BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13893 21. Wahlperiode 03.08.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 27.07.18 und Antwort des Senats Betr.: Amouröse Abenteuer hinter Gittern? Im März 2016 zogen Hamburgs weibliche Gefangene von der JVA Hahnöfersand in die neu geschaffene Teilanstalt für Frauen (TAF) nach Billwerder. Während die GRÜNEN im vergangenen Wahlkampf die Verlegung des Frauenvollzugs in die JVA Billwerder noch vollständig abgelehnt hatten, vollzog der Justizsenator nun genau diesen Schritt. Er versprach dabei eine strikte Trennung und ließ dazu Sichtschutzwände aufstellen. Eine Begegnung zwischen Frauen und Männern werde seiner Auskunft nach ausgeschlossen, dazu gebe es in allen Bereichen, die von beiden benutzt werden – zum Beispiel Besucherzentrum, Kirche, Sporthalle, Laden und medizinische Ambulanz – getrennte Nutzungszeiten. Im Rahmenkonzept der TAF heißt es dazu: „…Daraus resultiert ein einzuhaltendes Trennungsgebot zwischen männlichen und weiblichen Gefangenen, das durch bauliche, organisatorische und personelle Maßnahmen in der JVA Billwerder sicherzustellen ist.“ Seit dem Umzug erklärte der Justizsenator immer wieder, dass das Trennungsgebot eingehalten werde. Hinweisen zufolge soll es vor Kurzem im Wartebereich der Ambulanz zu einer sehr intensiven körperlichen Begegnung zwischen einer weiblichen Gefangenen und einem männlichen Insassen gekommen sein: Es habe dabei sogar einvernehmliche sexuelle Handlungen gegeben. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Eine Begegnung männlicher und weiblicher Gefangener in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Billwerder ist grundsätzlich ausgeschlossen. Das Trennungsgebot wird eingehalten . Dessen ungeachtet kann es zu Sichtkontakten kommen. Etwaige Versuche verbaler Kontaktaufnahme werden durch die in solchen Fällen anwesenden Bediensteten unterbunden. Versuche verbaler Kontaktaufnahmen ohne Blickkontakt durch sehr lautes Rufen aus den Hafträumen sind nicht auszuschließen. Im Übrigen siehe Drs. 21/6635. 1. Ist es richtig, dass eine weibliche Gefangene im Wartebereich der Ambulanz der JVA Billwerder auf einen männlichen Gefangenen traf? a. Falls ja, wie stellt sich der Sachverhalt im Einzelnen dar? b. Falls ja, welche Erkenntnisse liegen darüber vor, wie der männliche Gefangene in den Wartebereich gelangte und woher er wusste, dass sich die weibliche Gefangene zu dem Zeitpunkt dort befindet? c. Falls ja, wie lange waren beide im Wartebereich? Drucksache 21/13893 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 d. Falls ja, wie lange befinden sich beide Gefangenen jeweils in der JVA Billwerder beziehungsweise der TAF? e. Falls ja, welche Maßnahmen wurden daraufhin von jeweils wem ergriffen? f. Falls ja, wann wurde die Aufsichtsbehörde darüber informiert? Gefangene gaben an, dass ein Kontakt im Wartebereich der Ambulanz stattgefunden habe. Nach intensiver Ermittlung des Sachverhalts ist jedoch davon auszugehen, dass diese Angaben falsch sind. 2. Sind in diesem Jahr weitere weibliche Gefangene mit männlichen in Kontakt gekommen, der über reinen Sichtkontakt hinausgeht? a. Falls ja, wie oft, wann, weshalb und bei welchen Gelegenheiten? b. Falls ja, welche Maßnahmen wurden daraufhin von wem jeweils ergriffen? c. Falls ja, wie beurteilt die zuständige Behörde diesen Umstand und wie will sie dem künftig entgegenwirken? d. Falls nicht, hält die zuständige Behörde die strikte Trennung zwischen Männern und Frauen für 100-prozentig gewährleistet? Es gab in diesem Zeitraum keine direkten Zusammentreffen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung . Die Anzahl verbaler Kontaktaufnahmen wird nicht erhoben. Aufgrund der baulichen Gegebenheiten sind diese nicht vollständig auszuschließen. Da sich Gefangene jedoch nicht alleine über das Anstaltsgelände bewegen und Rufe aus den Hafträumen ohne Weiteres wahrnehmbar sind, können Bedienstete eingreifen und fordern die Gefangenen zum Unterlassen auf. In der Regel wird ein Disziplinarverfahren eingeleitet .