BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13901 21. Wahlperiode 07.08.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Rath und Dennis Gladiator (CDU) vom 30.07.18 und Antwort des Senats Betr.: Wie gut ist der Kontakt des Senats zum BAMF wirklich? Bei Fragen nach Asylverfahren oder zu den Integrationskursen erhalten die Oppositionsparteien immer wieder die Antwort vom Senat, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wegen der hohen Arbeitsbelastung nicht antworten könne und zudem dazu als Bundesbehörde auch gar nicht verpflichtet sei. Wenn Zahlen geliefert werden, dann sind die „neuesten“ Daten, die übermittelt werden, bereits Monate alt. In Drs. 21/13236 schreibt der Senat dann allerdings: „Die Behörde für Inneres und Sport steht mit dem BAMF auf allen Ebenen in einem engen kontinuierlichen Gesprächskontakt. So werden unter anderem regelmäßige Besprechungsrunden zur aktuellen Situation und der gemeinsamen Zusammenarbeit abgehalten, um Möglichkeiten einer weiteren Optimierung der Zusammenarbeit und der Verfahrensabläufe zu erörtern. Die Behörde für Inneres und Sport bewertet die Kooperation mit der BAMF-Außenstelle Hamburg als gut und konstruktiv.“ Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wann hat sich die Behörde für Inneres und Sport (BIS) in den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018 jeweils zu Besprechungsrunden mit Vertretern des BAMF getroffen? 2. Welche Stellen der BIS nehmen an diesen Treffen mit grundsätzlich jeweils wie vielen Personen teil? Besprechungsrunden mit Vertreterinnen und Vertretern des BAMF sowie der Behörde für Inneres und Sport finden sowohl in regelmäßiger Folge als auch anlassbezogen sowohl auf Bund-Länder-Ebene als auch auf lokaler Ebene in Hamburg statt. Darüber hinaus besteht ein alltäglicher Austausch auf Arbeitsebene insbesondere zwischen der BAMF-Außenstelle Hamburg und der Abteilung für Ausländerangelegenheiten des Einwohner-Zentralamtes. Eine statistisch auswertbare Erfassung aller Besprechungen seit dem Jahr 2015 liegt nicht vor. Beispielhaft zu nennen sind insbesondere die regelmäßig monatlichen Besprechungsrunden mit Vertreterinnen und Vertretern der BAMF-Außenstelle Hamburg und des Einwohner-Zentralamtes sowie des Amtes für Innere Verwaltung und Planung, an der regelmäßig auch ein Vertreter des Verwaltungsgerichts Hamburg teilnimmt. Mit wie vielen Personen das Einwohner-Zentralamte beziehungsweise das Amt für Innere Verwaltung und Planung vertreten ist, richtet sich nach den jeweiligen Besprechungsgegenständen beziehungsweise der jeweiligen Themenvielfalt der Tagesordnungen . Daneben organisiert der Zentrale Koordinierungsstab Flüchtlinge (ZKF) gemeinsame Besprechungsrunden mit dem BAMF, so den „Jour fixe zum Ankunftszentrum Rahlstedt“: Drucksache 21/13901 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Termin Beteiligte Behörden neben BAMF Themen/Probleme 11.03.2016 BASFI, Jobcenter, Arbeitsagentur, BIS, ZKF Auftaktgespräch: Information über die jeweiligen Planungsprozesse und Entwicklung möglicher künftiger Prozesse 26.04.2016 Stand der Eröffnung des Ankunftszentrums, Organisation des Rechtskreiswechsels AsylbLG zu SGB II, Zusammenarbeit bei der Bereitstellung in Integrationskursen 10.05.2016 ZKF Vorbereitung des Termins am 23.05.2018 23.05.2016 23.11.2016 27.02.2017 14.07.2017 13.10.2017 20.04.2018 BASFI, Jobcenter, Arbeitsagentur, BIS, ZKF Austausch über den Status des Ankunftszentrums (Kapazitäten, Prozesse) sowie Sachstände, aktuelle Themen und Planungen (beispielsweise die Tätigkeitsberichte, Widerruf und Rücknahmeverfahren beim BAMF, Einrichtung von Integrationskursen für besondere Zielgruppen, Rechtskreiswechsel , Rechtsberatung) bei den jeweiligen Behörden Beschlüsse wurden in dem Jour fixe nicht gefasst. Im Übrigen siehe Drs. 21/13423. 