BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13806 21. Wahlperiode 24.07.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Ovens (CDU) vom 17.07.18 und Antwort des Senats Betr.: Ist die Bereitstellung von kostenfreien Fotos von der Polizei oder der Feuerwehr an die Medien rechtlich zulässig? Pressefotografen verdienen ihren Lebensunterhalt mit der Bereitstellung von reproduktionsfähigen Bildern von Personen, Vorgängen oder Ereignissen. Entsprechendes Bildmaterial wird Medien aller Art angeboten. Dabei ist der klassische Einstieg zum Pressefotografen in der Regel eine Fotografenausbildung oder ein Studium, aber auch ein Volontariat bei Lokalzeitungen oder Bildagenturen ebnen häufig den beruflichen Weg. In den letzten Jahren wurde diese Arbeit gerade für freie Pressefotografen dadurch erschwert, dass einige Institutionen (hier die Polizei und die Feuerwehr ) den Medien selbst kostenfreie Fotos von Einsätzen und anderen Anlässen zur Verfügung stellen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Ist das Bereitstellen von kostenfreien Fotos von Polizei und Feuerwehr an die Medien rechtlich zulässig? a. Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage? b. Wenn nein, wieso kommt es immer wieder zur kostenfreien Bereitstellung des entsprechenden Bildmaterials durch Polizei und Feuerwehr ? 2. Ist das Bereitstellen von kostenfreien Fotos überhaupt eine Aufgabe der oben genannten Einrichtungen? Gibt es hierbei Einschränkungen? 3. Aus welchen konkreten Gründen stellen sowohl die Polizei als auch die Feuerwehr kostenfreie Fotos zu Verfügung und erschweren somit die Arbeit von (freien) Pressefotografen? Bietet die direkte Bereitstellung Vorteile? Wenn ja, welche? 4. Hat nach Auffassung des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde das Bereitstellen von kostenfreien Fotos der oben genannten Institutionen eine Auswirkung auf die Medienberufe? a. Wenn ja, welche sind das im Einzelnen? b. Wenn nein, wie erklärt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die Tatsache, dass es hinsichtlich der beschriebenen Thematik immer wieder zu Unmut und Beklagen seitens der freien Pressevertreter gekommen ist und kommt? Drucksache 21/13806 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Bilder über Social-Media-Accounts wie Facebook, Twitter und Instagram sowie im Rahmen von Pressemitteilungen beziehungsweise auf Presseportalen werden nur dann veröffentlicht, wenn dies dem Zweck dient, der staatlichen Aufgabe der Öffentlichkeitsarbeit ordnungsgemäß nachzukommen beziehungsweise die Veröffentlichung dem Bericht über die Aufgabenerfüllung der Polizei und der Feuerwehr dient. Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Publizität der Verwaltung ist jeweils im Einzelfall zu hinterfragen, ob eine Bildveröffentlichung erforderlich ist. Dies ist kein allgemeines kostenfreies Bereitstellen im Sinne der Fragestellung. Die Nutzungsrechte von veröffentlichten Bildern sind im Impressum klar geregelt. Sowohl Feuerwehr als auch Polizei gehen mit der Veröffentlichung von Bildmaterial sehr zurückhaltend um und werden auch in Zukunft weiterhin sehr gründlich darauf achten, dass eigenes Bildmaterial nur in dem für die eigene Öffentlichkeitsarbeit begründeten notwendigen Rahmen verwendet wird. 5. Welche Qualifikationen haben die zuständigen Mitarbeiter in der Polizei oder der Feuerwehr? Die Mitarbeiter im Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit werden intern für ihre Aufgabe fortgebildet. 6. Hat es bereits Gespräche zwischen den oben genannten Institutionen, Vertretern der Presse und sonstigen beteiligten Akteuren gegeben? a. Wenn ja, wann, zwischen wem und mit welchem Inhalt beziehungsweise mit welchem Ergebnis? b. Wenn nein, warum nicht und sind Gespräche dieser Art in Planung? Ja. Seit Dezember 2016 stehen der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) Landesverband Hamburg e.V. und die Dienststelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Polizei im Hinblick auf die Bereitstellung von Bildmaterial im Austausch. Die Polizei hat daraufhin auf ihren Social-Media-Accounts im Impressum die Ausführungen zu den Nutzungsrechten ergänzt und die über den Social-Media-Account Twitter verbreiteten Bilder zusätzlich mit einem Wasserzeichen versehen. Eine schriftliche Anfrage des DJV Landesverband Hamburg e.V. Ende Mai 2018 an den Präses der zuständigen Behörde ist im Sinne der Antwort zu den Fragen 1. bis 4. beantwortet worden. 7. Wie könnte nach Auffassung des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde eine Regelung geschaffen werden, die sowohl die Interessen von Polizei und Feuerwehr als auch von hauptberuflichen (freien) Pressefotografen berücksichtigt, ohne dabei eine Seite zu benachteiligen ? Wie könnte so eine Regelung konkret aussehen? Siehe Antwort zu 1. – 4.