BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13811 21. Wahlperiode 24.07.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Rath (CDU) vom 18.07.18 und Antwort des Senats Betr.: Kulturelle Teilhabe nur auf dem Papier – Dürfen Schwerbehinderte ihre Begleitperson nicht mehr kostenfrei ins Museum mitnehmen? Menschen mit Schwerbehinderungen, die einen Behindertenausweis haben, erhalten in Hamburg vielerlei Förderungen und Vergünstigungen. So etwa, wenn sie bei einem Grad der Behinderung ab 50 Prozent einen Nachteilsausgleich nach dem Sozialgesetzbuch XII oder nach anderen Vorschriften in Anspruch nehmen. Wenn der Schwerbehinderte in seinem Behindertenausweis zudem den Eintrag „B“ zugestanden bekommt, erhält er darüber hinaus die „Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson“, unter anderem zur kostenfreien Mitnahme im öffentlichen Personennahverkehr oder in Museen. Diese Berechtigung zur kostenfreien Mitnahme einer Begleitung soll nun seit Kurzem, wie etwa in den Deichtorhallen, zumindest teilweise außer Kraft gesetzt worden sein. Stattdessen wird ihnen nur noch ein ermäßigter Eintrittspreis gewährt. Dabei ist die bisherige Kostenbefreiung eine zwingend notwendige Maßnahme zur kulturellen Teilhabe schwerbehinderter Menschen . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Das Recht, eine Begleitperson mitnehmen zu können, haben schwerbehinderte Menschen , die bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln infolge ihrer Behinderung regelmäßig auf Hilfe angewiesen sind. Diese im Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) – verankerte gesundheitliche Voraussetzung wird im Feststellungsverfahren durch die Versorgungsämter geprüft und führt zur Ausstellung eines mit dem Merkzeichen „B“ gekennzeichneten Schwerbehindertenausweises. Nachteilsausgleiche , die über das Recht zur Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsmittel hinausgingen , sehen die Bestimmungen des SGB IX nicht vor. Weitere Leistungen öffentlicher oder privater Einrichtungen sind freiwilliger Natur. Die Ausgestaltung der Eintrittspreise liegt in der Verantwortung der jeweiligen Kultureinrichtungen , dies schließt auch die Gewährung von Ermäßigungen für Menschen mit Schwerbehinderungen und ihre Begleitpersonen ein. Ziel des Senats und der städtischen Kultureinrichtungen ist es ausdrücklich, Menschen mit Schwerbehinderungen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, den Zugang zum kulturellen Leben in der Stadt zu gewährleisten und hierfür die Rahmenbedingungen zu schaffen. Dazu zählen Maßnahmen zum barrierefreien Aus- und Umbau oder die Gestaltung der Eintrittspreise von Kulturstätten. Für die Eintrittspreise der Kultureinrichtungen, die von der Stadt Hamburg über die Aufsichtsgremien und im Rahmen der Rechts- und Fachaufsicht gesteuert werden (Museumsstiftungen, Deutsches Schauspielhaus, Thalia Theater, Staatsoper, Kampnagel , Philharmonisches Staatsorchester, Deichtorhallen Hamburg, Planetarium, Drucksache 21/13811 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Hamburg Musik), gilt, dass eine Ermäßigung oder freier Eintritt dann gewährt wird, wenn dies die Teilhabe am kulturellen Leben ermöglicht und die zur Ermäßigung berechtigenden Sachverhalte nachgewiesen werden können. Menschen mit Schwerbehinderung , die dies durch einen entsprechenden Ausweis nachweisen können, wird daher in der Regel ein ermäßigter Eintritt gewährt, erforderliche Begleitpersonen erhalten freien oder ermäßigten Eintritt. Im Rahmen einer Überprüfung der Besucher- und Erlösstrukturen in öffentlichen Kultureinrichtungen hatte sich der Rechnungshof Hamburg auch mit der Ausgestaltung der Eintrittspreise der Museumsstiftungen, der Deichtorhallen Hamburg GmbH sowie der oben genannten Theater und der Staatsoper befasst und unter anderem eine regelmäßige Überprüfung der Eintrittspreise im Hinblick auf eine Verbesserung der Erlössituation angeregt. Die zuständige Behörde hat dies zum Anlass genommen, neben der Überprüfung der Eintrittspreise auf ihre Angemessenheit auch auf eine Harmonisierung der Ermäßigungstatbestände hinzuwirken. Empfehlungen für eine einheitliche