BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13885 21. Wahlperiode 03.08.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Kruse, Dr. Kurt Duwe und Jennyfer Dutschke (FDP) vom 26.07.18 und Antwort des Senats Betr.: Leitung des Bezirksamts Nord Die designierte neue Leiterin des Bezirksamts Nord, Frau Yvonne Nische (SPD), wurde am 12.04.2018 von der dortigen Bezirksversammlung gewählt. Der bisherige Bezirksamtsleiter Harald Rösler (SPD) ist Ende Juni 2018 in den Ruhestand eingetreten. Seine Nachfolgerin wurde bislang jedoch immer noch nicht durch den Senat zur Bezirksamtsleiterin ernannt. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Hat der Senat zwischenzeitlich die Ernennung der von der Bezirksversammlung gewählten Kandidatin zur Bezirksamtsleiterin vorgenommen? a. Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht und bis wann soll dies erfolgen? b. Warum wurde die Ernennung der von der Bezirksversammlung gewählten Kandidatin nicht bereits vorab zum 01.07.2018 vorgenommen beziehungsweise hat sich sogar noch einige Wochen über dieses Datum hinaus verschoben? Nein. Die Entscheidung nach Artikel 45 Hamburgische Verfassung, die von der Bezirksversammlung gewählte Kandidatin zur Bezirksamtsleiterin zu ernennen, liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Senats und wird regelhaft im Plenum getroffen. Der Senat befindet sich noch in der Phase der Entscheidungsvorbereitung und sieht deshalb in ständiger Praxis grundsätzlich davon ab, zu Fragen seiner internen Meinungsbildung Stellung zu nehmen. 2. Wie war beziehungsweise ist in der Zwischenzeit der ordnungsgemäße Gang der Geschäfte an der Spitze des Bezirksamtes Nord sichergestellt ? Wer entscheidet dort insbesondere seit dem 01.07.18 auf welcher konkreten Rechtsgrundlage? a. Wer war beziehungsweise ist derzeit Stellvertretung der bisherigen Bezirksamtsleitung? b. Wann genau gab es zuletzt einen Wechsel in der Besetzung der Rolle der stellvertretenden Bezirksamtsleitung? 3. Führt die von der Bezirksversammlung gewählte Kandidatin das Bezirksamt seit dem 01.07.2018 kommissarisch? Wenn ja, auf welcher konkreten Rechtsgrundlage? Welche Entscheidungen wurden bislang von ihr in dieser Rolle abschließend gefällt beziehungsweise welche Rechtsgeschäfte wurden von ihr für das Bezirksamt Nord eingegangen? Drucksache 21/13885 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Bezirksamtsleitung wird während ihrer Abwesenheit durch die Dezernatsleitung Steuerung und Service vertreten, bei deren Abwesenheit durch die dienstälteste Dezernatsleitung, vergleiche Ziffer 2.3.2.2 Geschäftsordnung für die Bezirksämter. Derzeit vertritt die Leiterin des Dezernates Soziales, Jugend und Gesundheit als dienstälteste Dezernentin die Bezirksamtsleitung. Der letzte Wechsel in der Dezernatsleitung Steuerung und Service erfolgte am 24. März 2014. Rechtsgeschäfte wurden von der stellvertretenden Bezirksamtsleitung im erfragten Zeitraum nicht eingegangen. Die im Übrigen erfragten Daten werden weder gesondert erfasst noch können sie in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit ermittelt werden. Dazu müssten sämtliche der Bezirksamtsleitung vorgelegten Verwaltungsvorgänge nachvollzogen werden.