BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13930 21. Wahlperiode 07.08.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Jörn Kruse (AfD) vom 01.08.18 und Antwort des Senats Betr.: Salafisten im Fokus – Ein Querschnitt der Hamburger Szene (Juni 2018) Die salafistische Szene Hamburgs unterliegt seit Jahren einem rasanten Wachstum. Jüngsten Angaben des Landesamtes für Verfassungsschutz zufolge gab es im Dezember 2016 bereits 670 Salafisten in der Hansestadt.1 Vor diesem Hintergrund ist es nötig, hier regelmäßig die aktuellen Daten abzufragen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie war die Struktur der salafistischen Szene im Juni 2018 in Hinblick auf die Staatsangehörigkeit ihrer Angehörigen beschaffen? Bitte anhand von Staatsangehörigkeit, Alter und Geschlecht aufschlüsseln sowie die bislang nach Syrien Gereisten gesondert nennen. 2. Wie viele von diesen Leuten verfügen über die doppelte Staatsbürgerschaft ? Bitte die jeweiligen Kombinationen einzeln nennen. Siehe Drs. 21/13488. 3. Wie viele bosnische, serbische, kroatische, mazedonische, albanische, kosovarische, tunesische, algerische, marokkanische, libysche, ägyptische , irakische, syrische, libanesische, afghanische und russische Staatsbürger waren zum 1. Juli 2018 in Hamburg registriert? Die im Jahr 2018 bis zum 30. Juni im Ankunftszentrum eingetroffenen Personen (vor Verteilungsentscheidung) sind der folgenden Übersicht zu entnehmen. Herkunftsland Zugang in 2018 (Stand: 30.06.2018) Bosnien und Herzegowina 16 Serbien 63 Kroatien - Mazedonien (ehem. jugosl. Rep.) 112 Albanien 115 Kosovo 33 Tunesien 8 Algerien 45 Marokko 42 Libyen 53 Ägypten 58 Irak 333 Syrien 520 Libanon 9 1 Confer Verfassungsschutzbericht Hamburg 2016. Seite 26. Drucksache 21/13930 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Herkunftsland Zugang in 2018 (Stand: 30.06.2018) Afghanistan 710 Russische Föderation 83 Im Übrigen siehe Drs. 21/10721, 21/12273 und 21/13488. 4. Wie viele Personen der oben genannten Staatsangehörigkeiten sind seit dem 1. Juni 2018 strafrechtlich in Hamburg in Erscheinung getreten? Bitte anhand der Staatsangehörigkeit jeweils gesondert aufschlüsseln. Siehe Drs. 21/13488 und Drs. 21/12998. 5. Wie viele Personen mit einer der oben genannten Staatsangehörigkeiten sitzen zum 1. Juli 2018 in Hamburger Justizvollzugsanstalten ein? Stichtag 01.07.2018 Anzahl Afghanistan 74 Anzahl Ägypten 15 Anzahl Albanien 42 Anzahl Algerien 35 Anzahl Bosnien und Herzegowina 18 Anzahl Irak 10 Anzahl Kosovo 7 Anzahl Kroatien 6 Anzahl Libanon 8 Anzahl Libyen 5 Anzahl Marokko 48 Anzahl Mazedonien 17 Anzahl Russische Föderation 13 Anzahl Serbien 50 Anzahl Syrien 15 Anzahl Tunesien 9 6. Gegen wie viele Personen, die vom Verfassungsschutz der salafistischen Szene zugerechnet werden, wurde im Juni 2018 in Hamburg ermittelt? Gegen wie viele von ihnen wurde im Juni 2018 prozessiert? 7. Wie viele Personen, die vom Verfassungsschutz der salafistischen Szene zugerechnet werden, sind zwischen dem 30. April 2018 und dem 1. Juli 2018 im Rahmen von strafrechtlichen Prozessen verurteilt worden ? Siehe Drs 21/13197. In dem darin zu strafrechtlichen Prozessen aufgeführten zweiten Verfahren ist die Entscheidung hinsichtlich aller Angeklagten mittlerweile rechtskräftig. 8. Gibt es Belege dafür, dass die salafistischen Szenen Hamburgs und anderer Regionen des In- oder Auslands im Juni 2018 stärker miteinander vernetzt sind als zuvor? Siehe Drs. 21/13488.