BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13891 21. Wahlperiode 24.08.18 Große Anfrage der Abgeordneten Harald Feineis, Prof. Dr. Jörn Kruse, Dr. Alexander Wolf, Dirk Nockemann, Detlef Ehlebracht, Andrea Oelschläger und Peter Lorkowski (AfD) vom 27.07.18 und Antwort des Senats Betr.: Gewalt gegen Ärzte und medizinisches Fachpersonal In letzter Zeit kommt es immer häufiger vor, dass Ärzte und Pflegepersonal in unseren Krankenhäusern sowie niedergelassene Ärzte und ihre medizinischen Fachangestellten Opfer von Gewalt und verbalen Entgleisungen werden . Laut ersten Ergebnissen des Ärztemonitors der Kassenärztlichen Bundesvereinigung komme es täglich zu mindestens 75 Fällen von körperlicher Gewalt gegen niedergelassene Mediziner und ihre Praxisteams. Der Bundesvorsitzende des NAV-Virchow-Bundes (Verband niedergelassener Ärzte Deutschland), Dr. Dirk Heinrich, spricht davon, dass Gewalt in den Praxen schon zum Alltag gehört und er die Ursachen in einer allgemeinen Verrohung sowie höherem Anspruchsdenken sehe, weil man bestimmte geforderte Medikamente nicht bekomme oder aber sofort drankommen möchte. Auch der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, beklagt die „totale Verrohung bei einigen Patienten und ihren Angehörigen gegenüber medizinischem Personal“. Längere Wartezeiten würden zu erhöhter Aggressivität führen, sodass in einigen Krankhäusern auch schon Sicherheitspersonal eingesetzt werden muss, um das Personal vor den Angriffen zu schützen. Die Ärzteschaft allein bekäme dies nicht in den Griff und daher würde man politische Unterstützung brauchen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Zur Frage der statistischen Erhebung und Kenntnis von Fällen der Gewalt gegen Ärztinnen und Ärzten und medizinisches Fachpersonal siehe Drs. 21/11607. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Ärztekammer Hamburg, der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg sowie der beteiligten Plankrankenhäuser wie folgt: 1. Sind die von Dr. Dirk Heinrich und Prof Dr. Frank Ulrich Montgomery beschriebenen Zustände auch in den Praxen und Krankenhäusern Hamburgs zu beobachten? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum ist dem Senat darüber nichts bekannt? Siehe Vorbemerkung. Sowohl nach Auskunft der Ärztekammer Hamburg als auch der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg liegen keine eigenen Daten zu Vorfällen von Gewalt gegen Ärztinnen und Ärzte und medizinischem Fachpersonal vor. Zu den Erkenntnissen der Plankrankenhäuser siehe Antwort zu 2. bis 4. Drucksache 21/13891 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Wie viele Fälle von physischer Gewalt gegen Ärztinnen/Ärzte und medizinisches Fachpersonal in Hamburgs Krankenhäusern gab es von 2014 bis zum Ende des 1. Quartals 2018? Bitte einzeln nach Jahren anführen. 3. Wie viele Fälle von psychischer Gewalt und verbaler Angriffe gegen Ärztinnen /Ärzte und medizinisches Fachpersonal in Hamburgs Krankenhäusern gab es von 2014 bis zum Ende des 1. Quartals 2018? Bitte einzeln nach Jahren anführen. 4. Werden physische und psychische Gewalttaten, sowie verbale Angriffe gegen Ärztinnen/Ärzte und medizinisches Fachpersonal in Hamburgs Krankenhäusern statistisch erfasst? Wenn ja, bitte führen Sie die Statistik an. Wenn nein, warum nicht? Nach Auskunft der an der Beantwortung beteiligten Plankrankenhäuser, des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) und des Zentralkrankenhauses in der Untersuchungshaftanstalt werden Daten zu verbalen Angriffen statistisch nicht erfasst. In einigen Plankrankenhäusern besteht die Möglichkeit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, physische und psychische Gewalttaten durch ein intranetbasiertes System zu melden. Soweit Stellungnahmen durch die Hamburger Plankrankenhäuser übermittelt wurden, konnte die Mehrzahl keine dokumentierten Fälle von physischer und psychischer Gewalt sowie verbaler Angriffe melden. Statistiken dieser Art werden nur in ganz wenigen Plankrankenhäusern geführt. Das Zentralkrankenhaus der Untersuchungshaftanstalt (ZKH) erfasst (lediglich) Fälle physischer Gewalt. Auch bei der Polizei werden Statistiken im Sinne der Fragestellung nicht geführt. Die Polizei erfasst Straftaten gemäß dem Straftatenkatalog der Richtlinien für die Erfassung und Verarbeitung der Daten in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Eine