BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13803 21. Wahlperiode 24.07.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Ole Thorben Buschhüter (SPD) vom 16.07.18 und Antwort des Senats Betr.: Planung der S-Bahn-Linie S4 von Hamburg nach Bad Oldesloe (IV) Das Projekt S4, der Bau der neuen S-Bahn-Linie S4 von Hamburg über Rahlstedt und Ahrensburg nach Bad Oldesloe, ist eines der zentralen Projekte zum Ausbau des Hamburger Schnellbahnnetzes in den kommenden Jahren . Dabei geht es nicht nur um eine deutlich bessere Nahverkehrsanbindung für die Hamburger Stadtteile und Stormarner Städte und Gemeinden entlang der Strecke (mehr Haltestellen, dichterer Takt und umsteigefreie Verbindungen über den Hauptbahnhof hinaus), die aus örtlicher Sicht für sich genommen schon Grund genug für den Bau dieser seit Jahrzehnten geforderten neuen S-Bahn-Linie wäre, sondern die S4 wird einen deutlichen Nutzen auch darüber hinaus entfalten: Durch Verlagerung von Verkehren vom Fern- und Regionalbahn- in den S-Bahn-Teil („S4 statt RB81“) werden im Hamburger Hauptbahnhof Gleiskapazitäten für anderweitige Fern- und Regionalzüge frei und der Bau eigener Gleise für die S-Bahn schafft zusätzliche Kapazitäten auf der Vogelfluglinie Richtung Skandinavien, was dem Personenfern - und Güterverkehr auf der Bestandsstrecke zugutekommt. Zwischenzeitlich wurde für alle drei Planfeststellungsabschnitte (PFA) das Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Für den PFA 1 (Hasselbrook – Luetkensallee ) haben auch bereits die öffentliche Auslegung und der Erörterungstermin stattgefunden. Für die anderen beiden Abschnitte steht die öffentliche Auslegung offenbar bevor. Hierzu frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Deutschen Bahn AG (DB AG) wie folgt: 1. Welche Planungsleistungen wurden bereits fertiggestellt, welche stehen noch aus? Die Genehmigungsplanung ist für alle drei Planfeststellungsabschnitte (PFA) fertiggestellt , ebenso die Entwurfsplanung für den PFA 1. Für den PFA 2 und 3 wird die Entwurfsplanung Ende des Jahres 2018 beziehungsweise im 1. Quartal des Jahres 2019 voraussichtlich abgeschlossen. 2. Wann soll die öffentliche Auslegung der Planfeststellungsunterlagen für die Planfeststellungsabschnitte 2 und 3 voraussichtlich erfolgen? Die Terminierung der Auslegung obliegt der jeweiligen Anhörungsbehörde (PFA 2: Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation beziehungsweise PFA 3: Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein). Die Termine werden in jedem Fall außerhalb der Schulferienzeit liegen. Für den PFA 2 kommen aus Projektsicht das 4. Quartal 2018 und für den PFA 3 das 1. Quartal 2019 in Betracht. Drucksache 21/13803 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Welche zeitliche Perspektive wird für die Planfeststellungsbeschlüsse der drei Abschnitte angestrebt? Es wird derzeit davon ausgegangen, dass der jeweilige Planfeststellungsbeschluss etwa 30 Monate nach Einreichung der Planfeststellungsunterlagen beim Eisenbahn- Bundesamt (EBA) vorliegt. 4. Inwieweit trifft es zu, dass für die S4 jetzt durchgängig Langzug- Bahnsteige (210 Meter) geplant und realisiert werden sollen? Was bedeutet dies für die bereits laufenden Planfeststellungsverfahren? Die Aussage trifft zu. Die Auswirkungen auf das laufende Planfeststellungsverfahren sind gering. Lediglich im PFA 1 wird die Bahnsteigplanung als Planänderung nachgereicht , was keinen zeitlichen Verzug nach sich zieht. Die Unterlagen für den PFA 2 sind bereits aktuell und für den PFA 3 wird die Planung noch vor Auslegung aktualisiert . 5. Welche Fahrgastprognose liegt der Entscheidung für Langzug-Bahnsteige zugrunde? Wie unterscheidet sich diese von vorangegangenen Fahrgastprognosen? Basis der für die Bahnsteige zugrundeliegenden Dimensionierung ist die für den Bundesverkehrswegeplan 2030 seitens des Bundesverkehrsministeriums anzuwendende Strukturprognose. Aus ihr leiten sich die auf der S4 zu erwartenden Fahrgastströme sowie Fahrzeugtypen ab. In diesem Fall ergaben die gestiegenen Fahrgastzahlen, dass zu bestimmten Zeiten der Einsatz von Langzügen erforderlich ist. 6. Es ist im Gespräch, die Hamburger S-Bahn nach und nach auf das Europäische Zugbeeinflussungssystem ETCS („European Train Control System“) umzustellen. Die S4-Planung beinhaltet bislang allerdings nur herkömmliche Zugsicherungstechnik. Inwieweit soll die S4-Planung auf ETCS umgestellt werden? Derzeit erfolgt für das Projekt S4 eine Betrachtung der grundsätzlichen Auswirkungen einer Umstellung der Signalplanung auf den Standard des Europäischen Zugbeeinflussungssystems (ETCS). Eine abschließende Entscheidung der DB AG liegt noch nicht vor. 7. Wie stellt sich das Verfahren der Finanzierungsverhandlungen mit dem Bund dar? Bis wann wird eine Einigung über die Kostenanteile von Bund und Ländern angestrebt? Die Verhandlungen mit den anderen beteiligten Akteuren zur Finanzierung laufen derzeit. Bei der Festlegung der Anteile der Finanzierung sind die verschiedenen Nutzenkomponenten zu berücksichtigen und die dafür jeweils verantwortlichen Stellen anteilig einzubinden. Es wird eine Einigung bis Ende des Jahres 2018 angestrebt.