BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13839 21. Wahlperiode 31.07.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christel Nicolaysen (FDP) vom 23.07.18 und Antwort des Senats Betr.: Rechnungshofbericht – Unterbringung in und nach dem Asylverfahren Im Jahresbericht 20181, Rn. 689-715, hat der Rechnungshof unter anderem für sieben ausgewählte Erstaufnahmeeinrichtungen für die Jahre 2015 und 2016 untersucht, inwieweit ihr Betrieb den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprach und ob die mit den Betreiberinnen und Betreibern vereinbarte Kostenerstattung ordnungsgemäß und unter Einhaltung der kassenrechtlichen Vorschriften erfolgte. Der Rechnungshof hat folgende Mängel festgestellt: Leistungsstandards (Rn. 700): Es fehlen Vorgaben für Leistungen und Beschaffungen in konkretisierter Form sowie eine lückenlose Dokumentation der Beschaffungsvorgänge. Erstattung fragwürdiger Kosten (Rn. 702 ff.): Es wurden entgegen der Intention der Verwaltung unter anderem neue Gesellschaftsstrukturen finanziert; Gemeinkostenzuschläge zu hoch berechnet; Personalkosten, Sicherheitsdienstleistungen, Reinigungsdienstleistungen und Dolmetscherdienstleistungen unzulänglich abgerechnet und kontrolliert. Vergütungsform/Wirtschaftlichkeit (Rn. 710): Die bemängelten Strukturen für ein Controlling sollen zwischenzeitlich erledigt sein. In der Stellungnahme des Senats2, Seite 17, räumt die BIS die Feststellungen des Rechnungshofs ein. Dem Rechnungshof sollte bis zum 30. April 2018 über den erreichten Sachstand berichtet werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie ist der aktuelle Sachstand, der dem Rechnungshof bis zum 30.04.2018 berichtet werden sollte? Dem Rechnungshof wurde berichtet, dass bei insgesamt 39 Standorten, die ab 2016 zur Unterbringung von Flüchtlingen dienten, die nachträgliche Prüfung von Abrechnungen für 26 erfolgt. In 13 Fällen dieser Prüfungen wurde die Prüfung mit einer 1 Drs. 21/12000, vergleiche https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/61242/ jahresbericht_2018_des_rechnungshofs_der_freien_und_hansestadt_hamburg.pdf. 2 Drs. 21/12970, vergleiche https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/62271/ stellungnahme_des_senats_zum_jahresbericht_2018_des_rechnungshofs_ueber_die_ pruefung_der_haushalts_und_wirtschaftsfuehrung_der_freien_und_hansestadt_h.pdf. Drucksache 21/13839 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Rückforderung abgeschlossen. Bei den anteiligen Rückforderungen handelt es sich um die Positionen Verwaltungskostenumlage, Bewirtungskosten, Fahrtgelder, Kosten für Ausstattungsgegenstände, Rechtsberatungskosten, Kfz-Kosten sowie um die Rückzahlung von Doppelzahlungen. Da die Prüfungen im Einwohner-Zentralamt noch nicht abgeschlossen sind, hat der Rechnungshof um erneute Berichterstattung zum 28. Februar 2019 gebeten. 2. Leistungsstandards: a. Zu welchen Ergebnissen haben die Verhandlungen mit den Betreibern der Erstaufnahmeeinrichtungen bezüglich der klareren Gestaltung der Beschaffungsprozesse hinsichtlich Verantwortung, Struktur und Transparenz geführt? Siehe Drs. 21/13449. b. In wie vielen und in welchen Fällen ist es zur Nichterstattung von Rechnungen gekommen? (Bitte, wenn möglich, auch Höhe der Rechnung und Inhalt angeben). Im Rahmen der Beschaffungsprozesse werden Anschaffungen im Vorwege bereits mit der zuständigen Behörde abgeklärt, sodass Kürzungen oder Nichterstattungen vermieden werden konnten. 3. Erstattung fragwürdiger Kosten: a. Wie viele Fälle sollen in 2018 insgesamt überprüft werden? b. Wie viele Fälle wurden bisher bereits überprüft? c. In wie vielen Fällen und in welcher Höhe kam es zu Rückforderungen ? d. Ist dem Senat die Reaktion der Betreiber auf die Rückforderungen bekannt? Bezüglich der geprüften und noch zu prüfenden Fälle der Vorjahre siehe Antwort zu 1. Alle bislang im Jahr 2018 eingegangenen Abrechnungen der Betreiber werden und wurden entsprechend den vom Rechnungshof gestellten Anforderungen vor Auszahlung geprüft. Rückforderungen konnten somit verhindert werden, da es zu keinen unberechtigten Auszahlungen kam. 4. Ist aus Sicht der BIS das Controlling nunmehr ausreichend gewährleistet ? Mit den installierten Controllingmaßnahmen ist durch die veränderten Prüf- und Berichtsprozesse eine anforderungsgerechte Abbildung der Zahlungsvorgänge gewährleistet. Überzahlungen oder ungerechtfertigte Zahlungsansprüche werden damit vermieden. 5. Sieht der Senat weiteren Handlungsbedarf, um den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nachzukommen? Der Senat richtet sein Handeln stets an den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit aus und ist dabei bestrebt, sämtliche Prozesse im Sinne dieser Grundsätze kontinuierlich zu überprüfen und zu verbessern. In diesem Rahmen wurden die Beschaffungsprozesse innerhalb des Einwohner-Zentralamtes angepasst.