BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13889 21. Wahlperiode 03.08.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Oelschläger (AfD) vom 27.07.18 und Antwort des Senats Betr.: Öffentliche Trinkwasserbrunnen Viel zu trinken, ist an heißen Tagen besonders wichtig. Bei der derzeitigen Hitzewelle verteilt sogar die Hamburger Hochbahn AG Gratis-Wasser. In Hamburg gibt es betrieben von den Hamburger Wasserwerken, einer 100- prozentigen Tochtergesellschaft der Freien und Hansestadt Hamburg, zwei Wasserbars (in den Kundencentern der HWW) und an sechs Standorten für jedermann zugänglich öffentliche Trinkwasserspender.1 In Berlin, einer flächenmäßig annähernd vergleichbaren Stadt mit fast genau doppelt so vielen Einwohnern wie Hamburg, gibt es dagegen 45 öffentliche Trinkbrunnen2 und die Errichtung weiterer wurde bereits beschlossen.3 Demnach steht rechnerisch je 1 Brunnen für circa 80.000 Berliner zur Verfügung, wohingegen sich circa 305.000 Hamburger einen öffentlichen Trinkbrunnen „teilen“. Laut Aussage der HWW-Sprecherin Janne Rumpelt gegenüber der Zeitschrift „Die Zeit“ würden neue Standorte in Hamburg gerade geprüft.4 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: HAMBURG WASSER (HW) als Träger der öffentlichen Trinkwasserversorgung in Hamburg steht der Installation weiterer Wassersäulen in Hamburg im öffentlichen Raum aufgeschlossen gegenüber. Auch aufgrund der gestiegenen Nachfrage überarbeitet HW derzeit das bestehende Konzept der Trinkwasser-Säulen mit dem Ziel, das bisherige Angebot auszubauen. Für die Installation der Trinkwasser-Säulen ist die unmittelbare räumliche Nähe zu einer Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsleitung zwingend erforderlich. Die HW-Säulen sind für eine maximale hygienische Qualität und Einhaltung der Trinkwasserverordnung nach dem Lebensmittelrecht mit einer Dauerspülung ausgerüstet . Das hier anfallende Spülwasser versickert nicht, sondern wird über eine Abwasserleitung entsorgt, damit es im Umfeld des Trinkwasserspenders nicht zur Verschlammung kommt. Eine weitere wichtige Standortvoraussetzung ist ein freier Standort in einer Umgebung mit größtmöglicher sozialer Kontrolle. Auch dies dient der Qualitätssicherung insoweit, als dass dadurch die Verunreinigung der Trinkwassereinrichtung durch unsachgemäße Nutzung vermieden werden soll. 1 https://www.hamburgwasser.de/privatkunden/themen/trinkwassersaeulen/. 2 http://www.bwb.de/content/language1/html/21200.php. 3 https://www.morgenpost.de/incoming/article213694169/Berlin-bekommt-bis-zu-100-neue- Trinkbrunnen.html. 4 https://www.zeit.de/hamburg/2018-07/elbvertiefung-20-07-2018. Drucksache 21/13889 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen, auf der Grundlage von Auskünften von HW wie folgt: 1. Hält der Senat das Aufstellen von Trinkwassersäulen für sinnvoll und inwieweit ist er in die Planungen weiterer Standorte einbezogen? Siehe Vorbemerkung. 2. Benötigen die HWW eine Genehmigung für das Aufstellen neuer Trinkwassersäulen ? Ja. Abhängig vom jeweiligen Standort sind beispielsweise Sondernutzungsgenehmigungen für öffentliche Flächen erforderlich. 3. Wie viele Standorte in Hamburg zur Errichtung weiterer öffentlicher Trinkbrunnen werden derzeit geprüft und wo? 4. Zu welchem Zeitpunkt rechnet die BUE mit einem Ergebnis dieser Standortprüfungen für neue öffentliche Trinkbrunnen? Die Prüfung neuer Standorte durch HW ist noch nicht abgeschlossen. Mit einem Ergebnis ist nicht vor Frühjahr 2019 zu rechnen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 5. Gibt es bereits Kostenschätzungen der HWW für die Errichtung eines neuen öffentlichen Trinkwasserbrunnens im Hamburger Stadtgebiet? Wenn ja, bitte benennen. Die Kosten zur Errichtung eines Trinkwasserspenders variieren je nach Standort oder Gerät und betragen in Abhängigkeit von Standort und Gerät pro Säule circa 20.000 Euro. 6. Wie viele öffentliche Trinkwasserbrunnen planen die HWW in den nächsten Jahren zu errichten und bis zu welchem Zeitpunkt soll dieses Ziel umgesetzt werden? Entsprechen diese Pläne den Vorstellungen des Senates? Siehe Antworten zu 1. sowie zu 3. und 4. 7. Einige der Gratis-Trinkwasser-Angebote der HWW sind von Mai bis Oktober zugänglich. Würde der Senat ganzjährig geöffnete öffentliche Trinkwasserbrunnen bevorzugen? Im Außenbereich ist der Betrieb aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nur in der frostfreien Zeit möglich. 8. Was kostet die Unterhaltung eines öffentlichen Trinkwasserspenders durchschnittlich im Jahr? Tragen die HWW die Kosten allein oder beteiligt sich eine Behörde an den Ausgaben? Die Betriebskosten für den (frostfreien) Zeitraum Mai – Oktober betragen circa 9.000 Euro je Trinkwasserspender. Die Kosten trägt HW.