BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1386 21. Wahlperiode 28.08.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Norbert Hackbusch (DIE LINKE) vom 21.08.15 und Antwort des Senats Betr.: Bußgelddeal der HSH Nordbank mit der Staatsanwaltschaft Köln Medienberichten zufolge war – ausgerechnet – die HSH Nordbank, welche sich im Eigentum der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein befindet, jahrelang Steuerhinterziehern zu Diensten. Über ihre Luxemburg-Tochter vermittelten HSH-Manager reihenweise Briefkastenfirmen in Panama, in denen reiche , ausgesuchte Klienten ihr Vermögen vor dem Fiskus verstecken konnten. Nun sollen ganz plötzlich Strafverfahren gegen die handelnden Personen eingestellt werden, gegen Zahlung eines Bußgeldes in einer Größenordnung über 22 Millionen Euro; und dieses absurderweise zulasten der Bank, die derzeit mit allen Kräften versucht, ihre Garantiezahlungen an die Länder zu reduzieren. Hierzu frage ich den Senat: Der Senat sieht in ständiger Praxis grundsätzlich davon ab, zu Presseberichten Stellung zu nehmen und beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der HSH Nordbank (HSH) wie folgt: 1. War dem Senat dieser Deal bekannt? Wenn ja, seit wann? 2. Aus welchem Grund zahlt die HSH Nordbank, letztlich mit Steuergeldern , 22 Millionen Euro Bußgeld für kriminelle Machenschaften ihrer Manager, die im Zuge der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen strafrechtlich belangt werden sollten? 3. Welche HSH-Manager werden durch diesen Deal „freigekauft“? Die HSH hat hierzu mitgeteilt, dass es sich um ein Bußgeldverfahren nach § 30 Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG) handele, das sich nicht gegen einzelne Beschäftigte der HSH, sondern gegen die Bank selbst richte (siehe Drs. 21/1345), und dass sie dem Vorschlag der Staatsanwaltschaft zur Einstellung des Verfahrens bei Zahlung des Bußgeldes zustimme, weil eine Fortsetzung des Verfahrens voraussichtlich zu deutlich höheren Kosten führen würde. Nach § 30 OwiG kann ein Bußgeld gegen das Unternehmen verhängt werden, wenn einer der dort erfassten Mitarbeiter eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen hat, durch die Pflichten, die das Unternehmen treffen, verletzt wurden oder durch das dieser bereichert wurde. Eventuelle Strafverfahren gegen Mitarbeiter oder andere Personen sind davon grundsätzlich unabhängig und hiervon nicht erfasst. Im Übrigen: entfällt. Drucksache 21/1386 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Wie wird sich auf der kommenden Aufsichtsratssitzung am 27.8.15 der Vertreter der Freien und Hansestadt Hamburg im Aufsichtsrat zu diesem Deal verhalten, wenn es zu einer Abstimmung darüber kommt? Der Senat sieht in ständiger Praxis grundsätzlich davon ab, über Beratungen von Aufsichtsräten zu berichten.