BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13888 21. Wahlperiode 03.08.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniel Oetzel und Christel Nicolaysen (FDP) vom 27.07.18 und Antwort des Senats Betr.: Dersimspor – Nutzungsuntersagung für die Sportanlage Baererstraße Dem Fußballverein Dersimspor Hamburg ist nach eigenen Angaben vom Bezirksamt Harburg die weitere Nutzung der Spielstätte an der Baererstraße versagt beziehungsweise nicht verlängert worden. Den Fußballern von Dersimspor droht dadurch der Ausschluss vom Spielbetrieb, da sie keinen Sportplatz für Heimspiele haben. Der Vereinsvorstand von Dersimspor suche „jetzt den Dialog mit dem Bezirksamt, um eine einvernehmliche Lösung zu finden“.1 Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie ist der aktuelle Sachstand zu der im Vortext beschriebenen Thematik ? Gibt es aktuell Gespräche zwischen dem Verein Dersimspor und dem Bezirksamt Harburg mit dem Ziel, eine einvernehmliche Lösung zu finden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? 2. Welche Gründe haben zur Versagung der Weiternutzung der Spielstätte Baererstraße geführt? Das zuständige Bezirksamt hatte in den vergangenen Monaten zusammen mit der Gebäudemanagement Hamburg GmbH (GMH) vielfach Kontakt zu Dersimspor e.V. (Dersimspor). Anlass war in jedem Fall regelwidriges Verhalten des Vereins auf der Sportfläche Baererstraße. Regelmäßig wurden Fristen zur Behebung gesetzt, die von Dersimspor nicht eingehalten wurden. Ein gemeinsamer Gesprächstermin am 14. Februar 2018 mit dem Ziel, verschiedene Vorfälle zu besprechen, wurde durch Dersimspor nicht wahrgenommen. Ein zweiter Gesprächstermin zwischen dem zuständigen Bezirksamt, GMH und zwei Vertretern von Dersimspor fand am 28. März 2018 statt. Das zuständige Bezirksamt und die GMH haben dabei das vertragsbrüchige Verhalten von Dersimspor thematisiert und Dersimspor erneut Fristen zur Bereinigung gesetzt. Die Fristen wurden ebenfalls nicht eingehalten. Auf Abmahnungen zur Verhaltensänderung seitens des zuständigen Bezirksamts und der GMH hat Dersimspor nicht reagiert. Das zuständige Bezirksamt hat daraufhin die Überlassungs- und Nutzungsverträge vom 25. Juli 2012, 14. Juni 2013 sowie 08. Januar 2014 zum 31. August 2018 gemäß § 8 Absatz 1 der Überlassungs- und Nutzungsverträge fristgerecht gekündigt. 1 https://www.abendblatt.de/hamburg/harburg/sport/article214799273/Dersimspor-soll-an-der- Baererstrasse-draussen-bleiben.html. Drucksache 21/13888 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Am 17. Juli 2018, nach Eingang der Kündigung bei Dersimspor, gab es einen weiteren Gesprächstermin mit zwei Vertretern von Dersimspor, dem zuständigen Bezirksamt, der GMH, dem Landessportamt (LSP), dem Hamburger Sportbund e.V. (HSB) sowie dem Hamburger Fußball-Verband e.V. (HFV). Bei diesem Termin wurden Dersimspor die Gründe für die Versagung der weiteren Nutzung der Schulsportanlage Baererstraße erneut anhand von diversen vertragsbrüchigen Vorfällen erläutert. Seitdem fanden keine weiteren Gespräche zwischen Dersimspor und dem zuständigen Bezirksamt statt. Eine weitere Nutzung der Spielstätte durch Dersimspor ist seitens des zuständigen Bezirksamtes nicht beabsichtigt. Das zuständige Bezirksamt, der HSB und der HFV haben Dersimspor angeboten, bei möglichen Verhandlungen mit anderen Vereinen zur Übernahme der Jugendmannschaften zu unterstützen. 3. Wer hat die Versagung/Nichtverlängerung der Nutzung der Spielstätte Baererstraße durch den Verein Dersimspor entschieden? Die GMH hat eine weitere Nutzung der Schulsportanlage Baererstraße durch Dersimspor vor dem Hintergrund der Vorfälle abgelehnt. Die Kündigung der Überlassungsund Nutzungsverträge erfolgte durch das zuständige Bezirksamt. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. und 2. 4. Sind Dersimspor im Rahmen der Versagung der Weiternutzung der Sportfläche alternative Flächen für den Weiterbetrieb des sportlichen Vereinslebens angeboten oder in Aussicht gestellt worden? Wenn ja, um welche Flächen handelt es sich? Nein. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. und 2. 5. Soll beziehungsweise hat ein anderer Sportverein eine Nutzungserlaubnis für die Spielstätte Baererstraße anstelle des Vereins Dersimspor erhalten? Wenn nein, hat ein anderer Sportverein eine Nutzungserlaubnis in Aussicht gestellt bekommen oder haben andere Sportvereine ihr Interesse an einer Nutzung der Fläche bekundet? Nein. Das zuständige Bezirksamt hat zugesichert, die von Dersimspor genutzten Zeiten auf der Sportfläche Baererstraße bis zu Klärung einer Übernahme der Jugendmannschaften durch einen anderen Verein für einen angemessenen Zeitraum frei zu halten. Dersimspor hat sich bisher nicht mit der Bitte um Unterstützung an das zuständige Bezirksamt, den HSB oder den HFV gewandt. 6. Wie vielen Hamburger Fußballvereinen ist die Nutzung von Spielstätten zum Saisonbeginn 2018/2019 versagt beziehungsweise nicht verlängert worden? Bitte jeweils auch die Gründe angeben. Bezirk Anzahl Begründung Bezirk HH-Mitte 0 entfällt Bezirk Altona 0 entfällt Bezirk Eimsbüttel 0 entfällt Bezirk HH-Nord 0 entfällt Bezirk Wandsbek 0 entfällt Bezirk Bergedorf 0 entfällt Bezirk Harburg 1 siehe Antwort zu 1. und 2.