BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13821 21. Wahlperiode 27.07.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 19.07.18 und Antwort des Senats Betr.: Stationäre Blitzer auf Hamburgs Straßen (2) Immer mehr stationäre Radarfallen werden umgerüstet und erneuert. Inzwischen sind die Einnahmen aus den stationären Radarfallen ein lukratives Geschäft für den Senat geworden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Überhöhte Geschwindigkeit führt zu erheblichen Unfallfolgen. Die Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei setzt deswegen in diesem Themenfeld neben der Präventionsarbeit auf eine konsequente Verfolgung von Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit . Stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen (GÜA) werden grundsätzlich installiert, wenn eine dauerhafte Überwachung rund um die Uhr zur Reduzierung von geschwindigkeitsbezogenen Verkehrsunfällen, insbesondere mit Personenschaden, an Unfallschwerpunkten beziehungsweise Unfallhäufungsstrecken erforderlich ist. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viel stationäre Blitzer gibt es in Hamburg, wo befinden sich diese genau und wo wurden seit 1. Januar 2017 neue Blitzer errichtet? Siehe Drs. 21/9972 und Drs. 21/11014. 2. Ab welcher Geschwindigkeitsüberschreitung lösen die stationären Blitzer in Hamburg aus? Siehe Drs. 21/8356. 3. Lösen alle stationären Blitzer bei derselben Geschwindigkeitsüberschreitung aus? Wenn nein, welche stationäre Radarfalle löst bei welcher Geschwindigkeitsüberschreitung aus und warum sind diese unterschiedlich geschaltet ? (Bitte für jede einzelne Anlage angeben.) Ja. 4. Hat sich die Geschwindigkeits-Messstufe der stationären Blitzer seit 1. Januar 2017 verändert? Wenn ja, warum und an welchen Anlagen jeweils? Nein. 5. Wie viele neue stationären Blitzer gedenkt der Senat/die zuständige Fachbehörde bis zum Ende dieser Legislaturperiode noch in Hamburg zu installieren und wo genau? Drucksache 21/13821 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Bis zum Ende des Jahres 2018 sollen die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen in Betrieb genommen werden. Im Übrigen siehe Drs. 21/9972. Standort Messrichtung Alsterglacis/Dammtordamm stadteinwärts stadtauswärts Nordkanalstraße/Anckelmannsplatz* Eiffestraße Saarlandstraße 69 stadteinwärts stadtauswärts Sievekingsallee/Hammer Straße* stadteinwärts Tarpenbekstraße stadteinwärts Willy-Brandt-Straße/Rödingsmarkt* St. Pauli * Bei der Anlage handelt es sich um ein kombinierte GÜA, die eine vorhandene Rotlichtüberwachungsanlage (RÜA) ersetzt. 6. Wie haben sich die Einnahmen der Stadt durch Verwarnungs- und Bußgelder infolge überhöhter Geschwindigkeit im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis heute entwickelt? Bitte für jedes Jahr angeben. Beim Einwohner-Zentralamt wurden im Jahr 2017 Einnahmen im Rahmen von Verwarnungs - und Bußgeldern in Höhe von 10.059.313,97 Euro durch die stationären GÜA ausgewiesen. Im Zeitraum von Januar – Juni 2018 wurden Einnahmen in Höhe von 6.110.061,65 Euro ausgewiesen.