2018 einer ausreichenden Beleuchtung bezog sich auf den provisorischen Fußweg am nördlichen Ende des Baugebiets. Dieser Auflage ist die HIG Hamburger Immobilienentwicklungsgesellschaft mbH nachgekommen.