BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13919 21. Wahlperiode 07.08.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Jörn Kruse (AfD) vom 31.07.18 und Antwort des Senats Betr.: Vorzugsbehandlungen in der Senatsdrucksache „Horner Geest" gefordert (III) „Die Bild“-Zeitung berichtet im Artikel „IN HORNER GEEST Behörde beeinflusst Wohnungsvergabe”1 vom 09.06.2018 davon, dass in der Senatsdrucksache „Horner Geest“ die Gleichstellungsbehörde, geleitet von der Zweiten Bürgermeisterin und Senatorin Katharina Fegebank (Bündnis 90/Die Grünen ), bei der Wohnungsvergabe in Horn „Randgruppen“ bevorzugen möchte. In der Senatsanfrage „Horner Geest“ soll die Formulierung stehen: bei der Durchmischung des Wohnraumes für die unterschiedlichen Altersgruppen alleinerziehende Personen... Lesben, Schwule, trans* und inter*geschlechtliche Personen besonders zu berücksichtigen“. In Drs. 21/13499 ist der Senat explizit zum Inhalt der Senatsdrucksache „Horner Geest“ gefragt worden. Hierbei ging es besonders um den Wortlaut einer Formulierung. Auch zu der Nichtveröffentlichung im Transparenzportal und ob die Senatsdrucksache „Horner Geest" gegen das Antidiskriminierungsgesetz verstößt sollte der Senat Stellung nehmen. Der Senat ließ diese Fragen (Fragen 1. bis 3.) unbeantwortet. Deswegen habe ich den Senat in der Drs. 21/13691 ein weiteres Mal explizit um die Beantwortung der Fragen gebeten, wovon lediglich die zweite Frage beantwortet wurde. Die Pressestelle der Stabsstelle Gleichstellung und geschlechtliche Vielfalt bestätigte auf Anfrage den im „Bild“-Artikel erwähnten Abschnitt. Mittlerweile ist die der Senatsdrucksache „Horner Geest“ im Transparenzportal veröffentlicht , allerdings ohne das oben angeführte Zitat. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat hiermit erneut und bitte um eine explizite Beantwortung der Fragen. Insbesondere zum erfragten Wortlaut in der Senatsdrucksache und inwieweit dieser gegen das Antidiskriminierungsgesetz verstoße. Getätigte Aussagen wie in den Drs. 21/13499 und 21/13691 beantworten die Fragen keineswegs. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie lautet der Abschnitt mit der Formulierung „bei der Durchmischung des Wohnraumes…” exakt im Wortlaut? 1 https://www.bild.de/regional/hamburg/hamburg/horner-geest-wohnungsvergabe-beeinflusst- 55948296.bild.html. Drucksache 21/13919 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Siehe Drs. 21/13691. 2. Wieso findet sich der Wortlaut nicht in der im Transparenzportal veröffentlichen Senatsanfrage wieder?2 Zu den Zielsetzungen und Inhalten des Zukunftsbildes 2030 für den Stadtraum Horner Geest siehe Drs. 21/13680. Der Wortlaut des in Rede stehenden Zitats aus der Presseberichterstattung vom 09. Juni 2018 ist nicht in der Beschlussfassung des Senats vom 03. Juli 2018 enthalten. 3. Inwieweit verstößt die Aussage gegen das Antidiskriminierungsgesetz? Entfällt. 2 http://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/63046/ stadtraum_horner_geest_zukunftsbild_2030.pdf.