BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13902 21. Wahlperiode 07.08.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Ovens (CDU) vom 30.07.18 und Antwort des Senats Betr.: Nachgefragt: Inwiefern fördert der Senat die Stipendienkultur in Hamburg ? Hamburg ist die deutsche Stiftungshauptstadt. Viele dieser Stiftungen widmen sich auch der Förderung des akademischen Nachwuchses, meist in Form von Stipendien. Es könnte entsprechend angenommen werden, dass in Hamburg überdurchschnittlich viele Stipendiaten studieren. Wie eine Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach und dem Reemtsma Begabtenförderwerks (2014) zeigt, erhalten bundesweit insgesamt nur 4 Prozent der Studenten zwischen 18 und 29 Jahren ein Stipendium. Dabei haben sich 80 Prozent der Studenten deutscher Universitäten und Hochschulen in der Vergangenheit aus unterschiedlichen Gründen nicht einmal um ein Stipendium bemüht. Dagegen ist der Anteil der Studenten, die aus finanziellen Gründen auf ein Stipendium verzichten könnten, von 32 auf 25 Prozent zurückgegangen. Neben zahlreichen privaten und politischen Stiftungen bietet auch die Bundesregierung ein Stipendium für besonders engagierte Studenten an: das Deutschlandstipendium. Die Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage 21/2309 zeigt jedoch, dass im Jahr 2015 in Hamburg je nach Hochschule lediglich zwischen 0,06 (Universität Hamburg) und 3,36 Prozent (Bucerius Law School) der eingeschriebenen Studenten ein Deutschlandstipendium bezogen. Dabei liegt die Höchstgrenze der geförderten Studenten bei 2 Prozent je Hochschule beziehungsweise sogar bei bis zu 8 Prozent, sofern die anderen Hamburger Hochschulen das 2-Prozent-Volumen nicht erreichen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der staatlichen und privaten Hamburger Hochschulen wie folgt: 1. Wie hoch ist die Zahl der in Hamburg vergebenen Deutschlandstipendien in den Jahren 2015 bis 2018? Bitte je Hochschule und Jahr in absoluten Zahlen sowie prozentual im Verhältnis der jeweiligen Gesamtzahl an Studenten der Universitäten und Hochschulen auflisten. Siehe Anlage. 2. Was hat der Senat seit dem Sommersemester 2011 explizit dafür getan, um die Einführung und Verbreitung des Deutschlandstipendiums an Hamburger Universitäten und Hochschulen zu unterstützen? Diese Frage bitte explizit ohne Verweis auf andere Drucksachen beantworten. Drucksache 21/13902 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Das Gesetz zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms (StipG) vom 21. Juli 2010 ist ein Bundesgesetz. Die Ausgestaltung des Gesetzes obliegt allein dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Den Ländern obliegt die Überwachung der Voraussetzungen für die Vergabe der Mittel an die Hochschulen, während die Durchführung in der Verantwortung der Hochschulen liegt. Die zuständige Behörde begleitet den Arbeitskreis Deutschlandstipendium und berät die Hochschulen in allen Fragen der Mittelbewirtschaftung und der Rechtsauslegung. Im Übrigen siehe Drs. 20/235, 20/5995, 20/7695, 20/8223 und 20/8769. 3. Strebt der Senat an, mehr internationale Studenten für ein Studium an einer Hamburger Universität oder Hochschule zu gewinnen? Wenn ja, welche Maßnahmen wurden dazu seit 2015 ergriffen? Wenn nein, warum nicht? Die Hamburger Hochschulen werben eigenständig um internationale Studierende. Mit zielgruppenspezifischen Informations- und Beratungsangeboten sollen international Studieninteressierte angesprochen und eine Willkommenskultur soll geschaffen werden . Dazu werden von mehreren Hochschulen Summer-Schools für internationale Studierende angeboten. Auch setzen die Hochschulen den Ausbau von englischsprachigen Modulen, Bachelor-und Masterstudiengängen weiter fort. Die Hochschule für bildende Künste Hamburg bietet seit dem Sommersemester 2016 das Vorstudienprogramm „Artistic and Cultural Orientation“ (ACO) an, das sich an künstlerisch begabte Geflüchtete richtet, und leistet hierüber nicht nur einen wichtigen Beitrag zur Integration, sondern akquiriert über das Programm potenzielle internationale Studienbewerber und -bewerberinnen aus dem Kreis der Geflüchteten. Die Universität Hamburg führte 2016 ein Testing Center am ihrem Sprachenzentrum ein, in dem neben den bereits bestehenden Einstufungen für Sprachkurse und Sprachzeugnisse auch international anerkannte Sprachtests und Hochschulzugangsprüfungen von internationalen Studierenden abgelegt werden können (zum Beispiel DSH, TestAS, TestDaF). Die Einrichtung einer Beratungsstelle für ausländerrechtliche Fragen (2017) sowie der Aufbau eines fakultätsübergreifenden „Welcome-Buddy“- Programms (seit WS 2015/2016) sollen internationalen Studierenden den Studienstart erleichtern. Die Hochschulen pflegen weiterhin die Kontakte zu internationalen Partnerhochschulen und sind weltweit in Netzwerken aktiv. So unterrichtet die Bucerius Law School im International Program der Hochschule in jedem Herbsttrimester etwa 100 Studierende der über den gesamten Globus verteilten Partnerhochschulen. Die Technische Universität Hamburg ist Mitglied im internationalen Netzwerk ECIU (European Consortium of Innovative Universities), worüber zahlreiche internationale Kooperationsprojekte im Bereich Lehre, Forschung, Technologietransfer, Regionalentwicklung, Fort- und Weiterbildung und Human Ressource Development realisiert wurden. Im Übrigen siehe Drs. 21/12091 und 21/2309. 