BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1380 21. Wahlperiode 28.08.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniel Oetzel und Jennyfer Dutschke (FDP) vom 21.08.15 und Antwort des Senats Betr.: JUS-IT (VIII) – Rechnungshofkritik an PROSA Über das IT-Fachverfahren PROSA/DIWOGE sollen gemäß Drs. 21/931 in diesem Jahr rund 850 Millionen Euro sozialer Hilfsgelder bewilligt und ausgezahlt werden. Der Rechnungshof hatte in seiner Ergänzung zum Jahresbericht 2015 und der Jahresabschlussprüfung 2013 festgehalten, dass er „(…) im Rahmen der Jahresabschlussprüfung angesichts der geplanten Ablösung des Fachverfahrens PROSA auf Forderungen zu seiner Ertüchtigung verzichtet“ habe. Zugleich habe er „(…) aber darauf hingewiesen, dass die derzeitige Ausprägung des Verfahrens die Versagung des Bestätigungsvermerks zur Folge hätte.“1 Der Drs. 21/629 zufolge geht der Senat derzeit von einem Zeitbedarf von drei Jahren – mithin bis circa Ende 2018 – aus, um PROSA nach dem Neustart bei Release 3 von JUS-IT abzulösen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: PROSA hat 1993 seinen Betrieb aufgenommen und ist nunmehr 22 Jahre im Einsatz. Die zuletzt angepassten Planungen für eine Lösung mit dem Fachverfahren JUS-IT sahen einschließlich Risikopuffer eine Inbetriebnahme für das zweite Halbjahr 2017 vor. PROSA wäre dann 24 Jahre im Einsatz gewesen. Durch die Entscheidung, die IT-Lösung für ein Sozialhilfeverfahren neu auszuschreiben, verlängert sich der Zeitraum im Vergleich zu den Planungen um circa ein Jahr auf insgesamt 25 Jahre. Dies ist im Verhältnis zur Gesamtlaufzeit eine Verlängerung um 4 Prozent. Es ist eine Frage der Risiko- und der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, ob vor diesem Hintergrund noch eine Anpassung in PROSA vorgenommen wird. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Frage wie folgt: 1. Wann genau erfolgte die in Drs. 21/296 genannte Prüfung des Fachverfahrens PROSA durch den Rechnungshof? Der Rechnungshof hat das Fachverfahren im Zusammenhang mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2013 in der Zeit von November 2014 bis Februar 2015 geprüft. 2. Ist der Rechnungshof bei dieser Prüfung beziehungsweise spätestens bis zum Redaktionsschluss seines Ergänzungsberichts über die sich seinerzeit bereits abzeichnende weitere Verschiebung bei der Beschaffung eines Nachfolge-Verfahrens für PROSA informiert worden? 1 Vergleiche Drs. 21/296, Textziffer 54. Drucksache 21/1380 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 a. Wenn ja, wann und durch wen? Inwieweit ist diese Information in die im Ergänzungsbericht getroffenen Beurteilungen eingeflossen? b. Wenn nein, warum nicht? Am Rande eines Gesprächs zum Kassengenehmigungsverfahren JUS-IT-Release 2 am 12. Juni 2015 wurden die Vertreter des Rechnungshofes mündlich von Vertretern des Projektes informiert. 3. Inwieweit sind seinerzeit oder zwischenzeitlich welche Anpassungsmaßnahmen vom Rechnungshof verlangt worden, damit PROSA bei der nächsten Jahresabschlussprüfung gemäß der eingangs zitierten Beurteilung nicht der Bestätigungsvermerk versagt werden muss? Der Rechnungshof hat in der Drs. 21/296 Ziffer 54 angesichts der geplanten Ablösung des Fachverfahrens PROSA auf die Umsetzung der Forderungen zu seiner Ertüchtigung (Ziffern 52 und 53) verzichtet. Ob er an dieser Aussage weiter festhalten wird oder Nachbesserungen fordert, befindet sich derzeit in Klärung. 4. Bis wann sollen welche Anpassungen und Software-Updates an PROSA vorgenommen werden, um eine Versagung des Bestätigungsvermerks zu vermeiden? 5. Inwieweit sind vor dem Hintergrund möglicher zusätzlicher Änderungsanforderungen die in Drs. 21/817 für die Jahre 2015 und 2016 angesetzten PROSA-Betriebskostenbudgets noch als auskömmlich anzusehen? Mit welchen Mehrbedarfen ist gegebenenfalls zu rechnen? Siehe Antwort zu 3. Im Übrigen handelt es sich um eine hypothetische Frage, auf die der Senat grundsätzlich nicht antwortet.