Ausgestaltung der Ermäßigungstatbestände werden zurzeit mit den Geschäftsführungen der beteiligten Häuser erörtert. Sollten sich daraus Vorschläge zur Änderung der bestehenden Preisgestaltung einzelner Kultureinrichtungen ergeben , wird die jeweilige Geschäftsführung diese Änderungen unter Einbeziehung der Aufsichtsgremien umsetzen. Die in privaten Kultureinrichtungen geltenden Ermäßigungstatbestände liegen der zuständigen Behörde nicht vor. Die Abforderung der Daten ist insbesondere in der gegenwärtigen Sommerpause in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie hoch sind die Eintrittspreise der staatlichen und privaten Museen und Ausstellungshäuser in Hamburg für Schwerbehinderte derzeit? Bitte differenziert nach Museum auflisten. 2. Wie hoch sind die Eintrittspreise der staatlichen und privaten Museen und Ausstellungshäuser in Hamburg für Begleitpersonen Schwerbehinderter derzeit, die in ihrem Ausweis den Vermerk „B“ vorweisen können? Bitte differenziert nach Museum auflisten. Zu den Museumsstiftungen und den Deichtorhallen siehe Anlage. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Planen der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden zukünftig, die Eintrittspreise in den staatlichen und privaten Museen und Ausstellungshäuser für Schwerbehinderte oder deren Begleitpersonen zu ändern beziehungsweise wurden diese bereits geändert? Wenn ja, wann und in welcher Art und Weise? Wenn ja, aus welchem Grund und ab wann? Bitte differenziert nach Häusern darstellen. 4. Planen der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden zukünftig, Begleitpersonen von Schwerbehinderten von Ermäßigungen, wie etwa kostenlosen Museumsbesuchen, auszunehmen oder wurden diese bereits ausgenommen? Wenn ja, wann und in welcher Art und Weise? Wenn ja, aus welchem Grund und ab wann? Bitte differenziert nach Häusern darstellen. Die Deichtorhallen haben zum 1. Juni 2018 die Eintrittspreise für notwendige Begleitpersonen Schwerbehinderter auf den ermäßigten Eintrittspreis angepasst. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 5. In welchen weiteren Kulturinstitutionen in Hamburg erhalten Schwerbehinderte Ermäßigungen sowie deren Begleitungen kostenfreien Eintritt? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13811 3 6. Planen der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden, die Eintrittspreise beziehungsweise -bedingungen für die unter 5. genannten Kulturinstitutionen für Schwerbehinderte oder deren Begleitpersonen zu ändern oder wurden diese bereits geändert? Wenn ja, wann und in welcher Art und Weise? Wenn ja, aus welchem Grund und ab wann? Bitte differenziert nach Häusern darstellen. 7. Planen der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden zukünftig, Begleitpersonen von Schwerbehinderten von Ermäßigungen, wie etwa kostenlosen Besuchen der unter 5. genannten Kulturinstitutionen, auszunehmen oder wurden diese bereits ausgenommen? Wenn ja, wann und in welcher Art und Weise? Wenn ja, aus welchem Grund und ab wann? Bitte differenziert nach Häusern darstellen. Die Preisgestaltung privater Kultureinrichtungen obliegt allein den jeweiligen Geschäftsführungen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. BKM Anlage 1 zu Drs. 21/13811 Einrichtung Eintrittspreis notw. Begleitperson Schwerbehinderte schwerbehinderter Besucher Stiftung Hamburger Kunsthalle ermäßigt (8,00 EUR) kostenlos Stiftung Museum für Kunst und Gewerbe ermäßigt (8,00 EUR) kostenlos Stiftung Museum am Rothenbaum ermäßigt (4,00 EUR) kostenlos Stiftung Historische Museen: - Altonaer Museum ermäßigt (5,00 EUR) kostenlos - Museum für Hamburgische Geschichte ermäßigt (6,00 EUR) kostenlos - Museum der Arbeit ermäßigt (5,00 EUR) kostenlos - Jenisch Haus ermäßigt (5,00 EUR) kostenlos - Kramer-Witwen-Wohnungen ermäßigt (1,70 EUR) kostenlos - Hafenmuseum ermäßigt (4,00 EUR) kostenlos Stiftung Archäologisches Museum/Stadtmuseum Harburg ermäßigt (4,00 EUR) kostenlos Deichtorhallen Hamburg GmbH ermäßigt (7,00 EUR) ermäßigt (7,00 EUR) Drucksache 21/13811 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage 13811ska_Text 13811ska_Anlage Frage 1 und 2