BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13831 21. Wahlperiode 31.07.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 23.07.18 und Antwort des Senats Betr.: Wann kommt endlich Bewegung in die Neugestaltung des Wochenmarktes Harburg-Sand? Der Wochenmarkt Harburg-Sand ist ein attraktiver Magnet in der Harburger Innenstadt und sorgt täglich für eine hohe Frequenz von Besuchern, wovon auch der umliegende Einzelhandel profitiert. In der Vergangenheit wurden diverse Gutachten für viel Geld in Auftrag gegeben, um nach Wegen zu suchen, wie dieser Frequenzbringer aufgewertet werden kann. Vor über einem Jahr ist die Entscheidung für die Gestaltung der Westbebauung des Sand gefallen: Für über 30 Millionen Euro soll die Hamburger AVW Immobilien AG Wohnungen für Senioren bauen. Außerdem sind ein Supermarkt im Untergeschoss und ein Gastronomiebetrieb im Erdgeschoss vorgesehen . Mit diesen Plänen sind einige Änderungen und Vorbereitungsmaßnahmen verbunden: So muss der Bebauungsplan geändert werden und eventuell muss der Wochenmarkt temporär umsiedeln, während die Marktfläche am Sand modernisiert wird. Mit Letzterem sollte ursprünglich im März 2018 begonnen werden, bis heute ist aber noch kein Spatenstich erfolgt. Erst seit 2014 und nach intensivem Drängen der CDU-Bürgerschaftsfraktion hat das Harburger Bezirksamt eine Statistik mit den wesentlichen Daten über die Entwicklung der Harburger Wochenmarktbeschicker und deren Angebote eingeführt. Weiterhin erhalten Marktbeschicker nur in Harburg – im Gegensatz zu den Wochenmärkten in anderen Bezirken – keine Rabatte durch Saison - oder Monatsgebühren. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Gibt es einen Zeitplan für die Umgestaltung der Wochenmarkt-Fläche? a) Wenn ja, wie sieht der zeitliche Ablauf aus? Die aktuelle Zeitplanung sieht vor, mit vorbereitenden Leitungsarbeiten im Herbst 2018 zu beginnen und den Umbau der Wochenmarktfläche in der ersten Jahreshälfte 2019 durchzuführen. Es wird momentan von einer Bauzeit von circa zwölf – 14 Monaten für alle Baufelder ausgegangen. b) Aus welchen Gründen wurde noch nicht mit den baulichen Umbaumaßnahmen begonnen? Im Erläuterungsbericht der Schlussverschickung vom 18. Januar 2018 zur oben genannten Maßnahme wurde als Baubeginn Herbst 2018 genannt. Diese Angabe hat weiterhin Bestand. Der Termin resultiert aus den vergaberechtlich einzuhaltenden Planungsphasen. 2. Gibt es einen Zeitplan für die Neugestaltung der Westbebauung? Drucksache 21/13831 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn ja, wie sieht der zeitliche Ablauf aus? 3. Wurden bereits die notwendigen B-Planänderungen vorgenommen? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht und wann ist mit der notwendigen B-Planänderung zu rechnen? Die Westrandbebauung Sand in Harburg wird mit dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Harburg 71 überplant. Der zeitliche Ablauf und die Umsetzung des Umbaus hängen vom Fortschritt des Verfahrens ab. Zurzeit liegt der Bebauungsplanentwurf bis zum 31. August 2018 öffentlich aus. 4. Bei dem Architektenentwurf, der den Realisierungswettbewerb für die Westbebauung gewonnen hatte, gilt die Gestaltung des Erdgeschosses als Schwachpunkt. a) Wurde die Planung diesbezüglich noch einmal geändert und wenn ja, auf welche Weise? Nach dem Preisgericht wurde der Architektenentwurf hinsichtlich der Fassade umgestaltet , indem weitere Fenster und Türen vorgesehen sind. b) Wenn nein, warum nicht? Entfällt. 5. Steht bereits fest, wer die gewerblichen Mieter in dem neuen Gebäude am Sand sein werden? Wenn ja, welche Mieter sind dies? 6. Steht schon fest, welche Gastronomie in dem neuen Gebäude am Sand einziehen wird? Wenn ja, welche wird das sein? Nach Kenntnis des zuständigen Bezirksamtes ist der Investor in Gesprächen mit unterschiedlichen potenziellen Mietern. 7. Wie soll künftig mit dem Parken am Nachmittag auf dem Sand verfahren werden, insbesondere vor dem Hintergrund, dass dort eine Gastronomie und Seniorenwohnungen entstehen sollen? Die Wochenmarktfläche kann weiterhin außerhalb der Marktzeiten, werktags von 16 Uhr bis 3 Uhr sowie ganztägig an Sonn- und Feiertagen als öffentlicher Parkplatz genutzt werden. Eine Sonderregelung für die Gastronomie beziehungsweise die Seniorenwohnungen ist nicht vorgesehen. 