4. Was tut der Senat aktuell, um exzellente Studenten an unseren Universitäten und Hochschulen zu fördern? Der Senat stellt Mittel aus dem Haushalt der zuständigen Behörde für Stipendien nach dem Hamburgischen Gesetzes zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses (HmbNFG) sowie Stipendien für ausländische Studierende nach den Richtlinien für die Förderung ausländischer Studierender an den Hamburger Hochschulen zur Verfügung. Der Ansatz für die Förderung ausländischer Studierender wurde ab dem Haushaltsjahr 2017 um 240.000 Euro erhöht. Darüber hinaus beteiligt die Freie und Hansestadt Hamburg sich der Landeseinwohnerzahl entsprechend an den Kosten der Studienstiftung des deutschen Volkes, dem größten Begabungsfinanzierungsprogramm für Studierende. 5. Steht der Hamburger Senat in regelmäßigem Austausch mit Stiftungen, die sich der Förderung von Forschung, Bildung und Lehre an Hamburger Universitäten und Hochschulen verschrieben haben? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13902 3 Wenn ja, wie gestaltet sich dieser Austausch? Wenn nein, warum nicht? Siehe Drs. 21/2309. 6. Der eingangs genannten Studie ist ebenfalls zu entnehmen, dass sich 80 Prozent der befragten Studenten nur unzureichend über verfügbare Stipendienangebote informiert fühlen. Was hat der Senat bisher getan, um das Thema „Stipendium“ bei Hamburger Studenten zu bewerben? Was ist hierzu zukünftig geplant? Siehe Drs. 21/2309. Im Übrigen sind alle grundlegenden Informationen zu Stipendien auf der Internetseite www.stipendienlotse.de/ zu finden. 7. Nach Beschluss der Bürgerschaft (Drs. 21/11904) soll ein „Start-up- Gründerstipendium“ zukünftig Existenzgründer insbesondere bei innovativen und neuartigen digitalen Gründungsvorhaben unterstützen. Starten sollte das Stipendien-Programm zum 1. April 2018. Für 2018 sind bereits 1,6 Millionen Euro für das Programm vorgesehen. Wie ist es derzeit um das Hamburger Gründerstipendium bestellt? Die Umsetzungsvorbereitungen für Programmstart und -durchführung bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank AöR (IFB Hamburg) sowie der IFB Innovationsstarter Hamburg GmbH sind abgeschlossen. Die Förderrichtlinie für das „Startup- Gründerstipendium“ (Programm InnoFounder) liegt vor und die Bildung und Besetzung eines Vergabegremiums ist ebenfalls erfolgt. Das Vergabegremium wird seine Arbeit im September dieses Jahres aufnehmen. a. Wo wird das Förderprogramm beworben? Das Förderprogramm wird beworben auf den Internetseiten von der IFB Hamburg sowie der IFB Innovationsstarter GmbH, durch Pressemitteilungen der IFB Hamburg und des Senats sowie auf Informationsveranstaltungen für das Fördernetzwerk und ausgewählte Multiplikatoren. Weitere Pressearbeit und eine Auftaktveranstaltung sind geplant. b. Wie viele Bewerbungen sind bereits eingegangen? Gibt es Bewerbungen von außerhalb Hamburgs? Wie viele Zu- und Absagen wurden bislang erteilt? Bis zum 31. Juli 2018 sind bereits 16 Bewerbungen eingegangen, davon zwei Bewerbungen außerhalb von Hamburg. Bisher wurden weder Zu- noch Absagen erteilt. c. Welche Unternehmen werden bislang über dieses Programm gefördert ? Es hat noch keine Förderung stattgefunden. Drucksache 21/13902 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage Hochschule 2015 2016 2017 2018 * Abs. % Abs. % Abs. % Abs. % Hochschule für Musik und Theater 33 2,61 17 1,35 32 2,47 18 1,40 Hochschule für bildende Künste 16 1,87 20 2,34 23 2,62 13 1,44 HafenCity Universität 35 1,4 45 1,80 68 2,75 88 3,63 Bucerius Law School 31 3,35 25 2,86 35 3,91 20 0,02 Hamburg School of Business Administration 10 1,18 7 0,83 5 0,56 7 0,76 EBC Hochschule 2 0,18 5 0,44 4 0,26 3 0,37 Universität Hamburg 26 0,06 46 0,11 73 0,18 128 0,30 Hamburger Fern- Hochschule 16 0,16 25 0,26 35 0,37 42 0,42 Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg 16 0,64 33 0,20 49 0,29 37 0,22 Medical School Hamburg** 1 0,07 1 0,07 0 0 0 0 Kühne Logistics University 0 0 3 1,49 6 2,15 3 0,19 Northern Business School 0 0 2 1,35 6 1,73 3 0,51 Technische Universität Hamburg 0 0 39 0,57 88 1,21 51 0,67 * Zahlen für 2018 sind bis einschließlich Sommersemester 2018 berücksichtigt, d.h., die Anzahl der Stipendien sowie die Prozentzahl wird sich durch die Berücksichtigung der im WS 18/19 vergebenen Stipendien erhöhen. ** Die Medical School Hamburg vergibt ab 2017 keine Deutschlandstipendien mehr.