BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13847 21. Wahlperiode 31.07.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Carola Ensslen und Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 24.07.18 und Antwort des Senats Betr.: Hamburg hat Platz! Vor zwei Jahren forderte der Ottenser Gesprächskreis zu Flucht und Migration in seinem ersten offenen Brief vom Hamburger Senat, als Beitrag zur Milderung des Leidens von Opfern europäischer Abschottungspolitik 1.000 Geflüchtete aufzunehmen, die in Griechenland und Italien unter menschenunwürdigen Bedingungen leben müssen. Aus dem offenen Brief an den Ersten Bürgermeister und die Sozialsenatorin „Hamburg hat Platz!“ wurde eine gleichnamige Petition, die von 35 Hamburger Organisationen (darunter ver.di und GEW) sowie über 4.600 Einzelpersonen unterstützt wurde. Im November 2017 überreichten die Organisatoren/-innen die Petition im Rathaus. Schon seit geraumer Zeit fordert Gesine Schwan, dass Kommunen selbst über die Aufnahme weiterer Geflüchteter entscheiden können und dafür direkt EU-Mittel erhalten sollen, soweit sie überzeugende Integrationskonzepte vorlegen. Es gibt Beispiele von Städten in Europa, wie Malmö, Stockholm , Amsterdam, Wien, Palermo, Barcelona und Valencia, die sich Städte der Zuflucht nennen und freiwillig über ihre Verpflichtungen hinaus mehr Geflüchtete aufnehmen. Auch Berlin arbeitet nun daran, dem Forum „Solidarity Cities“ beizutreten. Stadtstaaten wie Berlin und Hamburg haben es etwas leichter als Kommunen, eigene Akzente in der Flüchtlingspolitik zu setzen. Sie können etwa im Einvernehmen mit dem Bundesinnenministerium im Rahmen des § 23 Absatz 1 AufenthG Aufnahmeprogramme beschließen. Bei den Dublin-Verfahren gibt es ein Selbsteintrittsrecht des Bundesamtes für Migration, für das sich Kommunen und Bundesländer einsetzen können. Angesichts einer insbesondere vom Bundesinnenminister betriebenen Stimmungsmache gegen eine Willkommenskultur ist es wichtiger denn je, ein deutliches Zeichen für eine offene Gesellschaft zu setzen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, die zivilgesellschaftliche Forderung nach der Aufnahme von 1.000 Geflüchteten insbesondere aus Griechenland und Italien umzusetzen? Welche Hindernisse gibt es? Bitte die Rechts- und Sachlage genau schildern. 2. Welche Überlegungen seitens des Senats gibt es, die zivilgesellschaftliche Forderung nach der Aufnahme von 1.000 Geflüchteten umzusetzen ? Welche Schritte wurden dazu unternommen oder sollen unternommen werden? Wenn nein, warum nicht? Drucksache 21/13847 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Welche Bestrebungen gibt es seitens des Senats, die in seinem Einflussbereich stehenden Voraussetzungen für die Aufnahme von Geflüchteten über die unmittelbaren Verpflichtungen hinaus zu schaffen beziehungsweise sich für deren Schaffung einzusetzen? Das Anliegen war bereits Gegenstand des Antrags der Fraktion Die Linke in Drs. 21/4894, den die Hamburgische Bürgerschaft mit Beschluss vom 29. März 2017 abgelehnt hat (Plenarprotokoll Nummer 21/55). Der Senat hat hierzu Stellung genommen, siehe Bericht des Innenausschusses Drs. 21/8283. 4. Wird der Senat sich bereiterklären, etwa aus Seenot gerettete Geflüchtete in Hamburg aufzunehmen? Wenn ja, in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht? Hamburg wird sich auch weiterhin an gemeinsamen, zwischen Bund und Ländern abgestimmten Aufnahmeverfahren beteiligen. 5. Gibt es Überlegungen seitens des Senats, die Idee der „Stadt der Zuflucht“ zu unterstützen? Wenn ja, wie genau? Wenn nein, warum nicht? Nein, siehe Antwort zu 1. bis 3. 6. Welche Planungen seitens des Senats gibt es zu dem vorhandenen Landesaufnahmeprogramm für Angehörige hier lebender Syrer/-innen? Soll es verlängert werden und welche Änderungen sind gegebenenfalls geplant? Die gemäß § 23 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) zuständige oberste Landesbehörde wird über eine Verlängerung und über etwaige Änderungen zeitnah vor Ablauf der Geltungsdauer der aktuellen Aufnahmeanordnung (30. November 2018) entscheiden. 7. Wie bewerten der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden die Erfahrungen mit der Durchführung des Landesaufnahmeprogramms? Welche Möglichkeiten werden gesehen, bürokratische und formale Hürden abzubauen? Die zuständige Behörde bewertet die Erfahrungen positiv. Das Landesaufnahmeprogramm hat sich als sinnvolle Ergänzung der übrigen aufenthaltsrechtlichen Instrumente einer Aufnahme von Familienangehörigen geflüchteter Syrer erwiesen. Ein Bedarf, Änderungen am bisherigen Aufnahmeverfahren vorzunehmen, wird nicht gesehen. 8. Wie viele Verpflichtungserklärungen wurden im Jahr 2018 (Stand 24.07.2018) abgegeben? Im Rahmen des Landesaufnahmeprogramms hat die zuständige Behörde im Jahr 2018 bis zum Stichtag 24. Juli 2018 insgesamt 24 Verpflichtungserklärungen entgegengenommen . 9. Wie viele Personen haben im Jahr 2018 (Stand 24.07.2018) eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 AufenthG erhalten? Im Jahr 2018 haben bis zum Stichtag 24. Juli 2018 25 Personen erstmals eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 AufenthG erhalten.