BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13838 21. Wahlperiode 31.07.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christel Nicolaysen (FDP) vom 23.07.18 und Antwort des Senats Betr.: Rechnungshofbericht 2018 – Auswahl von Trägern im Sozialbereich Im Jahresbericht 20181, Rn. 98, kritisiert der Rechnungshof, „dass die Behörde ohne nachvollziehbare Begründung auch Zuwendungsanträge akzeptierte und Träger auswählte, obwohl nach deren eigenen Angaben Zuwendungsvoraussetzungen nicht erfüllt waren; ihre Ankündigung, der Qualifikation des Personals eine besondere Gewichtung oder Maßgeblichkeit beimessen zu wollen, nicht wirksam umsetzte; im Vermerk über das Ergebnis der Antragsprüfung nicht nachvollziehbar begründete, wenn sie Anlass sah, von den Vorgaben abzuweichen; nach Auswahl von Trägern die Anforderungen an die Qualifikation des einzusetzenden Personals nicht bzw. verändert in die konkreten Zuwendungsbescheide übernahmen, ohne die hierfür maßgeblichen Gründe im Zuwendungsverfahren zu benennen.“ In der Stellungnahme des Senats2, Seite 6, räumt die BASFI die Feststellungen des Rechnungshofs für einzelne Vorgänge ein. Die Kritik zur Nachvollziehbarkeit der Zuwendungsvoraussetzungen teilt die BASFI mit der Begründung „die ausgeschriebenen Zuwendungsvoraussetzungen seien nicht zwingend Ausschlusskriterien und ließen Bewertungsspielräume zu“ nicht. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Zuwendungsentscheidungen hat die BASFI in den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018 bei der Auswahl von Trägern im Sozialbereich getroffen? (Bitte nach positiven und negativen Bescheiden differenzieren ). Die Zuwendungsentscheidungen der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) werden quartalsweise im Transparenzportal unter 1 Drs. 21/12000, vergleiche https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/61242/ jahresbericht_2018_des_rechnungshofs_der_freien_und_hansestadt_hamburg.pdf. 2 Drs. 21/12970, vergleiche https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/62271/ stellungnahme_des_senats_zum_jahresbericht_2018_des_rechnungshofs_ueber_die_ pruefung_der_haushalts_und_wirtschaftsfuehrung_der_freien_und_hansestadt_h.pdf. Drucksache 21/13838 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 www.transparenz.hamburg.de veröffentlicht. Daraus sind alle positiven und negativen Bescheide ersichtlich. 2. In wie vielen „einzelnen Vorgängen aus dem Jahr 2016“ räumt der Senat die Feststellungen des Rechnungshofes ein? a. Kann der Senat inhaltliche Beispiele dieser Vorgänge erläuternd darstellen? Der Rechnungshof hat sechs Bekanntgabeverfahren geprüft. Innerhalb dieser Prüffälle teilt die BASFI seine Feststellungen teilweise. b. Gab es auch in den Jahren 2015 und 2017 Zuwendungsentscheidungen , die nicht konform waren mit den Bekanntgabevoraussetzungen ? Wenn ja, wie viele? Warum? Nein. c. Was hat beziehungsweise beabsichtigt der Senat veranlasst/zu veranlassen , um der Kritik des Rechnungshofes nachzukommen? Die BASFI überarbeitet derzeit ihre interne Dienstvorschrift zur Vergabe von Zuwendungen . Im Übrigen siehe Drs. 21/12639. 3. Wie viele Überprüfungen von Trägern im Sozialbereich fanden in den Jahren 2015 – 2018 statt? a. Bei wie viele Trägern ist der BASFI durch die Überprüfung (oder anderweitig) aufgefallen, dass die Zuwendungsvoraussetzungen nachträglich nicht mehr vorlagen? Bitte Beispiele angeben. b. Welche Konsequenzen hat der Senat daraus gezogen? Gibt es beispielsweise eine Rote Liste mit unzuverlässigen Trägern? Die BASFI überprüft Träger im Rahmen der Antragsprüfung und der Verwendungsnachweisprüfung . In welchen Fällen die BASFI Ablehnungsbescheide nach Antragsprüfung erlassen hat, siehe Antwort zu 1. Die von der BASFI erlassenen Zuwendungen werden im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung gemäß der VV zu § 46 LHO standardmäßig oder weitergehend geprüft. Dabei wurde bisher in vier Fällen festgestellt, dass die Zuwendungsvoraussetzungen entfallen sind (zum Beispiel aufgrund Zweifeln an der ordnungsgemäßen Geschäftsführung). Im Übrigen werden als Ergebnis der Verwendungsnachweisprüfung nicht zweckentsprechend verwendete Mittel zurückgefordert. Die BASFI führt keine „Rote Liste“. 4. Was genau meint der Senat mit der Aussage, die ausgeschriebenen Zuwendungsvoraussetzungen seien nicht zwingend Ausschlusskriterien ? a. Enthalten/Enthielten die Ausschreibungen zwingende und optionale Zuwendungsvoraussetzungen? Ja. b. Beabsichtigt der Senat zukünftig, nachvollziehbarer Auszuschreiben ? Wenn nein, warum nicht? Ja. Im Übrigen siehe Antworten zu 2.