BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13855 21. Wahlperiode 31.07.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Rath (CDU) vom 25.07.18 und Antwort des Senats Betr.: Erstaufnahmen schließen, ihre Ausstattungen bleiben – Hat der Senat im Blick, was damit passiert? (III) Drs. 21/13297 gibt Anlass für Nachfragen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Zahlreiche Gegenstände sollen als Ausstattung an die Soko „Schwarzer Block“ und die Gefangenensammelstelle zum G20-Gipfel gegeben worden sein. Was ist mit den Materialien danach passiert? Wo werden sie jetzt unter wessen Verantwortung verwendet oder eingelagert? Die Gegenstände werden weiterhin überwiegend im Bereich der Soko „Schwarzer Block“ genutzt. Über die Verwendung oder Lagerung dieser Gegenstände wird nach Auflösung der Soko entschieden. Dort nicht mehr benötigte Gegenstände konnten in anderen Bereichen der Polizei eingesetzt werden oder wurden zur weiteren Verwendung dem Zentralen Koordinierungsstab Flüchtlinge (ZKF) zurückgegeben. Diese Gegenstände werden derzeit eingelagert und sind in der Inventarliste erfasst. 2. Zum Standort Havighorster Weg heißt es, dass das Mietverhältnis am 11. April 2016 begonnen hätte und frühestens zum 30. April 2026 beendet werden könne. Allerdings wurde das Gebäude im Rahmen der Unterbringungskrise käuflich für 7,5 Millionen Euro erworben. Wer ist Eigentümer und wer ist Mieter? Und warum gibt es kein Kündigungsrecht vor dem Jahr 2026? Der Eigentümer des Standortes ist der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen. Die Mieterin ist die Behörde für Inneres und Sport, Einwohner- Zentralamt. Das Objekt kann bei Bedarf als Notfallstandort hergerichtet werden. Die Verhandlungen zur Folgeverwertung der Immobilie sind noch nicht abgeschlossen. Steht die Folgeverwertung fest, ist damit auch eine Beendigung des Mietverhältnisses vorgesehen. 3. In Drs. 21/13297 heißt es, zur künftigen Nutzung des Grundstücks seien die Überlegungen und Planungen noch nicht abgeschlossen. Da das Sportcenter direkt unter einer Hochspannungsleitung liegt und die Halle selbst stark sanierungsbedürftig ist, sind die Möglichkeiten der künftigen Nutzung massiv eingeschränkt. Bietet es sich an, dass Grundstück nach Abriss des Gebäudes für die gewerbliche Nutzung zu entwickeln? Wenn ja, welche Planungen gibt es diesbezüglich? Wenn nein, warum nicht und welche Planungen gibt es stattdessen? Der Sachstand entspricht weiterhin den Angaben in der Drs. 21/13297. Drucksache 21/13855 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Drs. 21/8937 informiert darüber, dass zum 14. Juli 2018 der Mietvertrag für den Standort in Bad Segeberg ausläuft. a) Welche monatlichen Kosten hat der Standort seit Juli 2017 verursacht ? Bitte nach Monaten und Art der Kosten aufschlüsseln? Kosten vom 01. Juli 2017 bis zum 31. Dezember 2017 Kosten vom 1. Januar 2018 bis zum 14. Juli 2018 Fixkosten gesamt (belegungsunabhängig/pauschal)* 3.888.271,62€ 3.870.905,05€ Miete und Bewirtschaftung 2.887.714,80 3.128.357,70€ Investitionskosten 135.000€ 146.250€ Betreuung, Verwaltung, Betrieb der Liegenschaft 715.556,82€ 596.297,35€ Personalkosten 0€ 0€ Zentrale IT-Kosten 0€ 0€ Beschulung* 150.000€ 0€ Variable Kosten gesamt (belegungsabhängig) 529.488,86€ 452.005,17€ Catering/Verpflegung 37.627,80 0€ Hausärztliche Versorgung 84.890,63 0€ Wachdienst 406.970,43 452.005,17€ * Vereinzelte Kostenverrechnungen (über den 1. Juli 2017 hinaus) beruhen auf vertraglichen Vereinbarungen, die nicht vorzeitig beendet werden konnten. Die Darstellung nach Monaten ist aufgrund von Pauschalverrechnungen und periodenfremden Buchungen nicht möglich. Personal des Standortes Bad Segeberg wurde nach Beendigung der Nutzung in Hamburger Erstaufnahmeeinrichtungen eingesetzt. Bei einzelnen Kostenpositionen kann es aufgrund von Nachverrechnungen oder Rückerstattungen von Kosten zwischen dem Bundesland Schleswig-Holstein und Hamburg noch zu Korrekturen kommen. b) Wie wurde der Standort seit Auszug der letzten Flüchtlinge aus Hamburg genutzt? Die Polizei Hamburg hat Teilbereiche des Objektes in Bad Segeberg während des G20-Einsatzes vom 26. Juni 2017 bis zum 9. Juli 2017 für die Unterbringung auswärtiger Kräfte in Anspruch genommen. Im Übrigen wird der Standort seitdem als Reserve - und Notfallstandort genutzt. c) Gibt es Ausstattungsgegenstände, die Hamburg von diesem Standort im vergangenen Jahr erhalten hat beziehungsweise nun nach vollständiger Abgabe erhalten wird? Wenn ja, um was handelt es sich und was geschah/geschieht mit jeweils welchen Dingen? Ja, ein Teil der Ausstattungsgegenstände ist bereits nach Hamburg verbracht und in dem Notfallstandort Hellmesberger Weg eingelagert worden. Es handelt sich um Bettdecken , Kissen, Bettbezüge, Kissenbezüge und Laken. Folgende weitere Gegenstände befinden sich noch in Bad Segeberg und werden zeitnah nach Hamburg verbracht, inventarisiert und eingelagert: - Betten, Matratzen - Schwerlastregal, Metallregal - Waschmaschine, Wäschetrockner - Wäscheständer, Wäschekorb - Handtücher, Seifenspender - Kinderwagen - Sanitätsliege - Handwagen