8. Mit welchen Beeinträchtigungen ist während der geplanten Baumaßnahmen – und zwar sowohl bezüglich der Umgestaltung der Marktfläche als auch bezüglich des Neubaus an der Westseite des Sand – für den Ablauf des Wochenmarktes zu rechnen? Während des Umbaus der Marktfläche wird der Wochenmarkt auf den Harburger Rathausplatz verlagert und kann dort uneingeschränkt an sechs Tagen stattfinden. Bei dem Umbau der umliegenden Tiefbauflächen sind Einschränkungen bei der Anfahrbarkeit der Marktfläche aus östlicher Richtung und bei der Anzahl der zur Verfügung stehenden öffentlichen Kundenparkplätze zu erwarten. Die Hauptzufahrt zum Markt aus Richtung Norden steht durchgehend zur Verfügung. Die fußläufige Erreichbarkeit für Kunden wird sichergestellt. Durch den Neubau an der Westseite des Sandes sollen keine relevanten Beeinträchtigungen des Marktbetriebes entstehen. Für die Erstellung der Baugrube und der Baustelleneinrichtung ist mit der Einschränkungen im Bereich der Zufahrt und der öffentlichen Parkplätze zu rechnen. 9. Für welchen Zeitraum ist der Umzug des Wochenmarktes auf den Rathausplatz vorgesehen? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13831 3 10. Gibt es mögliche Nutzungskonflikte von Wochenmarkt und Weihnachtsmarkt auf dem Rathausplatz und wie sollen diese gelöst werden? Die temporäre Verlagerung des Wochenmarktes auf den Rathausplatz ist ausschließlich in der ersten Jahreshälfte 2019 vorgesehen. Die Belegung des Rathausplatzes durch den Weihnachtsmarkt findet in den Monaten November/Dezember statt, daher sind keine Nutzungskonflikte zu erwarten. 11. Wann rechnet der Senat mit einem endgültigen Abschluss der Bauarbeiten – sowohl bezüglich der Umgestaltung der Marktfläche als auch bezüglich des Neubaus an der Westseite des Sand? Der Beginn und die Beendigung der Westrandbebauung Sand sind vom Verlauf des Bebauungsplanverfahrens abhängig. Daher ist eine verbindliche Terminierung zum Hochbau noch nicht möglich. Der Teilbereich mit der Wochenmarktfläche wird voraussichtlich Mitte 2019 fertiggestellt. Mit einem Abschluss der Gesamttiefbaumaßnahme „Umgestaltung Marktplatz Sand mit näherem Umfeld“ wird Ende 2019/Anfang 2020 gerechnet. 12. Welche Ergebnisse liefert die seit 2014 eingeführte Statistik über die Entwicklung der Wochenmarktbeschicker und ihrer Angebote auf dem Wochenmarkt Harburg-Sand? Nach Auswertung der Statistik hat sich die durchschnittliche Anzahl der Marktbeschicker vom Jahr 2014 bis 2017 um 3,41 verringert. Das zu Beginn des Zeitraums vorhandene Warenangebot war dennoch durchgehend vollständig abgedeckt. 13. Gibt es mittlerweile Überlegungen, Rabatte durch Saison- oder Monatsgebühren oder andere attraktive Angebote für die Harburger Wochenmarktbeschicker anzubieten? a) Wenn ja, seit wann und welche Angebote? b) Wenn nein, warum nicht? Die Möglichkeit einer sogenannten Dauerzulassung für die Marktbeschicker wurde in gemeinsamen Treffen mit den Marktobleuten (gewählte Vertreter der Marktbeschicker ) beraten. Den vereinzelt vorgetragenen Wunsch, anstelle täglicher Gebührenzahlungen eine monatliche Zahlung vorzusehen, hat das Bezirksamt Harburg im Einvernehmen mit den Marktobleuten danach nicht weiter verfolgt. Gründe dafür sind: Das Bezirksamt Harburg veranschlagt derzeit den nach der Markt- und Benutzungsverordnung für Tageszugelassene niedrigsten Gebührensatz von 3,10 Euro pro Frontmeter. Eine Dauerzulassung soll gegenüber der Tageszulassung pro Frontmeter um 0,70 Euro günstiger sein. Vor dem Hintergrund der erforderlichen Kostendeckung wären bei Vergünstigungen für Dauerzulassungen die Gebühren für Tageszulassungen im Gegenzug sofort zu erhöhen. Der Abzug von 0,70 Euro würde auf dann wiederum auf erhöhten Gebührensatz für Tageszulassungen erfolgen. Gebühren für die Dauerzulassung würden händlerbezogen einmalig zu Monatsbeginn für alle Markttage des Monats erhoben. Eine Erstattung für Fehltage beziehungsweise eine Verringerung für planbare „Nichtteilnahmen“ hingegen gäbe es nicht. Im Übrigen führen auch Veränderungen von Marktständen zu einer komplizierten , tagesaktuellen Abrechnung. Wenn diese an bestimmten Wochentagen oder saisonal vergrößert würden, wäre für Ergänzungen die zusätzliche Gebühr nach dem Tageszulassungssatz zu erheben.