3. Welche Art von Informationen erhält die BIS regelmäßig vom BAMF? Als regelmäßige Informationen, die der BIS neben einer Vielzahl an anlassbezogenen Einzelinformationen vom BAMF zu gehen, sind beispielhaft zu nennen die monatlichen Asylstatistiken des BAMF sowie die sogenannten Länderberichte zu aktuellen Entwicklungen des BAMF beziehungsweise seiner Außenstelle Hamburg. 4. Welche Probleme wurden bei diesen Treffen erörtert? 5. Welche Möglichkeiten einer weiteren Optimierung der Zusammenarbeit und der Verfahrensabläufe wurden jeweils wann beschlossen? Es werden Probleme der alltäglichen Zusammenarbeit in Detailfragen und Möglichkeiten einer Verbesserung der Zusammenarbeit erörtert, zum Beispiel Fragen einer wechselseitigen besseren Erreichbarkeit bei Nachfragen zu Einzelfällen, Benennung konkreter Ansprechpersonen oder Funktionspostfächer für bestimmte Angelegenheiten et cetera. So wurden zu Anfang des Jahres 2016 beispielsweise sehr intensiv die Arbeitsprozesse im Ankunftszentrum besprochen und die Schnittstellen zwischen den BAMF-Prozessen und denen der Ausländerbehörde sind weitere regelmäßige Besprechungspunkte, siehe im Übrigen Antwort zu 1. und 2. Eine händische Auswertung der Unterlagen aller Besprechungen seit 2015, die deutlich im dreistelligen Bereich liegt, ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 6. Pflegt auch die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) wie die BIS einen „engen kontinuierlichen Gesprächskontakt“ mit dem BAMF? Wenn ja, wann hat sich die BASFI in den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018 jeweils zu Besprechungsrunden mit Vertretern des BAMF getroffen ? 7. Welche Stellen der BASFI nehmen an diesen Treffen mit grundsätzlich jeweils wie vielen Personen teil? 8. Welche Art von Informationen erhält die BASFI regelmäßig vom BAMF? 9. Welche Probleme wurden bei diesen Treffen erörtert? 10. Welche Möglichkeiten einer weiteren Optimierung der Zusammenarbeit und der Verfahrensabläufe wurden jeweils wann beschlossen? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13901 3 Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) ist in verschiedenen bundesweiten Gremien vertreten, zu denen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einlädt oder ebenfalls daran teilnimmt. Hierzu zählen beispielsweise die Bewertungskommission zur qualitativen Begleitung der Entwicklung der Integrationskurse , die Beteiligung der Länder an Entscheidungen bei Vergabe der Mittel des Asyl, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) – jeweils Einladung BAMF – oder die Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlingsfragen (ArgeFlü) der Arbeits- und Sozialministerkonferenz mit dem Arbeitsschwerpunkt „Angelegenheiten der Aufnahme, Verteilung und sozialen Versorgung von ausländischen Flüchtlingen (…)“ – Beteiligung des BAMF. Im Folgenden werden die kontinuierlichen Gesprächskontakte im Sinne der Fragestellung aufgelistet, welche die Behörde mit der Regionalstelle des BAMF in Hamburg pflegt. An diesen Gesprächskontakten nehmen teilweise auch Vertreterinnen und Vertreter der Zentrale des BAMF teil: Besprechungsrunde Termin Beteiligte Behörden neben BAMF Themen/Probleme Arbeitsgruppe „Sprachförderung für erwachsene Geflüchtete“ 06.03.2015 23.04.2015 18.05.2015 BASFI (Amt für Arbeit und Integration [AI] mit jeweils sechs Vertreterinnen und Vertretern, Amt für Soziales [SI] mit einer Vertreterin), BIS, Bezirksämter, Jobcenter team.arbeit.hamburg (JC), Agentur für Arbeit (AA), fördern & wohnen (f & w), Diakonisches Werk (DW), Hamburger Volkshochschule (VHS), Flüchtlingszentrum Hamburg (FZ), passage gGmbH Bestandsaufnahme der vorhandenen Sprachförder- und Beratungsangeboteangebote. Optimierung des Sprachfördersystems und Systematisierung der Angebote für die verschiedenen Zielgruppen. Netzwerktreffen Berufsbezogene Sprachförderung 04.06.2015 26.11.2015 14.06.2016 08.12.2016 27.02.2017 12.06.2017 04.09.2017 04.12.2017 05.03.2018 17.05.2018 BASFI (AI, ein Vertreter ), JC, AA, Sprachkursträger, FZ U. a. Bereitstellung von Informationen über Neuerungen in der Umsetzung der Fördermaßnahmen, Bedarfsprognosen seitens der Arbeitsverwaltung, einzelne Problemstellungen. Drucksache 21/13901 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Besprechungsrunde Termin Beteiligte Behörden neben BAMF Themen/Probleme Planungsteam W.I.R 23.02.2016 22.03.2016 05.10.2016 29.11.2016 27.01.2017 05.05.2017 01.12.2017 20.04.2018 01.06.2018 BASFI (AI, durchschn . 