BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1389 21. Wahlperiode 01.09.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 24.08.15 und Antwort des Senats Betr.: Notwendige Sanierung des Kriegerdenkmals im Jugendpark Rahlstedt Im Jugendpark Rahlstedt befindet sich seit 1926 ein den im Ersten Weltkrieg gefallenen Rahlstedter Soldaten gewidmetes Denkmal, das durch die damalige Gemeinde Alt-Rahlstedt gestiftet wurde. Durch Vandalismus und den Zahn der Zeit ist das Denkmal mittlerweile in einem desolaten Zustand: Einerseits sind die Oberflächen des Denkmals durch die Luftverschmutzung und Graffiti verschmutzt. Andererseits sind bereits Feldsteine aus dem Denkmal selbst herausgebrochen. Viele Steine sind brüchig oder verschwunden . Leider wird das Denkmal von städtischer Seite weder saniert noch gepflegt. Eine Anfrage an den Bezirksamtsleiter des Bezirksamts Wandsbek verlief im April 2015 ebenfalls ergebnislos. Man kläre mit dem Denkmalschutzamt der Kulturbehörde, was an dem Denkmal getan werden dürfe und welche Kosten durch entsprechende Maßnahmen entstünden. Ein Gutachten werde angefertigt . Im Ergebnis bleibt das Denkmal in dem katastrophalen Zustand, obwohl eine alteingesessene Rahlstedter Familie die Kosten übernehmen würde. Die Bereitschaft der Familie zur Kostenübernahme wurde dem Bezirksamt mitgeteilt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Seit wann ist dem Bezirksamt und der zuständigen Fachbehörde der Zustand des Kriegerdenkmals im Jugendpark Rahlstedt bekannt? 2. Wie wurde bislang auf die Informationen über den Zustand des Kriegerdenkmals im Jugendpark Rahlstedt seitens der zuständigen Behörden reagiert? Seit 2012 ist ein Sanierungsbedarf bekannt. Die für den Denkmalschutz zuständige Behörde hatte nach einer ersten Inaugenscheinnahme zunächst eine handwerkliche Lösung mit einem geeigneten Beschäftigungsträger angestrebt. Erst nachdem nähere Untersuchungen die Notwendigkeit einer restauratorisch-denkmalfachlichen Vorbereitung ergaben, wurden eine Bestandsaufnahme und ein Erhaltungskonzept beauftragt. Das Gutachten liegt dem Bezirksamt Wandsbek seit Mai 2015 vor. 3. Welche Gefährdung geht von den herausgebrochenen und entfernten Steinen des Kriegerdenkmals für Besucher des Jugendparks Rahlstedt und die Kinder der angrenzenden Kindertagesstätte aus? Keine. Drucksache 21/1389 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. a) Was für ein Gutachten wurde oder wird zum Zustand des Kriegerdenkmals im Jugendpark Rahlstedt erstellt? Siehe Antwort zu 1. und 2. b) Zu welchem Ergebnis kommt dieses Gutachten? Das vorgelegte Gutachten bestätigt den schlechten Zustand des Objekts und erkennt eine mögliche Gefährdung durch herabstürzende Quader in oder nach der nächsten Frostperiode. Die statische Überprüfung dieser Gefährdung ist gegebenenfalls ebenso wie geeignete Sicherungsmaßnahmen noch vor dem Winter zu veranlassen. c) Sollte dieses Gutachten noch nicht vorliegen, wann ist mit der Fertigstellung beziehungsweise der Vorlage des Gutachtens an welcher Stelle zu rechnen? Entfällt. 5. a) Wer ist allgemein für die Sanierung und Pflege solcher Denkmäler zuständig? Die Eigentümer beziehungsweise die Verfügungsberechtigten. b) Wie erfolgt die Sanierung und Pflege regelhaft? Die Pflege der Denkmäler auf Grundstücken des Allgemeinen Verwaltungsvermögens und der Hamburger staatlichen Schulen erfolgt regelhaft im Rahmen der laufenden Instandhaltung. Für Objekte, die Bestandteil öffentlicher Grün- und Erholungsanlagen sind, erfolgen Pflege und Unterhaltung durch das örtlich zuständige Bezirksamt im Rahmen der verfügbaren Mittel aus dem entsprechenden Grünhaushalt bei Bedarf. 6. Welche Maßnahmen sind zur Sanierung des Kriegerdenkmals im Jugendpark Rahlstedt vorgesehen, für wann und zu welchen Kosten geplant, und aus welchem Haushalt werden die Kosten getragen? Vorgesehen ist die Sanierung nach Aufnahme in das Arbeitsprogramm 2016 auf der Grundlage des vorliegenden Erhaltungskonzeptes, geplant sind unter anderem eine Sanierung der Risse, die Refixierung loser und geborgener Steine, die Überarbeitung der Fugen sowie eine behutsame Reinigung. Noch 2015 soll eine entsprechende Kostenschätzung erarbeitet werden. Die Überlegungen des Bezirksamts zur Finanzierung der Maßnahmen sind noch nicht abgeschlossen. 7. Unter welchen Voraussetzungen ist es allgemein möglich und vorgesehen , dass die Sanierung und Pflege von Denkmälern in Hamburg durch private Dritte übernommen wird? 8. Wie wird auf private Anfragen und Initiativen zur Sanierung Pflege von Denkmälern seitens der zuständigen Behörden reagiert? Die zuständigen Behörden und Bezirksämter begrüßen das private Engagement zur Pflege und Sanierung von Denkmälern als Beitrag zur Sicherung und Bewahrung unseres kulturellen Erbes. Voraussetzung für den Abschluss entsprechender Vereinbarungen ist das Einverständnis des Verfügungsberechtigten und gegebenenfalls eine denkmalrechtliche Genehmigung für die Sanierung denkmalgeschützter Anlagen. Zu beachten sind dabei die einschlägigen Richtlinien zum Umgang mit Spenden, Sponsoring et cetera. 9. Warum konnte die Sanierung und Pflege des Kriegerdenkmals im Jugendpark Rahlstedt bislang weder durch eine Beauftragung von Fachfirmen auf Kosten der Stadt noch durch private Dritte auf deren Kosten erfolgen? Die Ergebnisse des beauftragten Gutachtens waren abzuwarten, sie sind maßgeblich für die Konkretisierung der Maßnahmen und die Kostenschätzung. Auf dieser Basis wird das zuständige Bezirksamt im Rahmen der finanziellen und personellen Res- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1389 3 sourcen planen. Falls das Arbeitsprogramm 2016 von den bezirklichen Gremien bestätigt wird und die benötigten Mittel zur Verfügung stehen beziehungsweise die Kostenübernahme durch Dritte verbindlich bestätigt wird, können Ausschreibung und Vergabe der Maßnahmen erfolgen.