BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13917 21. Wahlperiode 07.08.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 31.07.18 und Antwort des Senats Betr.: Zwei Jahre nach der Ankündigung der Umweltbehörde – Wann werden die Lücken im Landschaftsschutz für die Bergstedter Feldmark geschlossen? Im Zuge der vor über zehn Jahren beschlossenen Bebauungspläne Bergstedt 14 und Bergstedt 23 wurde die Sicherung und Aufwertung der Bergstedter Feldmark mit ihrem wertvollen Knicksystem nördlich des Immenhortswegs beschlossen. Die bis dahin in den Flächennutzungsplänen der Stadt vorgesehene gewerbliche Nutzung am Fischkamp und die von früheren SPD-Senaten vorgesehene dichte Bebauung nördlich des Immenhorstwegs wurde zugunsten der überwiegend landwirtschaftlichen Nutzung gestoppt. In der Drs. 21/2426 hatte der Senat über den Stand der Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen auf diesen Flächen berichtet, aber die Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet als nicht prioritär bezeichnet. Der fehlende Landschaftsschutz führte dazu, dass bei der Suche nach Flächen für Wohnungsbau und/oder Flüchtlingsunterkünfte auch die Flächen nördlich des Immenhorstwegs immer wieder von den Behörden geprüft oder vorgeschlagen wurden . Nach längerem Zögern hat sich dann vor zwei Jahren auch die rotgrüne Mehrheit in der Bezirksversammlung Wandsbek der Forderung des Botanischen Vereins angeschlossen, die bislang nicht unter Schutz stehenden Flächen der Bergstedter Feldmark mit einer zeitgemäßen Verordnung unter Landschaftsschutz zu stellen. Im Herbst 2016 hat die Umweltbehörde der Bezirksversammlung mitgeteilt, dass das entsprechende Verfahren begonnen werde. In der Antwort der Schriftlichen Kleinen Anfrage in Drs. 21/9353 hatte der Senat im Juni 2017 jedoch zunächst ausgeführt, dass die Verfahrensschritte noch nicht terminiert seien. Ich frage den Senat: 1. Wie sind derzeit der genaue Sachstand sowie der Zeitplan für die Ausweisung eines Landschaftsschutzgebiets für die Flächen der Bergstedter Feldmark? 2. Wurde bereits mit dem entsprechenden Verfahren begonnen? Wenn ja, wann und in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? An der Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit der Bergstedter Feldmark hat sich nichts geändert. Insofern hält die zuständige Behörde an der Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes (LSG) in den vom Landschaftsprogramm dafür vorgesehenen Grenzen im Bereich der Bergstedter Feldmark weiterhin fest. Das in der Drs. 21/9353 für die Ausweisung eines LSG dargestellte Verfahren konnte aufgrund anderer durchgeführter und weiterhin durchzuführender prioritärer Ausweisungen von Naturschutz- Drucksache 21/13917 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 gebieten bisher nicht begonnen werden. Insofern sind die Planungen noch nicht abgeschlossen.