2 Vertreterinnen und Vertreter), JC, AA Gemeinsame Beurteilung bestehender Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration Geflüchteter und zur Sprachförderung sowie Identifizierung ggf. weiterer Handlungsfelder . Zielsetzung ist die bedarfsgerechte Gestaltung und Verknüpfung der bestehenden Angebote und die möglichst frühzeitige Verknüpfung des Spracherwerbs mit Maßnahmen zur beruflichen Integration. Koordinierungskreis EOK (Erstorientierungskurse ) 13.07.2017 19.09.2017 28.11.2017 30.01.2018 03.04.2018 12.06.2018 BASFI (AI, ein Vertreter ), ZKF (eine Vertreterin), FZ, JC (teilweise), AA (teilweise ), Kursträger Austausch zu Erfahrungen und Herausforderungen in der Umsetzung der EOK, Erarbeitung und Pflege einer gemeinsamen Kursliste, Erreichbarkeit der Kurse für die Teilnehmenden, Behandlung von Einzelthemen (z.B. begleitende Kinderbetreuung, Werbematerialien). Über die genannten Formate hinaus werden anlassbezogen auch bilaterale Gespräche geführt, sowohl mit der Regionalstelle als auch mit der Zentrale des BAMF. Soweit konkrete Beschlüsse zur Optimierung der Verfahrensabläufe gefasst wurden, betraf dies Angelegenheiten, die die Regionalstelle des BAMF vor Ort treffen kann. Entscheidungen mit Wirkung für die Zentrale des Bundesamtes können in diesen Formaten nicht getroffen werden. Wichtige Informationen für die BASFI liefert die Integrationskursgeschäftsstatistik (https://www.bamf.de/DE/Infothek/Statistiken/InGe/inge.html). Darüber hinaus stellt das BAMF den Bundesländern weitere länderbezogene Informationen wie Bestehensquoten von Integrationskursen oder durchschnittliche Wartezeiten auf den Kursbeginn zur Verfügung. 11. Welche weiteren Behörden pflegen ebenfalls noch einen engen Kontakt zum BAMF und trafen sich in den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018 jeweils wie oft mit deren Vertretern? Um welche Themen ging es hier grundsätzlich? Das Verwaltungsgericht Hamburg steht seit vielen Jahren in einem stetigen Kontakt mit dem BAMF, um die Verfahrensorganisation und die Geschäftsabläufe (zum Beispiel elektronische Kommunikation, Eilverfahren) weiter zu optimieren. Darüber hinaus finden bei einem konkreten Bedarf jeweils anlassbezogene Kontaktaufnahmen statt. Einzelheiten zu Terminen und Inhalten der Kontakte werden nicht dokumentiert. 12. Wenn der Senat also insgesamt über seine Behörden einen engen Kontakt zum BAMF pflegt, warum kann er dann aber so oft Fragen in Schriftlichen Kleinen Anfragen nicht beantworten? Der Senat beantwortet die Fragen stets im Rahmen dessen, was in der für die Beantwortung von Parlamentarischen Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit möglich ist und in der Verantwortungssphäre des Senats liegt, voll umfänglich. Die dargestellten Arbeitsbeziehungen dienen in der Regel dem kontinuierlichen inhaltlichen Austausch zu Weiterentwicklungen und Verbesserungen der Maßnahmen. Eine anlassbezogene Übermittlung von Daten, zu der das BAMF aus den in der Fragestellung genannten Gründen außerhalb der Regelberichterstattung nicht verpflichtet ist, ist Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13901 5 damit nicht verbunden. Gleichwohl ist der Senat weiterhin bemüht, auf Bundesebene eine Verbesserung der Datenlage zu erreichen (siehe zum Beispiel Drs. 21/13273). Nach Kenntnis des Senats arbeitet das BAMF derzeit auch an einer technischen Lösung, um Informationsfluss und -geschwindigkeit für die Länderebene zu verbessern .