im Sinne der Fragestellungen differenzierte Opfererfassung wird in der PKS nicht vorgenommen . Delikte aus dem Bereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) werden gesondert beim Landeskriminalamt, Abteilung Staatsschutz (LKA 7) im Kriminalpolizeilichen Meldedienst Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) erfasst. Zu den Auswertemöglichkeiten im KPMD-PMK und deren Grenzen siehe Drs. 21/3165. Für die Ermittlung einer Teilantwort für den Bereich der PMK ist die Kriminaltaktische Anfrage (KTA) des KPMD-PMK als Recherchegrundlage herangezogen worden. Im erfragten Zeitraum sind beim LKA sieben für den Bereich der PMK keine Delikte physischer Gewalt im Sinne der Fragestellung registriert. Im Übrigen siehe Vorbemerkung . Die registrierten Vorfälle ergeben sich aus nachstehender Übersicht: Anzahl registrierter Vorfälle Jahr 2014 2015 2016 2017 2018 (1. Quartal) Asklepios Klinik Nord 51 37 36 32 17 Bethesda Krankenhaus Bergedorf 6 11 6 10 1 ZKH - - - 4 - Statistik KPMD-PMK - - 1 1 - 5. Wie viele Fälle von physischer Gewalt gegen niedergelassene Ärztinnen /Ärzte in Hamburg und ihre medizinischen Fachangestellten gab es von 2014 bis zum Ende des 1. Quartals 2018? Bitte einzeln nach Jahren anführen. Siehe Antworten zu 1. und zu 2. bis 4. 6. Wie viele Fälle von psychischer Gewalt und verbalen Angriffen gegen niedergelassene Ärztinnen/Ärzte und ihren medizinischen Fachangestellten gab es von 2014 bis zum Ende des 1. Quartals 2018? Bitte einzeln nach Jahren anführen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13891 3 Anzahl registrierter Vorfälle Jahr 2014 2015 2016 2017 2018 (1. Quartal) Statistik KPMD-PMK - 1 3 - - Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Antwort zu 1. 7. Werden physische und psychische Gewalttaten sowie verbale Angriffe gegen niedergelassene Ärztinnen/Ärzte und ihre medizinischen Fachangestellten statistisch erfasst? Wenn ja, bitte führen Sie die Statistik an. Wenn nein, warum nicht? Siehe Vorbemerkung und Antworten zu 1. und zu 2. bis 4. 8. Ist dem Senat die Motivation der Personen, welche physische oder psychische Gewalt sowie verbale Angriffe gegenüber medizinischen Personal ausüben, bekannt beziehungsweise was sind die Auslöser für derlei Übergriffe? Dem Senat liegen zu Fragen der Motivation der genannten Übergriffe keine gesicherten Erkenntnisse vor. Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Antwort zu 9. 9. Sind politische Motivationen Auslöser physischer oder psychischer Gewalt sowie verbaler Angriffe gegenüber medizinischem Personal? Wenn ja, welcher Gruppierung gehören die gewaltausübenden Personen an? Im Bereich politischer Motivation konnten im KPMD-PMK im Sinne der Fragestellung insgesamt acht Fälle – in Krankenhäusern, Praxen (siehe Antworten zu 4. und 6.) und weiteren Einrichtungen – recherchiert werden. In vier Fällen handelt es sich um links motivierte PMK und in drei Fällen um rechts motivierte PMK; in einem Fall konnte keine eindeutige Motivationsrichtung des Täters ermittelt werden. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. bis 4. 10. Sind religiöse Motivationen Auslöser physischer oder psychischer Gewalt sowie verbaler Angriffe gegenüber medizinischem Personal? Wenn ja, welcher Religion gehören die gewaltausübenden Personen an? 11. Sind patriarchalische Motivationen Auslöser physischer oder psychischer Gewalt sowie verbaler Angriffe gegenüber medizinischem Personal? Wenn ja, welcher Gruppierung gehören die gewaltausübenden Personen an? Dem Senat liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor. 12. Welche weiteren möglichen Ursachen werden für die zunehmenden Übergriffe auf medizinisches Personal vermutet oder sind bekannt? Nach Erfahrung und Einschätzung des Personals der Krankenhäuser, die Stellung genommen haben, sind im Wesentlichen krankheitsbedingte Aggressionen einschließlich der Auswirkungen von Alkohol- und Substanzmissbrauch, daneben auch Frustrationen über Wartezeit als auslösende Faktoren anzunehmen. 