BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13882 21. Wahlperiode 03.08.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 26.07.18 und Antwort des Senats Betr.: Finanzierung öffentlicher Einrichtungen durch kurzfristige Liquiditätshilfen der Stadt Aus den Angaben zur aktuellen Inanspruchnahme von Liquiditätshilfen in Drs. 21/13661 ergeben sich einige Nachfragen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) wie folgt: 1. Universitätsklinikum Eppendorf (UKE) a) Warum genau gibt es derzeit einen deutlich höheren Liquiditätsbedarf beim UKE? Was sind die wesentlichen Gründe dafür? Das UKE wurde bei seiner Verselbständigung mit einer limitierten Liquidität ausgestattet . Das Recht zur vorübergehenden Inanspruchnahme von Kassenkrediten der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) blieb gemäß § 18 Absatz 2 Ziffer 1, Satz 2 UKEG hiervon unberührt. Das UKE hat das Wirtschaftsjahr 2017 mit einem Verlust i.H.v. 7,2 Millionen Euro (Konzern) abgeschlossen. Der Liquiditätsbedarf des UKE wird derzeit im Wesentlichen durch folgende Faktoren bestimmt: Die mit dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) ab dem Jahr 2016 in Aussicht gestellten Verbesserungen bei der Vergütung der Hochschulambulanzen treten mit Verzögerung ein. Zwar hat sich im Jahr 2017 die Position der Universitätsklinika bei Verhandlungen über die Vergütung der Hochschulambulanzen grundsätzlich verbessert; liquiditätsrelevante Effekte sind allerdings erst ab 2018 zu erwarten. Vorfinanzierung der Planung mehrerer im Rahmen des „Zukunftsplans UKE 2050“ vorgesehener Bauvorhaben. b) Ist die Anhebung des Limits von 27 Millionen Euro auf 61 Millionen Euro zeitlich befristet? Wenn ja, bis wann? Wenn nein, warum nicht? Die Anhebung des Limits ist bis zum 31. Juli 2019 befristet. 2. Landesbetrieb Planetarium a) Warum kommt es beim Landesbetrieb Planetarium regelmäßig zu Überschreitungen des für Liquiditätshilfen eingeräumten Limits? Es kommt beim Landesbetrieb Planetarium Hamburg zu keinen regelmäßigen Überschreitungen des auf dem Betriebsmittelkonto eingeräumten Limits. Die unregelmäßi- Drucksache 21/13882 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 gen Limitüberschreitungen in der Zeit zwischen Mai und Juni 2018 ergaben sich aufgrund zeitlich auseinanderfallender Ausgaben im Rahmen der Abwicklung des Bauvorhabens „Sockelausbau“ und der Eingänge von korrespondierenden Zuweisungsmitteln . b) Inwiefern unterliegt der Zahlungsmittelbedarf bei diesem Landesbetrieb im Vergleich zu anderen städtischen Kultureinrichtungen besonderen und nicht planbaren Schwankungen? Die Zahlungsmittelbedarfe sind in der aktuellen Schlussphase der Abwicklung des Bauvorhabens „Sockelausbau“ nicht frühzeitig genug erkennbar gewesen, um mittels Zuweisung von Investitionsmitteln für eine rechtzeitige Deckung des Kontos zu sorgen . Die sonstigen Aufwendungen unterliegen in der Regel keinen besonderen beziehungsweise nicht planbaren Schwankungen. 3. HSH Finanzfonds AöR a) Nimmt der HSH Finanzfonds neben den Liquiditätshilfen der Freien und Hansestadt Hamburg auch Liquiditätshilfen oder ähnliche kurzfristige Kredite des Landes Schleswig-Holstein in Anspruch? Ja. b) Wenn ja, in welcher Höhe und zu welchen Konditionen? Wenn nein, warum nicht? 2,5 Millionen Euro zu 0 Prozent (gleiche Konditionen wie mit FHH).