BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13856 21. Wahlperiode 31.07.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Rath (CDU) vom 25.07.18 und Antwort des Senats Betr.: Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) – Mehr als nur ein Tropfen auf den heißen Stein? Es klingt verheißungsvoll: „Damit Hamburg gerecht und lebenswert bleibt, stärkt der Senat den sozialen Zusammenhalt in der Stadt.“ Über das Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung will Rot-Grün die Lebensqualität in sozialschwachen Quartieren erhöhen und wer sich die unter hamburg .de einsehbare Liste der hier aufgeführten 24 Fördergebiete ansieht, erkennt viele Problemviertel wieder. Allerdings erfährt der interessierte Bürger nicht, mit wie viel Geld über welchen Zeitraum welche Maßnahmen gefördert werden. Im Q4-Bericht für das Jahr 2017 (Drs. 21/12050) ist zudem verwirrenderweise als „Anzahl der Fördergebiete der Integrierten Stadtteilentwicklung (RISE)“ von 41 Fördergebieten die Rede. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Das Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) fasst die Programmsegmente der Bund-Länder-Städtebauförderung unter einem Dach zusammen. Quartiere mit besonderem Entwicklungsbedarf sollen sozial stabilisiert und städtebaulich aufgewertet werden. Indem Nachverdichtungspotenziale aktiviert, Neubaupotenziale erschlossen und Wohnungsbestände stabilisiert werden, trägt die Entwicklung der RISE-Fördergebiete zur Entlastung des Wohnungsmarkts und zu einer angemessenen Wohnraumversorgung für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen bei. Bildungsinfrastruktur , soziale Infrastruktur, öffentliche Plätze, Freiflächen und Grünanlage werden qualifiziert und Versorgungsstrukturen gestärkt. Die Bezirksämter steuern den jeweiligen Gebietsentwicklungsprozess und die operative Durchführung der städtebaulichen Gesamtmaßnahmen in den nach Baugesetzbuch, der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung und der Globalrichtlinie RISE sowie den Förderrichtlinien RISE festgelegten Fördergebieten. In 2018 werden 24 Quartiere mit Hilfe des Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklung unterstützt. Diese Zahl ist unter hamburg.de veröffentlicht. Diese Quartiere sind in einem oder mehreren Programmsegmenten der Städtebauförderung als Fördergebiet festgelegt. Die Anzahl der RISE-Fördergebiete ist daher höher als die Anzahl der geförderten Quartiere. Aktuell gibt es 35 RISE-Fördergebiete, da elf Quartiere in mehreren Programmen festgelegt sind (zum Beispiel Eidelstedt-Mitte in den Programmen Stadtumbau und Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (Zentrenprogramm) oder Altona-Altstadt in den Programmen Soziale Stadt und Zukunft Stadtgrün). In 2017 wurden 28 Quartiere gefördert, die in insgesamt 41 RISE-Fördergebieten festgelegt waren. Diese Anzahl ist im Bericht zur Haushaltsentwicklung zum 4. Quartal 2017 (Drs. 21/12050) genannt. Von den 28 Quartieren waren 13 in mehreren Programmen festgelegt. Drucksache 21/13856 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Im Haushaltsplan und in den Quartalsberichten zum Haushalt wird als Kennzahl über die Zahl der Fördergebiete in der Integrierten Stadtteilentwicklung (RISE) berichtet. Die Kennzahl zählt die RISE-Fördergebiete nach der Systematik n+1: nach Ablauf der Fördergebietslaufzeit (n) wird jeweils ein weiteres Jahr berücksichtigt, da regelmäßig noch die Gebietsabrechnung und Abschlussberichterstattung sowie letzte noch ausstehende Zahlungen für in Umsetzung befindliche Projekte erfolgen. Dies ist aus abrechnungstechnischen Gründen erforderlich. In öffentlichen Darstellungen werden beide Größen, die Zahl der Quartiere und die Zahl der RISE-Fördergebiete, genannt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Fördergebiete gab es im Jahr 2017 und wie erklärt sich die Differenz zwischen den 24 unter hamburg.de genannten und der im Q4- Bericht angeführten? Siehe Vorbemerkung. 2. Der Q4-Bericht erwähnt für das Jahr 2016 44 RISE-Gebiete. Welche Quartiere sind 2016/2017 aus welchen Gründen aus der Förderung gefallen, welche wurden neu aufgenommen? Mit Ablauf des Jahres 2016 wurden folgende RISE-Fördergebiete beendet: Niendorf-Nord (im Zentrenprogramm) Langenhorn Markt (im Zentrenprogramm) Appelhoff (Landesfinanziertes Fördergebiet) Birckholtzweg (Landesfinanziertes Fördergebiet) Harburg/Phoenix-Viertel (in den Programmen Stadtumbau und Sanierung) Harburg/Harburger Schlossinsel (im Programm Stadtumbau) Folgende RISE-Fördergebiete wurden in 2016 neu festgelegt: Eidelstedt-Mitte (in den Programmen Stadtumbau und Zentrenprogramm) Harburger Innenstadt/Eißendorf-Ost (in den Programmen Soziale Stadt und Zentrenprogramm ) Mit Ablauf des Jahres 2017 wurden folgende RISE-Fördergebiete beendet: Wilhelmsburg/Reiherstiegviertel (in den Programmen Sanierung und Zentrenprogramm ) Wilhelmsburg/Berta-Kröger-Platz (in den Programmen Sanierung und Zentrenprogramm ) Essener Straße (im Programm Soziale Stadt) Lohbrügge-Ost (im Programm Soziale Stadt) Folgende RISE-Fördergebiete wurden in 2017 neu festgelegt: Rahlstedt-Ost (im Programm Soziale Stadt) Mittlerer Landweg (im Programm Stadtumbau) Neugraben-Fischbek (im Programm Stadtumbau) Altona-Altstadt (zusätzliche Aufnahme im Programm Zukunft Stadtgrün) Billstedt-Zentrum (im Programm Zentrenprogramm) Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Wie viele RISE-Gebiete gibt es aktuell, mit Mitteln in welcher Höhe werden sie jeweils über welchen Zeitraum insgesamt gefördert und welche konkreten Maßnahmen/Investitionen werden von diesen Geldern jeweils Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13856 3 in welcher Höhe gefördert? Wer ist zudem jeweils für die Umsetzung verantwortlich? Zur Anzahl der RISE-Fördergebiete siehe Vorbemerkung. Diese sind im Einzelnen nachfolgend aufgeführt (Darstellung nach Bezirken): Nr. RISE-Fördergebiet1 Förderzeitraum Hamburg-Mitte 1 BILLSTEDT S3 / MÜMMELMANNSBERG (SANIERUNG) 1991-2018 2 BILLSTEDT / MÜMMELMANNSBERG (STADTUMBAU) 2013-2018 3 BILLSTEDT / HORN – GESAMT (SOZIALE STADT) 2005-2020 4 BILLSTEDT-ZENTRUM (ZENTRENPROGRAMM) 2017-2024 5 NEUSTADT SU2 / GÄNGEVIERTEL / VALENTINSKAMP (STADTUMBAU) 2011-2020 6 ST. PAULI S5 / WOHLWILLSTRASSE (SANIERUNG) 1997-2017 7 ST. PAULI / WOHLWILLSTRASSE (STADTUMBAU) 2013-2017 8 VEDDEL (SOZIALE STADT) 1996-2007; seit 2008 Nachsorge Altona 9 ALTONA-ALTSTADT (SOZIALE STADT) 2006-2021 10 ALTONA-ALTSTADT (ZUKUNFT