13. Welche Formen von Übergriffen und Gewalt gegenüber medizinischem Personal sind dem Senat von 2010 bis zum 2. Quartal 2018 bekannt? Bitte nach Jahr und Art des Übergriffes gliedern. Erkenntnisse zu den Formen von Übergriffen und Gewalt im Sinne der Fragestellung liegen dem Senat nur zu der in der KPMD-PMK-Statistik erfassten insgesamt acht Fällen (siehe Antworten zu 2. bis 4., 6. und 9.) sowie zu den in der Tabelle zu den Antworten zu 2. bis 4. aufgeführten vier Fällen im ZKH vor. Sie lassen sich wie folgt differenzieren: Drucksache 21/13891 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Jahr 2015 2016 2017 Fälle 1 x § 303 StGB Sachbeschädigung 2 x § 303 StGB Sachbeschädigung 2x § 223 StGB Körperverletzung 1 x § 303 StGB Sachbeschädigung und § 185 Beleidigung 3x §§ 223,22,23 StGB versuchte Körperverletzung 1 x § 86a StGB Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und § 185 Beleidigung 1x § 86a StGB Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen 1x § 86a StGB Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Im Übrigen siehe Antworten zu 1. und 2. bis 4. 14. Wird nach Kenntnis des Senats den allgemeinen Anweisungen des medizinischen Personals gegenüber Patienten und Besuchern beziehungsweise Angehörigen der Patienten immer Folge geleistet? Wenn nein, mit welchen Problemlagen ist das medizinische Personal konfrontiert? Bitte ab dem Jahr 2014 nach Art des Problems und Häufigkeit auflisten. Hierzu liegen dem Senat keine Angaben vor. Eine Erhebung und Erfassung entsprechender Daten erfolgt nicht. Nach Einschätzung einzelner Krankenhäuser (UKE, ZKH) werden die Anweisungen des medizinischen Personals in der Regel befolgt. 15. Werden nach Kenntnis des Senats in den Krankenhäusern und medizinischen Praxen in Hamburg Sicherheitsdienste zum Schutz des medizinischen Personals eingesetzt? Wenn ja, in welchen, wie hoch sind die Kosten hierfür und von wem werden diese Kosten getragen? Nach Kenntnis des Senats setzen die Hamburger Plankrankenhäuser ganz überwiegend Sicherheitsdienste ein. Die Kosten werden in allen Fällen von den Krankenhäusern selbst getragen und weichen entsprechend der Krankenhausgröße stark voneinander ab (zwischen 50.000 und 810.000 Euro im Jahr). Die Kosten des im UKE zum Schutz des medizinischen Personals eingesetzten Sicherheitsdienstes können nach eigenen Aussagen nicht beziffert werden, da dieser neben dem Schutz des medizinischen Personals vielfältige Aufgaben wahrzunehmen hat (Geländeüberwachung und -sicherung, Schließ- und Pfortendienst, Überwachung des ruhenden Verkehrs und der Schrankensysteme in den Eingangsbereichen, Unterstützung der Abläufe bei Hilfeleistungen des UKE bei Großschadenereignissen/Katastrophenfällen , Alarmverfolgung, Fundbüro, Ausgabe der Poolfahrzeuge, Informationsdienst , Patientensuche, Durchführung von Noteinsätzen und so weiter). Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Antwort zu 1. 16. Gibt es noch weitere mögliche Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz des medizinischen Personals? Wenn ja, welche, wie hoch sind die Kosten hierfür und von wem werden die Kosten getragen? Zusätzlich zu den eingesetzten Sicherheitsdiensten verfügen die Hamburger Plankrankenhäuser über verschiedene Sicherheitsmaßnahmen: zum Beispiel Schließanlagen mit Türcodes, Alarmsysteme, Zutrittsbeschränkungen. Zudem werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Deeskalation geschult, teilweise mehrmals jährlich. Zum Schutz des Personals in Justizvollzugsanstalten und somit auch in dem ZKH werden umfangreiche Maßnahmen und Vorkehrungen getroffen. Hierzu gehören unter anderem die Ausstattung der Bediensteten mit Personennotrufgeräten, Alarmmeldern Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13891 5 in den Diensträumen und Videoüberwachung in sicherheitsrelevanten Bereichen. Übergriffe werden konsequent disziplinarisch geahndet und strafrechtlich verfolgt. Auffällige Gefangene unterliegen gegebenenfalls besonderen Sicherungsmaßnahmen und werden bei Vorstellungen im Ambulanzbereich durch zusätzliches Personal begleitet. In einem Alarmfall ist umgehend ausreichend Personal vor Ort, um einzugreifen beziehungsweise Übergriffe zu verhindern. Diese Maßnahmen und Vorkehrungen erfolgen regelhaft und verursachen daher keine zusätzlichen Kosten. In der Zentralen Notaufnahme des UKE sowie in der Werner und Michael Otto Universitätskinderklinik wurden in den Jahren 2017/2018 Alarmnotrufsysteme installiert. Die Kosten in Höhe von insgesamt circa 35.000 Euro wurden vom UKE getragen. Daneben finden insbesondere für das medizinische Personal der Zentralen Notaufnahme und das der Akutpsychiatrie (Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie sowie Klinik und Poliklinik kinder- und Jugendpsychiatrie, -psychotherapie und -psychosomatik ) des UKE Schulungen zur Prävention und Deeskalation bei drohender Aggression und Gewalt statt. 17. Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um Gewalt gegen medizinisches Personal zu unterbinden beziehungsweise zu verhindern? Bitte listen Sie alle Maßnahmen seit dem Jahr 2014 auf. Die Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle im Fachstab des Landeskriminalamtes (LKA FSt 33) bietet allen Hamburger Unternehmen und Institutionen, Botschaften, sonstigen diplomatischen oder internationalen Einrichtungen, Kirchen, Verbänden, Verwaltungen und allen in Hamburg ansässigen Bundes- und Landesbehörden spezielle Beratungen, Schulungen und Vorträge zum richtigen Umgang mit aggressiven Personen an. Ziel ist dabei der Schutz der psychischen und physischen Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei deren beruflicher Tätigkeit. Die Beratungen erfolgen kostenfrei und individuell vor Ort. Das Angebot des LKA FSt 33 gilt auch für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Verantwortliche von Krankenhäusern, Pflegeheimen und Hospizen in Hamburg. Die Beratung reicht dabei einzelfallbezogen von Empfehlungen zur grundsätzlichen technischen Sicherung von Arztpraxen und deren Einrichtungsgegenständen bis hin zur präventiven Inaugenscheinnahme von zum Beispiel Notaufnahmen in Krankenhäusern oder den Empfangs- und Wartebereichen in Praxen. Ziel ist es jeweils, das Risiko von Gewalthandlungen gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch eine angepasste Gestaltung der Arbeitsbereiche zu verringern. Im Rahmen der Empfehlungen werden neben der technischen Grundsicherung auch Fragen von Organisationsabläufen , Zutrittsberechtigungen und Notfallverhalten (Alarmierung von Polizei) thematisiert. Die einzelnen Maßnahmen im Sinne der Fragestellung werden bei der Polizei nicht erfasst. Darüber hinaus wirbt die Polizei im Bereich der Gewaltprävention im täglichen Dienst wie auch anlässlich konkreter Aktionen im Einzelfall für eine Kultur des Hinsehens. Alle Bürgerinnen und Bürger werden ermutigt, sich im Zweifel stets an die Polizei zu wenden. Das Landeskriminalamt bietet in diesem Zusammenhang allgemeine Informationen zur Gewaltprävention an; so zum Beispiel im Rahmen der bundesweiten „Aktion-tuwas “ des Programms Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) zum Thema „Zivilcourage“ oder auch mittels des Faltblatts „Verhalten in herausfordernden Situationen“. Diese Tipps und Hinweise gelten für alle Bürgerinnen und Bürger und werden auf Nachfrage als allgemeine Leitlinie auch an das Personal in medizinischen Bereichen ausgegeben. Zwei Broschüren des ProPK geben gleichwohl Tipps, wie Behördenleiterinnen und -leiter sowie Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer, aber auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, mit organisatorischen, technischen und/oder baulichen Maßnahmen gewalttätigen Übergriffen vorbeugen können: Drucksache 21/13891 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Allgemein bewährte Maßnahmen enthält die Handreichung „Gewalt an Arbeitsplätzen mit Kundenverkehr. Beschäftigte vor Übergriffen schützen“, die sich an Behördenleiter, Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer sowie Personalverantwortliche richtet. Darin werden verschiedene Maßnahmen vorgestellt , die helfen können, Kundenübergriffe am Arbeitsplatz zu reduzieren, die Intensität der Gewalt zu mindern und im besten Fall zu verhindern. Es wird erläutert, wie die Gefahrensituation einzelner Arbeitsplätze eingeschätzt werden kann und welche Maßnahmen sich an den jeweiligen Arbeitsplätzen zur Vorbeugung von Übergriffen am besten eignen. Tipps für Beschäftigte, die mit Übergriffen durch Kundinnen und Kunden rechnen müssen, enthält das Faltblatt „Gewalt am Arbeitsplatz. Wie Sie sich vor Übergriffen Ihrer Kunden schützen“. Das Faltblatt erläutert, was Beschäftigte tun können, um an ihren Arbeitsplätzen Übergriffen vorzubeugen und was in einer Krisensituation sowie im Anschluss an eine solche zu tun ist. Beide Publikationen sind kostenlos bei der Polizei Hamburg erhältlich oder können im Internet unter www.polizei-beratung.de heruntergeladen werden. Im Übrigen trifft die Polizei Hamburg in den ihr zur Kenntnis gelangenden Sachverhalten alle im jeweiligen Einzelfall erforderlichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.