BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13918 21. Wahlperiode 07.08.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 31.07.18 und Antwort des Senats Betr.: Kahlschlag in den Walddörfern – Wie geht es weiter nach der Fällung einer Waldfläche mit über 200 Bäumen? (2) Bereits im Februar 2017 hatte die Wirtschaftsbehörde den umfangreichen Kahlschlag einer über 1 Hektar großen privaten Waldfläche zwischen den Straßen Duvenwischen und Schmalenremen (Flurstück 412 in Volksdorf) genehmigt. Ursprünglich hatte der Senat in der Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/11189 im Dezember 2017 ausgeführt, dass bei rund 60 Prozent des Baumbestands auf dieser Fläche Maßnahmen erforderlich seien und dass laut Genehmigung der zuständigen Behörde vorhandene Bäume, die absehbar längerfristig verkehrssicher erhalten werden können, auf der Fläche zu belassen sind. In der Drs. 21/12350 hat die zuständige Behörde dann „bedauert“, dass deutlich mehr Bäume gefällt wurden. Ein Verstoß gegen die Nebenbestimmungen des Genehmigungsbescheides wurde von der Stadt jedoch nicht festgestellt. Allerdings hatte die zuständige Behörde bereits kurz nach Durchführung der Fällungen auf der Waldfläche eine Wiederaufforstungsanordnung erlassen, gegen die der Grundeigentümer im März laut Drs. 21/12726 Widerspruch eingelegt hat. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Ist die in den Drs. 21/12350 und 21/12726 angeführte Wiederaufforstungsanordnung vom 28.02.2018 inzwischen rechtsgültig? Wenn nein, warum nicht und wie ist der Stand des entsprechenden Verwaltungsverfahrens ? Nein. Dem Widerspruchsführer wurde eine Nachfrist zur Einreichung einer Begründung gewährt. Diese ist noch nicht abgelaufen. 2. Welche genauen Vorgaben und Fristsetzungen sind mit der Wiederaufforstungsanordnung verbunden? Siehe Drs. 21/12726.