STADTGRÜN) 2017-2021 11 ALTONA-ALTSTADT / GROSSE BERGST. (STADTUMBAU) 2005-2017 12 ALTONA-ALTSTADT S5 / GR. BERGSTRASSE / NOBISTOR (SANIERUNG) 2005-2017 13 OSDORFER BORN / LURUP (SOZIALE STADT) 2014-2021 Eimsbüttel 14 EIDELSTEDT-MITTE (ZENTRENPROGRAMM) 2016-2023 15 EIDELSTEDT-MITTE (STADTUMBAU) 2016-2023 Hamburg-Nord 16 BARMBEK-NORD S1 / FUHLSBÜTTLER STRASSE (SANIERUNG) 2005-2020 17 BARMBEK-NORD / FUHLSBÜTTLER STR. (ZENTRENPROGRAMM) 2008-2020 18 DULSBERG (STÄDTEBAULICHER DENKMALSCHUTZ) 2009-2024 Wandsbek 19 HOHENHORST (SOZIALE STADT) 2006-2015; Nachsorge - 2017 20 RAHLSTEDT / ORTSKERN (ZENTRENPROGRAMM) 2010-2017 21 STEILSHOOP (SOZIALE STADT) 2007-2021 22 STEILSHOOP (ZENTRENPROGRAMM) 2010-2021 23 RAHLSTEDT-OST (SOZIALE STADT) 2017-2025 Bergedorf 24 BERGEDORF-SÜD (ZENTRENPROGRAMM) 2011-2020 25 NEUALLERMÖHE (ZENTRENPROGRAMM) 2012-2019 26 NEUALLERMÖHE (SOZIALE STADT) 2012-2019 27 MITTLERER LANDWEG (STADTUMBAU) 2017-2023 Harburg 28 HARBURGER BINNENHAFEN (STÄDTEBAULICHER DENKMALSCHUTZ) 2009-2020 29 HARBURGER INNENSTADT / EISSENDORF-OST (ZENTRENPROGRAMM) 2016-2023 30 HARBURGER INNENSTADT / EISSENDORF-OST (SOZIALE STADT) 2016-2023 31 NEUWIEDENTHAL - REHRSTIEG (ZENTRENPROGRAMM) 2013-2019 32 NEUWIEDENTHAL - REHRSTIEG (SOZIALE STADT) 2013-2019 33 ZENTRUM NEUGRABEN (ZENTRENPROGRAMM) 2010-2019 34 ZENTRUM NEUGRABEN BAHNHOFSIEDLUNG / 2007-2019 Drucksache 21/13856 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Nr. RISE-Fördergebiet1 Förderzeitraum PETERSHOFSIEDLUNG (SOZIALE STADT) 35 NEUGRABEN-FISCHBEK (STADTUMBAU) 2017-2025 = Fördergebiete, die in mehreren Städtebauförderprogrammen festgelegt sind und daher sich überlagernde Förderkulissen haben. 1 Die Zahl der RISE-Fördergebiete wird nach der Systematik n+1 erfasst. Somit sind in der Auflistung auch diejenigen Fördergebiete erfasst, deren Förderzeitraum (Laufzeit) bereits Ende 2017 endete. Die Höhe der je RISE-Fördergebiet in der Gebietslaufzeit insgesamt eingesetzten Mittel lässt sich erst nach Ende der Gebietsförderung ermitteln, da laufend neue Maßnahmen in die Förderung aufgenommen werden, sodass hierüber zum jetzigen Zeitpunkt keine abschließende Aussage getroffen werden kann. Die Frage, welche konkreten Maßnahmen/Investitionen jeweils in welcher Höhe gefördert werden, kann in der für die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht beantwortet werden, da hierfür umfängliche Auswertungen von hunderten Angaben aus der Controlling-Datenbank sowie Abstimmungen mit den für die operative Durchführung verantwortlichen Bezirksämtern notwendig sind. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4. Sind Änderungen bei den RISE-Gebieten in Planung? Wenn ja, welche Änderungen? In Abstimmung mit den Bezirksämtern werden derzeit folgende Quartiere für eine Festlegung als RISE-Fördergebiet vorbereitet: Wilhelmsburg Ost/Korallus- und Bahnhofsviertel Lurup Jenfeld-Zentrum Tegelsbarg/Am Rehagen Bergedorf/Serrahn Bergedorf-West In welchen Programmen der Städtebauförderung diese Quartiere festgelegt werden sollen, ist noch zu klären. Zur voraussichtlichen Beendigung von RISE-Fördergebieten siehe Tabelle zu Frage 3. 