BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13886 21. Wahlperiode 03.08.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Jens Meyer vom 26.07.18 und Antwort des Senats Betr.: Berichte über bauliche Mängel im Außenbereich der Hamburger Kunsthalle – Wie beurteilt der Senat den Zustand der Anlage? Bürger berichten, dass schon jetzt Sanierungsbedarfe in Bezug auf die Außenanlagen der erst kürzlich modernisierten Hamburger Kunsthalle bestehen würden. Hierfür seien, nach Aussagen der Bürger, auch bauliche Mängel verantwortlich. Sollten diese Baumängel im Bereich der Außenanlage vorliegen , wäre dies insbesondere vor dem Hintergrund der verstärkten Nutzung der Außenanlagen problematisch.1 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Sprinkenhof GmbH wie folgt: 1. Sind dem Senat und der zuständigen Behörde bauliche Mängel in Bezug auf die Außenanlagen der Kunsthalle bekannt? a. Wenn ja: Wie bewerten der Senat und die zuständige Behörde diese Mängel? b. Wenn nein: warum nicht? 2. Bestehen vonseiten des Senats oder der zuständigen Behörde Pläne, die etwaigen baulichen Mängel im Bereich der Außenanlagen der Kunsthalle zu beheben? a. Wenn ja: Bitte Pläne im Detail unter Nennung eines Zeitplans und der voraussichtlichen Kosten darstellen. b. Wenn nein: warum nicht? Zuständig für die unmittelbaren Außenanlagen der Hamburger Kunsthalle ist die Sprinkenhof GmbH. Dort sind mittlere, alterungstypische Mängel an den Entwässerungsrinnen des Zufahrtsbereichs Ferdinandstor sowie vereinzelter Granitelemente des Plateaus zwischen dem 1997 fertiggestellten Gebäude der Galerie der Gegenwart und dem Gründungsbau bekannt. Diese Mängel stehen nicht im Zusammenhang mit der 2016 abgeschlossenen Modernisierung der Hamburger Kunsthalle. Bekannte Mängel werden zeitnah im Rahmen der Instandsetzung behoben. 1 Vergleiche https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/60339/.pdf.