BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13840 21. Wahlperiode 31.07.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 23.07.18 und Antwort des Senats Betr.: Pensions- und Beihilferückstellungen (III) – Welche konkreten Auswirkungen hat die Anpassung der Berechnungsmethodik? Ende des Jahres 2017 beziehungsweise Anfang des Jahres 2018 wurde auf Grundlage eines entsprechenden Gutachtens eine Änderung der Berechnungsmethodik der Pensions- und Beihilferückstellungen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) vorgenommen. Mit Drs. 21/11350 und 21/11780 hatte der Senat erste Fragen zu den hieraus folgenden Konsequenzen beantwortet. Zwischenzeitlich liegt auch das aktuelle versicherungsmathematische Gutachten zur notwendigen Höhe der Pensions- und Beihilferückstellungen in den Jahren 2017 fortfolgende vor. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie hoch lag der Betrag, um den die Pensions- und Beihilferückstellungen der FHH aufgrund der geänderten Berechnungsgrundlagen zum 31.12.2017 beziehungsweise nachträglich zum 31.12.2014 anzupassen waren? Haben sich die in Drs. 21/11780 genannten 3,3 Milliarden Euro als auskömmlich erwiesen oder wurde dieser Betrag noch verändert? Wenn ja, um welche Summe? Die Nettozuführung zu den Pensions- und Versorgungsbeihilferückstellungen betrug im Jahr 2017 3.938 Millionen Euro. Davon waren 3.306 Millionen Euro unverändert gegenüber der Drs. 21/11780 nach Artikel 40 § 5 Absatz 5 SNHG vom Haushaltsausgleich auszunehmen. 2. Wie hoch lagen auf Grundlage der Erkenntnisse des aktuellsten versicherungsmathematischen Gutachtens die gesamten Brutto-Zuführungen zu den Pensions- und Beihilferückstellungen im Jahr 2017 (Gesamtversorgungsaufwand )? Welcher Anteil davon wurde dezentral veranschlagt ? Im Jahr 2017 betrug die Bruttozuführung zu den Pensions- und Versorgungsbeilhilferückstellungen der Kernverwaltung, Landesbetriebe, Hochschulen und Abgeordneten 5.515,5 Millionen Euro. Dezentral waren daran die Behörden und Ämter mit einem Anteil von 883,5 Millionen Euro beteiligt. Im Einzelplan 1.01 Bürgerschaftskanzlei wurden 4,96 Millionen Euro als Zuführung zu den Abgeordnetenrückstellungen gebucht. a. Wie hoch lagen die Netto-Zuführungen 2017 nach Auflösung von Rückstellungen zwecks ergebnisneutraler Zahlung von Versorgungsleistungen ? Siehe Antwort zu 1. Drucksache 21/13840 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 b. Wie hoch liegen auf Grundlage des genannten Gutachtens die notwendigen Brutto- sowie Netto-Zuführungen zu den Pensions- und Beihilferückstellungen in den Jahren 2018 bis 2022? Welcher Anteil davon wird dezentral veranschlagt? Für das Jahr 2018 werden aufgrund des aktuellen Gutachtens für die Kernverwaltung, Landesbetriebe und Hochschulen eine Nettozuführung von 852,4 Millionen Euro sowie eine Bruttozuführung von 2.449,8 Millionen Euro erwartet. Für den dezentralen Anteil ergibt sich daraus gegenüber der mit dem Haushaltsplan 2017/2018 vorgelegten Verteilung keine strukturelle Änderung. Darüber hinaus bildet das Gutachten die Grundlage für die Veranschlagung der Versorgungsaufwendungen im Haushaltsplan-Entwurf 2019/2020, siehe Anlage 1. 3. Wie hoch fällt der jeweilige jährliche Mehraufwand für die Zuführung zu den Versorgungsrückstellungen in den Jahren ab 2017 im Vergleich zu den Prognosen aus dem versicherungsmathematischen Gutachten des vergangenen Jahres aus? (Bitte jahresweise auflisten.) Im Jahr 2017 3.347 Millionen Euro, im Jahr 2018 279 Millionen Euro, im Jahr 2019 297 Millionen Euro, im Jahr 2020 283 Millionen Euro und im Jahr 2021 278 Millionen Euro. 4. Führt die geänderte Berechnungsmethodik zu Änderungen der Versorgungszuschlagssätze auf die Bezüge beziehungsweise Entgelte aktiven Personals? Wenn ja, wie hoch lagen sie bislang und wie hoch liegen sie zukünftig jeweils für Beamte und Angestellte? Welcher Anteil entfällt dabei jeweils auf Rückstellungen für Pensionen beziehungsweise Ruhegelder und die Versorgungsbeihilfen? Ja, zu den geänderten Zuschlagssätzen siehe Anlage 2. 5. Wie haben sich die Versorgungszahlungen der FHH im Ist seit 2014 entwickelt? Welcher Teil entfiel dabei jeweils auf Pensionen, Ruhegelder und Versorgungsbeihilfen? (Bitte jahresweise auflisten.) Siehe Anlage 3. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13840 3 Anlage 1 Angaben in Mio. Euro 2019 2020 2021 2022 Gesamtzuführung inkl. Abgeordneter („Brutto “) 2.639,6 2.695,7 2.745,9 2.789,0 Davon prognostizierter zentraler Rückstellungsaufwand („Netto“) 939 944 951 958 Von der Gesamtzuführung ist dezentral in der Kernverwaltung geplant: Angaben in Mio. Euro 2019 2020 2021 2022 Behörden und Ämter 1.151 1.171 1.190 1.208 Abgeordnete (Bürgerschaftskanzlei) 1,6 1,7 1,9 2,0 Drucksache 21/13840 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage 2 Statusgruppe Zuschlagsart Zuschlagssatz bis 2018 Zuschlagssatz ab 2019 Beamtinnen/Beamte Pensionsrückstellung 39% 48% Beamtinnen/Beamte Versorgungsbeihilferückstellung 8,5% 11% Tarifbeschäftigte Rückstellung Zusatzversorgung 8% 7% Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13840 5 Anlage 3 Entwicklung der zahlungswirksamen Aufwendungen für Versorgung unter Berücksichtigung periodengerechter Abgrenzung zum Jahreswechsel Angaben in Mio. Euro 2014 2015 2016 2017 01.-06.2018 Versorgungsbezüge Beamtinnen /Beamte, Richterinnen /Richter, Senatorinnen /Senatoren 1.126,4 1.125,9 1.165,7 1.203,7 618,8 Ruhegeld Tarifbeschäftigte 121,1 121,6 121,8 123,2 59,8 Versorgungsbeihilfe 164,2 179,6 178,6 191,0 110,2