5. Welche Gesamtsummen flossen in den Jahren 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016 und 2017 jeweils in die RISE-Förderung und Mittel in welcher Höhe stammen davon vom Bund? In den Jahren 2011 bis 2017 wurden RISE-Haushaltsmittel beziehungsweise Ermächtigungen des Einzelplans 6.1 in folgender Höhe eingesetzt: Einsatz von RISE-Haushaltsmitteln / Ermächtigungen in Mio. € (gerundet) 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 23,2 29,6 31,8 28,3 26,0 17,6 21,0 Hierin enthalten sind Bundesfinanzhilfen in folgender Höhe: Inanspruchnahme Bundesfinanzhilfen in Mio. € (gerundet) 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 5,3 5,1 8,4 9,5 9,8 9,4 10,2 6. Welche Gesamtsumme soll in den Jahren 2018, 2019 und 2020 jeweils in die Förderung von jeweils wie vielen RISE-Gebieten fließen und Mittel in welcher Höhe stammen dabei jeweils vom Bund? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13856 5 Für die Jahre 2018 bis 2020 stehen vorbehaltlich des Beschlusses der Bürgerschaft zum Haushaltsplan 2019/2020 im Einzelplan 6.1 für die Integrierte Stadtteilentwicklung Ermächtigungen in folgender Höhe für die Förderung von Maßnahmen in den RISE-Fördergebieten zur Verfügung: Verfügbare Ermächtigungen 2018 – 2020; 2019 - 2020 gem. Haushaltsplanentwurf in Mio. € (gerundet) 2018 2019 2020 29,6 24,5 25,3 Hinweis: 2018 inklusive der Reste aus 2017 Hierin enthalten sind voraussichtlich folgende Bundesfinanzhilfen: Voraussichtlich verfügbare Bundesfinanzhilfen 2018 - 2020 in Mio. € (gerundet) 2018 2019 2020 11,2 12,0 12,8 Hinweis: Die Höhe der jährlich für Hamburg bereitstehenden Bundesfinanzhilfen für die Städtebauförderung wird vom Bund erst nach Unterzeichnung der jährlichen Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung abschließend festgelegt und den Ländern mitgeteilt. Da die Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung für das Jahr 2018 zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht in Kraft getreten ist, können zur Höhe der in 2018 und in den Folgejahren voraussichtlich zur Verfügung stehenden Bundesfinanzhilfen derzeit keine verlässlichen Angaben gemacht werden. Die angegebenen Werte stellen deshalb lediglich Prognosen dar. Im gleichen Zeitraum entwickelt sich die Anzahl der RISE-Fördergebiete voraussichtlich wie folgt: Anzahl RISE-Fördergebiete 2018 und Kennzahlen-Planwerte des Haushaltsplanentwurfs 2019/20 2018 2019 2020 35 34 39 7. Wann wurde zuletzt durch wen überprüft, ob die in die RISE-Förderung investierten Mittel wie gewünscht die Lebensqualität erhöhen und ob die Höhe der eingesetzten Gelder auch ausreichend ist? Zu welchem Ergebnis kam die Untersuchung? Sollte es keine Untersuchung geben: Warum nicht und zu wann ist eine geplant? Das Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung sieht eine umfassende Bewertung der Zielerreichung durch Erfolgskontrollen zur Evaluation der Entwicklungsprozesse auf der Gebietsebene vor. Erfolgskontrollen werden für jedes Quartier regelmäßig anlässlich der Zwischenbilanzierung und Fortschreibung eines Integrierten Entwicklungskonzepts für ein Quartier und zur Abschlussbilanzierung vor Ende der Gebietslaufzeit erforderlich. Siehe hierzu Ziffer 6 der Globalrichtlinie RISE und Ziffer 5.5 der Förderrichtlinie RISE (https://www.hamburg.de/publikationen-undveranstaltungen /publikationen/).