BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13846 21. Wahlperiode 31.07.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 24.07.18 und Antwort des Senats Betr.: Störungen der öffentlichen Sicherheit durch den Einsatz von sogenannten Laserpointern gegenüber Flugzeugführern (III) Bereits mit den Schriftlichen Kleinen Anfragen vom 5. August 2016 (Drs. 21/5517) und 9. August 2017 (Drs. 21/10045) hat der Senat über den strafbaren Einsatz von Laserpointern gegenüber Flugzeugführern zwischen 2015 und Anfang 2017 berichtet. Durch die bewusste Blendung der Piloten werden der Absturz und damit der Tod der Besatzung, Passagiere und unbeteiligter Dritter in Kauf genommen. Derartige Eingriffe in den Luftverkehr bleiben ein gefährliches Problem. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Anzeigen wegen Attacken durch Laserpointer gegenüber Piloten von Flugzeugen und Hubschraubern sind jeweils in Hamburg im Jahr 2017 sowie im Jahr 2018 (Stichtag 30. Juni 2018) jeweils von Luftfahrtunternehmen , Flugzeugführern oder -haltern, Hubschrauberpiloten oder Ähnlichen erstattet worden? In der Polizeilichen Kriminalstatistik werden Angriffe auf Luftfahrzeuge im Sinne der Fragestellung nicht gesondert statistisch erfasst. Gemäß einer internen Auswertung der für diese Delikte zuständigen Dienststelle des Landeskriminalamtes sowie der Sonderkommission „Schwarzer Block“ sind von der Polizei vom 1. Januar 2017 bis zum 30. Juni 2018 die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten Zahlen erfasst worden : Jahr Anzeigen 2017 27 2018 9 Im Übrigen siehe Drs. 21/10045. 2. Wie viele der Anzeigen haben jeweils seit 2015 in welchem Jahr dazu geführt, dass ein Störer ermittelt werden konnte? In den Jahren 2017 und 2018 konnte jeweils in einem Fall ein Tatverdächtiger ermittelt werden (vergleiche Antwort zu 5.) Im Übrigen siehe Drs. 21/10045 und 21/5517. 3. Wie viele dieser Störungen sind in Hamburg seit 2015 in welchem Jahr bei einem Strafgericht zur Anklage gebracht worden? 4. Wie viele dieser Anklagen haben seit 2015 in welchem Jahr zu welcher Verurteilung geführt? Drucksache 21/13846 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Inwieweit sind die Ermittlungen und Strafverfolgung hinsichtlich des Einsatzes eines Laserpointers gegen einen Polizeihubschrauber am 6. Juli 2017 während des G20-Gipfels fortgeschritten? Der 2017 ermittelte Störer wurde nach Anklageerhebung der Staatsanwaltschaft Hamburg durch das Amtsgericht Hamburg-Altona am 20. Juni 2018 wegen versuchten gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr in Tateinheit mit versuchter Körperverletzung gemäß §§ 315 Absatz 1 Nummer 4 und Absatz 2, 223 Absatz 1 und Absatz 2, 22, 23, 52 StGB zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt . Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Im Übrigen siehe Drs. 21/10045. 6. Welche weiteren Maßnahmen hat der Senat in der Zwischenzeit gegen den Angriff auf Flugzeugführer in Hamburg durch den Einsatz sogenannter Laserpointer jeweils wann durch welche Behörde ergriffen beziehungsweise plant dies zukünftig? Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH, die Polizei und die Luftaufsicht der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation arbeiten hinsichtlich solcher Vorfälle eng zusammen. Im Übrigen siehe Drs. 21/10045.